07.11.2012 - 9.3 Beschluss über die Aufstellung des Bebauungspla...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Es liegen allen vom Einreicher redaktionelle Änderungen/Ergänzungen zum Sachverhalt / Kurzbegründung der Beschlussvorlage vor.

 

(o. g. redaktionelle Änderungen/Ergänzungen liegen der Niederschrift beim Sitzungsdienst als Anlage 4 bei)
 

 

- Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung empfiehlt Zustimmung zur Beschlussvorlage mit eigenem Änderungsantrag Nr. 2012/BV/3781-01 (AÄ)

- Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus empfiehlt Zustimmung zur Beschlussvorlage einschließlich zum Änderungsantrag Nr. 2012/BV/3781-01 (AÄ)

- Bau und Planungsausschuss empfiehlt Zustimmung zur Beschlussvorlage einschließlich zum Änderungsantrag Nr. 2012/BV/3781-01 (AÄ)

 

- Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt empfiehlt Zustimmung zur Beschlussvorlage einschließlich zum Änderungsantrag Nr. 2012/BV/3781-01 (AÄ)

 

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Beschlussvorschlag:

 

1. Für das in der Anlage 1 dargestellte Gebiet am südlichen Ende des Fischereihafens bis zum Klärwerk Bramow, zwischen Warnow und Carl-Hopp-Straße soll der Bebauungsplan Nr. 10.GE.139 Gewerbegebiet „Ehemaliger Schlachthof" aufgestellt werden.

 

Das Gebiet wird begrenzt:

 

im Norden: Fischereihafen, Straße „Alter Hafen Süd",
im Osten:Uferbereich der Warnow,
im Süden:Carl-Hopp-Straße, Klärwerk Bramow,
im Westen:Am Fischereihafen, Schlachthofstraße.

 

Der als Anlage 1 beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2. Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung folgender Planungsziele schaffen:
 

- städtebauliche Neuordnung, Erschließung und Aufwertung einer Industriebrache, auch mit der Einbeziehung des Uferbereiches durch Schaffung möglicher Kaianlagen,
 

- Ausweisung gewerblicher Bauflächen für die Erweiterung bereits ansässiger Unternehmen und Ansiedlungsmöglichkeiten u. a. für flächenintensive Unternehmen

 

 

Beschluss Nr. 2012/BV/3781:

 

1. Für das in der Anlage 1 dargestellte Gebiet am südlichen Ende des Fischereihafens bis zum Klärwerk Bramow, zwischen Warnow und Carl-Hopp-Straße soll der Bebauungsplan Nr. 10.GE.139 Gewerbegebiet „Ehemaliger Schlachthof" aufgestellt werden.

 

Das Gebiet wird begrenzt:

 

im Norden: Fischereihafen, Straße „Alter Hafen Süd",
im Osten:Uferbereich der Warnow,
im Süden:Carl-Hopp-Straße, Klärwerk Bramow,
im Westen:Am Fischereihafen, Schlachthofstraße.

 

Der als Anlage 1 beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2. Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung folgender Planungsziele schaffen:
 

- städtebauliche Neuordnung, Erschließung und Aufwertung einer Industriebrache, auch mit der Einbeziehung des Uferbereiches durch Schaffung möglicher Kaianlagen,
 

- Ausweisung gewerblicher Bauflächen für die Erweiterung bereits ansässiger Unternehmen und Ansiedlungsmöglichkeiten.

 

(o. g. Lageplan liegt der Niederschrift beim Sitzungsdienst als Anlage 5 bei)
 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage