07.11.2012 - 9.3 Beschluss über die Aufstellung des Bebauungspla...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.3
- Sitzung:
-
Sitzung der Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft
- Status Beschluss:
- Geprüft/Autorisiert
- Datum:
- Mi., 07.11.2012
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Es liegen allen vom Einreicher redaktionelle Änderungen/Ergänzungen zum Sachverhalt / Kurzbegründung der Beschlussvorlage vor.
(o. g. redaktionelle Änderungen/Ergänzungen liegen der Niederschrift beim Sitzungsdienst als Anlage 4 bei)
- Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung empfiehlt Zustimmung zur Beschlussvorlage mit eigenem Änderungsantrag Nr. 2012/BV/3781-01 (AÄ)
- Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus empfiehlt Zustimmung zur Beschlussvorlage einschließlich zum Änderungsantrag Nr. 2012/BV/3781-01 (AÄ)
- Bau und Planungsausschuss empfiehlt Zustimmung zur Beschlussvorlage einschließlich zum Änderungsantrag Nr. 2012/BV/3781-01 (AÄ)
- Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt empfiehlt Zustimmung zur Beschlussvorlage einschließlich zum Änderungsantrag Nr. 2012/BV/3781-01 (AÄ)
Beschlussvorschlag:
1. Für das in der Anlage 1 dargestellte Gebiet am südlichen Ende des Fischereihafens bis zum Klärwerk Bramow, zwischen Warnow und Carl-Hopp-Straße soll der Bebauungsplan Nr. 10.GE.139 Gewerbegebiet „Ehemaliger Schlachthof" aufgestellt werden.
Das Gebiet wird begrenzt:
im Norden: Fischereihafen, Straße „Alter Hafen Süd",
im Osten:Uferbereich der Warnow,
im Süden:Carl-Hopp-Straße, Klärwerk Bramow,
im Westen:Am Fischereihafen, Schlachthofstraße.
Der als Anlage 1 beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
2. Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung folgender Planungsziele schaffen:
- städtebauliche Neuordnung, Erschließung und Aufwertung einer Industriebrache, auch mit der Einbeziehung des Uferbereiches durch Schaffung möglicher Kaianlagen,
- Ausweisung gewerblicher Bauflächen für die Erweiterung bereits ansässiger Unternehmen und Ansiedlungsmöglichkeiten u. a. für flächenintensive Unternehmen
Beschluss Nr. 2012/BV/3781:
1. Für das in der Anlage 1 dargestellte Gebiet am südlichen Ende des Fischereihafens bis zum Klärwerk Bramow, zwischen Warnow und Carl-Hopp-Straße soll der Bebauungsplan Nr. 10.GE.139 Gewerbegebiet „Ehemaliger Schlachthof" aufgestellt werden.
Das Gebiet wird begrenzt:
im Norden: Fischereihafen, Straße „Alter Hafen Süd",
im Osten:Uferbereich der Warnow,
im Süden:Carl-Hopp-Straße, Klärwerk Bramow,
im Westen:Am Fischereihafen, Schlachthofstraße.
Der als Anlage 1 beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
2. Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung folgender Planungsziele schaffen:
- städtebauliche Neuordnung, Erschließung und Aufwertung einer Industriebrache, auch mit der Einbeziehung des Uferbereiches durch Schaffung möglicher Kaianlagen,
- Ausweisung gewerblicher Bauflächen für die Erweiterung bereits ansässiger Unternehmen und Ansiedlungsmöglichkeiten.
(o. g. Lageplan liegt der Niederschrift beim Sitzungsdienst als Anlage 5 bei)
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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2
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(wie Dokument)
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80,7 kB
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