Antrag - 0474/06-A

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

Bürgerschaft

0474/06-A

 

Antrag

Datum

 

 

Absender

Datum

 Fraktionsvorsitzende der Fraktionen SPD, Die Linke.PDS,
Bündnis 90 und Rostocker Bund/AfR

Neuer Markt   1

18055 Rostock

26.04.2006

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

14.06.2006 16:00

gez. Eschenburg

Präsidentin

Beratungsfolge

Sitzungstermin

 

Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung

16.05.2006 17:00

 

Gegenstand

 

Programm zur Förderung des Radverkehrs in der Hansestadt Rostock

 

 

 

Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft beschließt das 20-Punkte-Programm zur Förderung des Radverkehrs in der Hansestadt Rostock. (Anlage)

 

 

finanzielle Auswirkungen

 

Begründung

 

Die Hansestadt Rostock hat sich als erste Stadt in den Neuen Bundesländern

erfolgreich an dem Fahrradpolitik-Auditverfahren BYPAD beteiligt. Der

Prozess wurde durch eine Arbeitsgruppe begleitet, welcher Vertreter der

Verwaltung, der Politik und der Verbände angehörten. Ausgangspunkt war eine

umfangreiche Analyse des status quo in allen Ebenen der Radverkehrspolitik,

wie Infrastruktur, Planung, Kooperation mit Verbänden, Image,

Öffentlichkeitsarbeit, politische und finanzielle Unterstützung etc. welche

eine Stärken-Schwächen-Analyse zum Ergebnis hatte. Darauf aufbauend wurden

Handlungsschwerpunkte, insbesondere für kostengünstige kurz- und

mittelfristig umzusetzende Maßnahmen abgeleitet und in einem

„Radverkehrsförderprogramm“ zusammengefasst. In diesem Programm positioniert

sich Rostock als „fahrradfreundliche Hansestadt“, welche sich der

vielfältigen Vorteile des Radfahrens bewusst ist. Mit der schrittweisen

Umsetzung der konzeptionellen Ansätze des Programms wird ein Beitrag u.a.

zur Verbesserung des Stadtklimas, zur Gesundheit der Bevölkerung, zur

umweltschonenden Mobilität und damit zu einer nachhaltigen Stadtentwicklung

geleistet. Gleichzeitig stellt der Fahrradverkehr eine kostengünstige

Möglichkeit der Verkehrsentwicklung dar.

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock macht sich die Ergebnisse dieses

Arbeitsprozesses durch den Beschluss des Antrages zu Eigen.

 

 

 

 

 

.................................................                                 ..................................................

Fraktion der SPD                                              Fraktion Die Linke. PDS

 

 

 

 

 

..................................................                                ……………………………………

Fraktion Bündnis 90                                          Fraktion Rostocker Bund/AfR

                                                          

 

 

 

 

 

 

 


Anlage

 

Programm zur Förderung des Radverkehrs in Rostock

        Präambel

        Vor dem Hintergrund seiner kompakten Siedlungsstrukturen, der überwiegend flachen Topografie und des günstigen Klimas bietet Rostock gute Voraussetzungen  für eine effiziente und erfolgreiche Förderung des Radverkehrs. Der Anteil des Radverkehrs soll durch Verringerung des Anteils des Motorisierten Individualverkehrs weiter erhöht, die relative Unfallhäufigkeit muss weiter herabgesetzt werden.

        Mit diesem Programm wird Partei ergriffen für eine Verkehrsart, die in der Stadt ein zügiges Vorankommen ermöglicht und dabei wesentliche Vorteile für Gesundheit und Umwelt bringt. Jeder Radfahrende leistet hierdurch einen Beitrag zu mehr urbaner Lebensqualität, entlastet das städtische Straßennetz und wirkt so unterstützend auf den Wirtschaftsverkehr.

        Dazu ist Radverkehrsförderung im Vergleich zu anderen Verkehrsarten sehr kosteneffizient, das heißt mit vergleichsweise geringem Finanzierungsaufwand für Bau, Betrieb und Unterhaltung können die Anforderungen vieler Verkehrsteilnehmer mit kurzen und mittleren Wegelängen erfüllt werden. Diese finanziellen Aspekte sollten die Entscheidung für dieses Programm und die damit verbundenen Aufwendungen auch bei dem gegenwärtigen Primat der Haushaltssicherung positiv beeinflussen.

        Da alle Vorschläge und Forderungen des Programms auch unter einem Finanzierungsvorbehalt stehen, wurde in den einzelnen Programmpunkten auf eine diesbezügliche Formulierung verzichtet.

 

1.     Rostock positioniert sich als „fahrradfreundliche Hansestadt“.

        Neben der Verbesserung der Radfahrbedingungen und der Infrastruktur ist dazu auch eine verstärkte Öf­fent­lichkeitsarbeit nach innen und außen erforderlich. Der Rad­verkehr soll gezielt als Thema in das städtische Marketing aufge­nommen werden.

2.     Die Anteile der Verkehrsmittel des Umweltverbundes im Binnenverkehr, also zu Fuß gehen, Rad fahren und Öffentlicher Nahverkehr sollen, insbesondere auch durch Erhöhung des Radverkehrsanteils, weiter gesteigert werden. Langfristig sollen sich die Anteile des Radverkehrs und des Motorisierten Individualverkehrs (MIV) angleichen . Unter Berücksichtigung möglicher Umverlagerungen wird eine Steigerung des Radverkehrsanteils von 15 % auf  20 % im Binnenverkehr innerhalb von 10 Jahren  angestrebt. Um diese Ziele zu erreichen, orientiert sich die Radverkehrs­förde­rung in Rostock an dem Leitbild „Radverkehr als System“.

        Der Anstieg des Radverkehrsanteils in den letzten Jahren ist ein Indiz dafür, dass ein weiteres Wachstum möglich ist. Bei einer Intensivierung der Radverkehrsför­de­rung auf allen Handlungsfeldern des Radverkehrssystems sind höhere Werte erreichbar. Bei­spiele anderer Städte zeigen, dass weitere Potenziale aktiviert werden können, auch bei bereits hohem Radverkehrsaufkommen und gutem ÖV-Angebot. Umverlagerungen zwischen Fußgänger- und Radverkehr sind möglich. Vorrang hat aber eine Reduzierung des MIV-Anteils. Derzeit sind in Rostock immer noch 28% aller PKW-Fahrten kürzer als 5 km – eine ideale Fahrradentfernung.

3.     Die Verkehrssicherheit für den Radverkehr soll deutlich erhöht werden. Ins­besondere soll bei steigender Zahl von Radfahrenden die relative Unfallhäufigkeit abnehmen und die Zahl der schwer verunglückten Radfahrenden bis 2013 um mindestens 50 % ver­ringert werden. Ziel ist es, schwere Unglücke komplett zu vermeiden.

        Wesentliche Schritte dazu sind eine detaillierte und stark maßnahmen­bezogene Analyse der Unfalldaten auf Grundlage einer Unfallanalyse über einen 3-Jahres-Zeitraum, ein Maßnahmenprogramm zur Entschär­fung von Strecken und Knotenpunkten mit hoher Unfalldichte und die anhaltende flächenhafte Verbesse­rung der Bedingungen für den Radverkehr im Straßennetz.

4.     Bei allen Baumaßnahmen, insbesondere im Verkehrsnetz , gleich ob es sich um Umbau, Sanierung oder Neubau handelt, sind die Belange des Rad­verkehrs zu beachten und entsprechend IGVK Radverkehrsan­lagen vorzusehen.  Es sind  in jedem Fall  Möglichkeiten zur Verbesserung der Radfahrbedingungen zu untersuchen .

        Die Prüfung der Anfor­derungen des Radverkehrs sind in Form einer Checkliste zu entwickeln, um die einheitliche Umsetzung und Nachprüfbarkeit zu unterstützen. Bei Durchführung straßenbezogener Sicherheitsaudits sind entsprechende radverkehrsbezogene Anforderungen zu integrieren.

5.     Für die Erhöhung des Komforts, der Leichtigkeit und der Verkehrssicherheit ist die Ausstattung aller radver­kehrsrelevanten Hauptverkehrsstraßen mit Radverkehrs­anlagen oder die verträgliche Abwicklung im Mischverkehr notwendig. Vorhan­dene Radverkehrsanlagen sind vorrangig dort, wo Defizite aufgetreten sind, in Stand zu setzen oder durch zweckmäßigere Führungsformen zu ersetzen. Falls dies absehbar nicht möglich ist, sollen Ersatzmaßnahmen getroffen werden (z.B.  Umfahrungsstrecke, Verkehrsberuhigung). .

        Insgesamt soll bei der baulichen Radverkehrsförderung ein Vorrang der Qualität vor der Quantität gelten und, soweit finanzielle Gesichtspunkte dies erfordern, ein Vorrang der Instandhaltung vor dem Neubau. Vorhandene Netzlücken in wichtigen Abschnitten sind entsprechend den vorliegenden Anforderungen zu schließen.

6.     Zur Nachrüstung von Radverkehrsanlagen an Hauptverkehrs­straßen sol­len unter sorgfältiger Berücksichtigung der jeweiligen verkehrlichen Einsatzbereiche vorrangig Radfahrstreifen oder Schutzstreifen angelegt werden, weil hierdurch kostengünstige Lösungen möglich sind.

        Der Nachholbedarf kann mittelfristig nur dann nennenswert abge­deckt werden, wenn die rechtlichen und verkehrstechnischen Möglichkeiten zum Einsatz dieser kostengünstigen Lösungen voll ausgeschöpft werden. Da­bei sind besonders auch die Knotenpunkte einzu­beziehen.

7.     Neben den Hauptverkehrsstraßen ist als weiterer wesentlicher Baustein der Radverkehrsnetzplanung ein sich über das gesamte Stadtgebiet er­streckendes Radverkehrsnetz, das auch über verkehrsarme Straßen verläuft, umzusetzen.

        Das Netzkonzept für den Radverkehr ist im IVGK 1998 definiert. Eine Überprüfung in Hinblick auf Teilabschnitte mit beschleunigter Umsetzung ist bis zum Jahresende 2006 vorzunehmen. Das Netzkonzept ist bei allen Maß­nahmen, der Verkehrs- und Stadtentwicklungsplanung sowie der Landschafts- und Grün­ordnungsplanung zu berücksichtigen und umzusetzen.

8.     Das Grundnetz der Velorouten und Hauptrouten unter Einbeziehung der bereits bestehen­den Routenabschnitte wird mit Vorrang umge­setzt. Das Netz der Hauptrouten wird mittelfristig komplettiert. Der Ausbau der Velorouten wird weitergeführt.

        Für die Umsetzung hat die Lösung von "Knackpunkten", an denen die Be­fahr­barkeit der Routen derzeit nicht oder nur stark eingeschränkt möglich ist, Prio­rität. Die bestehenden Veloroutenabschnitte werden, soweit sinnvoll, als Fahrradstraßen ausgewiesen und durch kurzfristig umsetzbare Maßnahmen an noch nicht befahrbaren Teilabschnitten ergänzt, sodass mittelfristig eine komfortable Grund­struktur ent­steht, die die Gesamt­stadt unter Einbeziehung aller Stadtteile abdeckt.

 

 

9.     Velorouten und ausgewählte Hauptachsen sind mit einer einheitlichen Wegweisung für den Radverkehr zu versehen.

        Bislang sind vor allem touristische Radrouten beschildert. Eine Wegweisung zu den innerstädtischen Universitätsstandorten ist im Zusammenhang mit dem BSC-Projekt geplant. Velorouten und weitere ausgewählte Hauptrouten sollen eine Wegweisung erhalten. Sobald ein längerer Routenabschnitt  durchgehend befahrbar ist, soll er beschildert werden („wachsende Wegweisung“).

10.   Die laufende Unterhaltung, die Straßenreinigung und der Winterdienst müssen dem Radverkehr noch besser Rechnung tragen. Ein durchgängiger Winterdienst für ausgewählte verkehrswichtige Routen ist vorzusehen.

        Durch entsprechende Maßnahmen soll ansonsten ersatzweise die Benutzung der Fahrbahn gewährleistet werden. Das ganzjährige sichere Radfahren muss ermöglicht werden.

11.   Die Innenstadt soll für den Radverkehr möglichst flächenhaft nutzbar sein und Durchfahrt- und Umfahrungsmöglichkeiten bieten. Dies stärkt den Einzelhandel und belebt die Innenstadt.

        Auch wenn dieses Ziel bereits zu einem erheblichen Teil erreicht ist (Ost-West-Umfahrung), verbleibt Handlungsbedarf. Dazu zählen die Überprüfung, inwieweit eine weiter­gehende zeitliche oder räumliche Öffnung der Fußgänger­bereiche für den Rad­verkehr erforderlich und möglich ist, die Verbesserung der Radführung über die Wallanlagen, die Berücksichtigung bei der Planung Vorfeld Kröpeliner Tor u.a.m.

12.   Im Nebenstraßennetz soll der Radverkehr sicher auf der Fahrbahn ge­führt werden und im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten von Restriktionen, die zur Si­cherung und Lenkung des Kfz-Verkehrs eingerichtet sind, ausgenommen werden.

        Dazu dient die Öffnung von Einbahnstraßen, die Durchlässigkeit von Sackgas­sen und, wo mit angemessenen Mitteln möglich, die Herausnahme der Radfahrenden bei Abbiegever- und -gebo­ten. Das Straßennetz in Wohngebieten abseits der Hauptverkehrs­straßen ist bereits weitge­hend als Tempo 30-Zone ausgewiesen.

13.   Die Einrichtung von Fahrradabstellanlagen an wichtigen Ziel­punkten des Radverkehrs ist verstärkt fortzusetzen. In bestehenden Wohngebieten und an Handelseinrichtungen ist die Möglichkeit zu schaffen, für private Anlieger auf Antrag und eigene Kosten Fahrradparkanlagen im öffentli­chen Verkehrsraum einzurichten.

        Für das Stadtzentrum ist ein Abstellkonzept mit Standortplanung auf Grundlage einer Bestandsanalyse zu erarbeiten und umzusetzen. Es soll angestrebt werden, Angebote dort zu erstellen, wo durch „wildes Fahrradparken“ Bedarf zu erkennen ist. Die Verknüpfung mit dem öffentlichen Ver­kehr (Bike+Ride) soll an allen dafür bedeut­samen ÖPNV-Haltestellen berücksichtigt werden. Anlehnbügel als bewährte Form von Fahrrad­abstellanlage sollen vermehrt auch außerhalb der Innen­stadt im Straßenraum eingesetzt werden. Die oft ungünstige Abstellmöglichkeit des Fahrrades in Wohnungsnähe (Hausflur, Keller) ist als wesentlicher "Reiseantrittswiderstand" belegt bzw. führt zum Abstellen über Nacht im Straßenraum, was die Diebstahlgefahr erhöht. Auch für Einzelhandel, Gaststätten u.a. Ge­werbe sind diesbezüglich verstärkte Aktivitäten sinnvoll.

14.   Öffentlichkeitsarbeit im Sinne der Information über neue Angebote sowie der offensiven Werbung für eine verstärkte Radnutzung (Ver­bes­serung des Fahrradklimas) sind wesentliche Handlungsfelder der zu­künf­tigen Radverkehrsförderung in Rostock. Um den Umstieg auf das Fahrrad zu erleichtern, unterstützt die Stadt die Aktivitäten anderer Handlungsträger für ein möglichst vielfältiges Ange­bot von Dienstleistungen rund ums Radfahren.

        Es ist belegt, dass Verhaltensänderungen im Verkehr nicht nur durch die Ver­besserung der baulich-verkehrlichen Infrastruktur, sondern maßgeblich durch die Veränderung des Denkens („im Kopf“) und des Gefühls („im Bauch“) erreicht werden können. Die 2004 begonnene Kampagne „Fahrradregion Rostock“ ist auch nach Ablauf des EU-Projektes „Baltic-Sea-Cycling“ fortzusetzen. Andere Akteure der Radverkehrsförderung werden unterstützt. Dazu dienen insbesondere Beratung und Information von Interessenten, ggf. aber auch begrenzte finanzielle Unterstützungen (z.B. aus Projektmitteln). Im eigenen Zuständigkeits­be­reich wird die Überprüfung der Angebote und die Weiterentwicklung als „fahrradfreundlicher Arbeitgeber“ mit ent­sprechenden Serviceangeboten angestrebt, um eine Vorbildfunktion für andere Arbeitgeber zu entwickeln. Durch Beratungen wird das Thema auch bei anderen Arbeitgebern forciert.

15.   Die Stadt betreibt eine intensive Öffentlichkeitsarbeit zur Einhaltung der Straßenverkehrsordnung und für mehr Rücksichtnahme im Verkehr, insbesondere gegenüber schwächeren Verkehrsteilnehmern. Bei einer Gefährdung schwächerer Verkehrsteilnehmer durch Regelverstoss bzw. fehlende Rücksichtnahme wird die Stadt in Kooperation mit der Polizei Regelverstösse verstärkt ahnden.

        Radverkehrsanlagen bringen mehr Gefährdungen als Vorteile, wenn sie durch parkende Kraftfahrzeuge o.a. versperrt oder eingeengt werden. Das illegale Radfahren auf Gehwegen oder Befahren von Radwegen in falscher Richtung ist durch Aufklärungsarbeit zu reduzieren.

16.   Die Chancen des Fahrrad-Tourismus sollen stärker genutzt werden.

        Die Stadt wirbt bei gastronomischen Betrieben für eine Zertifizierung als „Bett-und-Bike-Betrieb“. In zentraler Lage soll die Möglichkeit geschaffen und ausgeschildert werden, bepackte Fahrräder gesichert abstellen zu können (z.B. im Erdgeschoss von Parkhäusern). Infoangebote sind zu verbessern.

17.   Die Hansestadt Rostock unterstützt die Polizei in ihren Bemühungen, das Prob­lem des Fahrraddiebstahls durch Maßnahmen der Prävention, der Fahr­radcodierung und der gezielten Verfolgung zu verringern.

        Rostock will seine in dieser Hinsicht im Vergleich zu anderen Städten ungünstige Stellung schnellstmöglichst verlieren. Dazu sollen neben der bes­seren Ausstattung mit guten Fahrradständern die erfolgreichen Strategien an­derer Städte (z.B. verstärkte Öffentlichkeitsarbeit) auch in Rostock zur Anwendung kommen. Die von Fahrradhändlern und der Rostocker Polizei angebotene kostenlose Fahrradcodierung hat sich bewährt und sollte intensiviert werden.

18.   Ein Fahrradforum mit Vertretern der Fraktionen der Bürgerschaft, der Nutzerverbände und der Verwaltung bereitet Entscheidungen zu allen fahrradrelevanten Handlungsfeldern für die Bürgerschaft vor.

        Das Fahrradforum sollte beim Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung eingerichtet werden. Weitere Details regelt der Ausschuss selbst. Daneben wird die Tätigkeit der AG-Radverkehr (mit Vertretern des Tief- und Hafenbauamtes, der Verkehrsbehörde, des Umweltamtes, des ADFC und der Polizei) fortgeführt. Diese AG dient der Abarbeitung detaillierter Fragestellungen und bereitet somit auch inhaltlich die Sitzungen des Fahrradforum vor. Der ADFC und andere Nutzerverbände bekommen frühzeitig Möglichkeit zur Stellungnahme.

19.   Die Fortschritte in der Radverkehrsförderung sind durch ein Monitoring zu überprüfen. Die Stadtverwaltung erstellt einen jährlichen Radverkehrsbericht über durchgeführte Maßnahmen zur Förderung des Fahrradverkehrs in Rostock und deren Wirkung.

        Bestandteile des Monitoring können u.a. sein: Verkehrszählungen (z.B. an festgelegten Zählstellen), Mobilitätsdaten aus dem SrV (die Beteiligung am „System repräsentativer Verkehrsbefragungen“ ist vorbehaltlich haushaltsrechtlicher Regelungen regelmäßig (ca. alle 5 Jahre) fortzusetzen), Unfallanalysedaten, Fahrraddiebstahlstatistiken und Nutzerbefragungen. Der Radverkehrsbericht beinhaltet die genannten Monitoringdaten sowie alle Maßnahmen der Hansestadt Rostock oder anderer Handlungsträger, die eine fördernde Wirkung auf den Fahrradverkehr haben. Darin wird auch auf Probleme bei der Umsetzung von Maßnahmen und auf mögliche Lösungsansätze hingewiesen. Die Prioritätenliste für Maßnahmen ist unter Berücksichti­gung der Kriterien Verkehrssicherheit, Bedeutung für den Radverkehr, Pla­nungsvorlauf, Kostenschätzung sowie Zusammenhang mit anderen Planungen im jährlichen Radverkehrsbericht zu aktualisieren.

20.   Die bestehenden administrativen Strukturen zur Radverkehrsförderung in Rostock sind zu überprüfen in Hinblick auf ihre Wirksamkeit. Die Zuständigkeiten, Verwaltungswege und Personalausstattung sollten dem höheren Stellenwert des Rad­verkehrs angepasst werden

        Zusätzliche Aufgaben im Rahmen der Radverkehrsförderung, insbesondere welche die Öffentlichkeitsarbeit und das Monitoring bzw. die Berichterstattung betreffen, erzeugen einen zusätzlichen Personalaufwand, der durch geeignete organisatorische Maßnahmen abgesichert werden muss.

 

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Beschlüsse

Erweitern

16.05.2006 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung

Erweitern

14.06.2006 - Bürgerschaft

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