29.06.2011 - 9.6 Bebauungsplan Nr. 14.SO.173 für das Sondergebie...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

- Bau- und Planungsausschuss empfiehlt Zustimmung

- Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus empfiehlt Zustimmung

- Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung empfiehlt Zustimmung

 

- keine Empfehlung durch den Ortsbeirat Toitenwinkel (war am 16. Juni 2011 nicht beschlussfähig)

 

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Beschluss:

 

1.              Für die im Flächennutzungsplan ausgewiesene Sonderbaufläche 14.1 „Photovoltaik“ an der Lindenallee soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird begrenzt:

 

im Nordosten:

durch die Kleingartenanlagen „Zur Erholung“ und „Uns Gorden“,

im Nordwesten:

durch den Marienroggenweg,

im Südosten:

durch die Lindenallee,

im Südwesten:

durch die oberirdische Heizleitung.

 

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke bzw. Teile der Flurstücke 5/2, 6/5, 7/10, 8/10, 156/11, 162, 163, 164,165, 166/3, 167/2, 168-174, 188/5 der Flur 2 der Gemarkung Toitenwinkel (Anlage 1).

 

2.               Der Entwurf des Bebauungsplans (Anlage 2) und die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht (Anlage 3) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

(o. g. Anlagen liegen der Niederschrift beim Sitzungsdienst als Anlage 6 bei)

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

X

Abgelehnt