13.03.2013 - 5 Vorstellung der Vorplanung "Ausbau Biestower Damm"
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Sitzung:
-
Sitzung des Ortsbeirates Biestow
- Gremium:
- Ortsbeirat Biestow (13)
- Datum:
- Mi., 13.03.2013
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Herr Loba stellt an Hand von Bauplänen die Vorplanung Ausbau Biestower Damm zwischen Kirche und Klein Stover Weg mit zwei geplanten Varianten vor:
- Terminkette:
18.03.2013 Beginn Entwurfs- und Genehmigungsplanung
06.05.2013 Genehmigungsplanung in Ämterrunde
17.06.2013 Beginn Ausführungsplanung
14.08.2013 Vorstellung AP beim Ortsbeirat Biestow, Information über
Anliegerbeiträge
30.09.2013 Abgabe beim Bauamt
05.12.2013 Vergabeausschuss
03.03.2014 möglicher Baubeginn
Nach den Ausführungen haben die Bewohner die Möglichkeit die Baupläne anzusehen, danach folgt eine rege Diskussion mit folgenden Schwerpunkten:
- bei der Planung müssen die Zuwege zur Kirche berücksichtigt werden
- die Fläche zum Parkplatz mit einbeziehen
- Behindertenparkplatz mit einplanen
- statt der geplanten Verkehrsinsel sollten Straßenkissen für eine Verkehrsberuhigung sorgen
- bei der Neuverlegung der Abwasserleitungen im Straßenbereich soll die geplante Regenwasserentsorgung in den Dorfteich fließen dieses sollte nochmals geprüft werden
- Geruchsbelästigung durch Abwassereinläufe beseitigen
- die Erreichbarkeit der Grundstücke während der Bauphase muss gewährleistet bleiben
Festlegung:
Das Tiefbauamt wird durch den Ortsbeirat einstimmig ermächtigt, auf der Grundlage der gegebenen Hinweise, die Ausführungsplanung zu erarbeiten.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen : 7
Frau Gerloff macht Ausführungen zum Verfahren der Erhebung von Straßenbaubeiträgen:
1. Gesetzliche Grundlagen der Beitragserhebung
- § 44 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V: Verpflichtung der Gemeinden zur Erfüllung ihrer Aufgaben vor dem Einsatz von Steuergeldern Beiträge zu erheben
- § 7 KAG M-V Beiträge werden von Beitragspflichtigen dafür erhoben, dass ihnen Vorteile durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme der ausgebauten Straße, also der gefahrloseren und sicheren Erreichbarkeit ihrer Grundstücke geboten werden
- § 8 KAG M-V: Festlegung des Gesetzgebers für welche Straßenbaumaßnahmen Beiträge erhoben werden
- § 2 KAG M-V: Grundlage für die Erhebung der Beiträge ist Straßenbaubeitragssatzung
2. Allgemeine Informationen
- Beitragspflichtig sind diejenigen, die zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheides Eigentümer/Erbbauberechtigte des beitragspflichtigen Grundstückes sind
- Ca. 4 -6 Wochen vor Zustellung der Beitragsbescheide erfolgt schriftliche Ankündigung
- Fälligkeit des Beitrages: 1 Monat nach Zustellung des Beitragsbescheides
- Stundung und Ratenzahlung können unter bestimmten Voraussetzungen beantragt werden
- Zurzeit noch keine konkrete Beitragsschätzung
- In ca. 12 Wochen wird eine belastbare Kostenschätzung für das Vorhaben vorliegen, im Juli wird dann voraussichtlich eine erste grobe Beitragsschätzung angeboten
- Ansprechpartner Frau Gerloff, Bauamt, Hansestadt Rostock, Tel.: 0381/381 6041 E-Mail: maren.gerloff@rostock.de
3. Ermittlung der Beiträge
- Erläuterung der einzelnen Schritte zur Berechnung der Straßenbaubeiträge
Festlegung:
In der Ortsbeiratssitzung im Juli/August 2013 wird die Ausführungsplanung zum Ausbau Biestower Damm vom Tiefbaumt vorgestellt.