Ortsbeirat Stadtmitte (14) - 18.10.2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Sitzung des Ortsbeirates Stadtmitte
- Gremium:
- Ortsbeirat Stadtmitte (14)
- Datum:
- Mi., 18.10.2017
- Status:
- öffentlich
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Beratungsraum 1b Rathausanbau
- Ort:
- Neuer Markt 1, 18055 Rostock
Tagesordnung
+/- | TOP | Betreff | Vorlage | Beschlussart | |||||||||||||||||
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Öffentlicher Teil (19:00 - 22:15 Uhr) | |||||||||||||||||||||
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ungeändert beschlossen
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ungeändert beschlossen
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ungeändert beschlossen
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ungeändert beschlossen
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Widerspruch zum Antrag 2017/AN/3135 - "Veräußerung des Grundstückes Rosengarten"
WortprotokollZwischen den Mitgliedern des Ortsbeirates findet eine rege Diskussion über den Nutzen eines Widerspruches statt.
- Es handelt sich nicht um einen Widerspruch gegen die Wohnbebauung - Die Standortfrage des Archäologischen Landesmuseums muss geklärt werden bevor das Baufeld verkauft wird
Nach einer weiteren kurzen Diskussion bittet Herr Simowitsch die Mitglieder um Abstimmung für folgenden Widerspruchstext.
Auf der Grundalge der KV/MV Par.42., Abs. 6 und der Hauptsatzung Par. 14, Abs. 3 widerspricht der Ortsbeirat Stadtmitte dem Beschluss der Bürgerschaft zum Antrag 2017/AN3135 vom 11.10.2017.
Begründung: Weder im Antrag noch in der Stellungnahme der Verwaltung wird auf die grundsätzlichen Bedenken des Ortsbeirats im Hinblick auf die mögliche kurzfristige Notwendigkeit der Vorhaltung einer Fläche für die öffentliche Nutzung beispielsweise durch das archäologische Landesmuseum eingegangen (siehe 2017/AN/2763). Sollte die aktuell favorisierte Fläche für das Archäologische Museum im Stadthafen aus Kostengründen nicht realisierbar sein und das ursprünglich vorhergesehene Gebäude des Schifffahrtsmuseums nicht den notwendigen Anforderungen eines modernen Archäologiemuseums entsprechen, wäre das Baufeld Rosengarten ein alternativer Standort. Durch den beabsichtigten kurzfristigen Verkauf der Fläche würde diese Alternative ohne Not entfallen. Mit dem Verkauf der Fläche soll bis zur endgültigen Klärung des Standortes (siehe 2017/AN/ 2910) gewartet werden.
Abstimmung:Abstimmungsergebnis:
Der Ortsbeirat beschließt die Einreichung eines Widerspruchs an die Bürgerschaft. | |||||||||||||||||||||