05.03.2013 - 6.2 Anke Knitter (Vorsitzende des Ortsbeirates Toit...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Ortsbeirat:

·         Diskussion zum Inhalt des Antrages der Vorsitzenden des Ortsbeirates Toitenwinkel

·         Ortsbeirat befürwortet den Antrag und weist ausdrücklich auf die gleichzeitige Änderung der Hauptsatzung und der Satzung der Ortsbeiräte, sowie der erste Versuch die besondere Betroffenheit der Ortsbeiräte für die das einzuführende Widerspruchsrecht gelten soll, inhaltlich zu definieren.

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Beschluss

 

Die Satzung der Ortsbeiräte wird wie folgt ergänzt:

 

In §4 der Satzung wird nach dem Absatz 6 der folgende Absatz 7 eingefügt.

Den Ortsbeiräten steht in Angelegenheiten, die ihren Ortsbeiratsbereich in besonderer Weise betreffen, ein Widerspruchsrecht gegen Beschlüsse der Bürgerschaft zu, sofern dieser das Wohl eines Ortsbeiratsbereich beeinträchtigt. Von einer besonderen Betroffenheit eines Ortsbeiratsbereiches ist insbesondere in allen Fragen der örtlichen Bauleitplanung sowie der Verkehrsinfrastruktur, der Schulentwicklung und des Bestandes von Einrichtungen der sozialen Infrastruktur auszugehen.

 

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

6

 

 

 

Dagegen:

1

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt