10.04.2013 - 7.5 Wahl der Erwachsenenschöffen und Erwachsenenhil...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Präsidentin informiert, dass für die Aufnahme der vorgeschlagenen Personen in die Liste für die Wahl der Erwachsenenschöffen und Erwachsenenhilfsschöffen gemäß § 36 Abs. 1 Satz 2 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Mitglieder­zahl = 27 Stimmen, erforderlich ist.
 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft beschließt die anliegende Vorschlagsliste für die Wahl der Erwachsenenschöffen und Erwachsenenhilfsschöffen.

 

(Vorschlagsliste liegt der Niederschrift beim Sitzungsdienst als Anlage 1 bei)
 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

(mit mehr als 27 Stimmen)

Abgelehnt