09.06.2010 - 9.1.6 Rainer Albrecht (für die Fraktion der SPD...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

In der BV 2009/BV/0683 wird in § 9 der Abs. 2 ersetzt durch:

 

„Zu den Pflichten des Aufsichtsrates zählen insbesondere:

 

1. der Beschluss zum Wirtschaftsplan,

 

2. die Empfehlung an die Gesellschafterversammlung zur Bestellung, wiederholten Bestellung und Abberufung vom Geschäftsführern, Prokuristen und Generalbevollmächtigten und Generalhandlungsbevollmächtigten,

 

3. Empfehlungen an die Gesellschafterversammlung zur Gründung oder zum Erwerb sowie zur Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie Änderungen der Beteiligungs­quote und Teilnahme an einer Kapitalerhöhung gegen Einlagen,

 

4. Empfehlung an die Gesellschafterversammlung zur Aufnahme neuer Geschäftszweige oder Aufgabe vorhandener Tätigkeitsgebiete,

 

5. Empfehlung an die Gesellschafterversammlung über die Einrichtung und Aufhebung von Zweigniederlassungen,

 

6. Empfehlung an die Gesellschafterversammlung über die Errichtung, Verlegung und Aufhebung von Betriebsstätten,

 

7. die weiteren ihm von der Gesellschafterversammlung übertragenen Aufgaben“

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

X

Abgelehnt