13.03.2013 - 5 Vorstellung der Vorplanung "Ausbau Biestower Damm"

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Wortprotokoll

Herr Loba stellt an Hand von Bauplänen die Vorplanung „Ausbau Biestower Damm zwischen Kirche und Klein Stover Weg“ mit zwei geplanten Varianten vor:

-          Terminkette:

18.03.2013 – Beginn Entwurfs- und Genehmigungsplanung

06.05.2013 – Genehmigungsplanung in  Ämterrunde

17.06.2013 – Beginn Ausführungsplanung

14.08.2013 – Vorstellung AP beim Ortsbeirat Biestow, Information über

                       Anliegerbeiträge

30.09.2013 – Abgabe beim Bauamt

05.12.2013 – Vergabeausschuss

03.03.2014 – möglicher Baubeginn

 

Nach den Ausführungen haben die Bewohner die Möglichkeit die Baupläne anzusehen, danach folgt eine rege Diskussion mit folgenden Schwerpunkten:

-          bei der Planung müssen die Zuwege zur Kirche berücksichtigt werden

-          die Fläche zum Parkplatz mit einbeziehen

-          Behindertenparkplatz mit einplanen

-          statt der geplanten Verkehrsinsel sollten „Straßenkissen“ für eine Verkehrsberuhigung sorgen

-          bei der Neuverlegung der Abwasserleitungen im Straßenbereich soll die geplante Regenwasserentsorgung in den Dorfteich fließen – dieses sollte nochmals geprüft werden

-          Geruchsbelästigung durch Abwassereinläufe beseitigen

-          die Erreichbarkeit der Grundstücke während der Bauphase muss gewährleistet  bleiben

 

Festlegung:

Das Tiefbauamt wird durch den Ortsbeirat einstimmig ermächtigt, auf der Grundlage der gegebenen Hinweise, die Ausführungsplanung zu erarbeiten.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen                    : 7

 

 

Frau Gerloff macht Ausführungen zum Verfahren der Erhebung von Straßenbaubeiträgen:

 

1.      Gesetzliche Grundlagen der Beitragserhebung

-          § 44 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V:                                                      Verpflichtung der Gemeinden zur Erfüllung ihrer Aufgaben vor dem Einsatz von Steuergeldern Beiträge zu erheben

-          § 7 KAG M-V                                                                                                                          Beiträge werden von Beitragspflichtigen dafür erhoben, dass ihnen Vorteile durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme der ausgebauten Straße, also der gefahrloseren und sicheren Erreichbarkeit ihrer Grundstücke geboten werden

-          § 8 KAG M-V:                                                                                                                    Festlegung des Gesetzgebers für welche Straßenbaumaßnahmen Beiträge erhoben werden

-          § 2 KAG M-V:                                                                                                          Grundlage für die Erhebung der Beiträge ist Straßenbaubeitragssatzung

2.      Allgemeine Informationen

-          Beitragspflichtig sind diejenigen, die zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheides Eigentümer/Erbbauberechtigte des beitragspflichtigen Grundstückes sind

-          Ca. 4 -6 Wochen vor Zustellung der Beitragsbescheide erfolgt schriftliche Ankündigung

-          Fälligkeit des Beitrages: 1 Monat nach Zustellung des Beitragsbescheides

-          Stundung und Ratenzahlung können unter bestimmten Voraussetzungen beantragt werden

-          Zurzeit noch keine konkrete Beitragsschätzung

-          In ca. 12 Wochen wird eine belastbare Kostenschätzung für das Vorhaben vorliegen, im Juli wird dann voraussichtlich eine erste grobe Beitragsschätzung angeboten

-          Ansprechpartner Frau Gerloff, Bauamt, Hansestadt Rostock,                              Tel.: 0381/381 6041    E-Mail: maren.gerloff@rostock.de

3.      Ermittlung der Beiträge

-          Erläuterung der einzelnen Schritte zur Berechnung der Straßenbaubeiträge                                                                     

Festlegung:

In der Ortsbeiratssitzung im Juli/August  2013 wird die Ausführungsplanung zum „Ausbau Biestower Damm“ vom Tiefbaumt vorgestellt.