Beschlussvorlage - 0470/06-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 05.GE.35 ?Schutow- Altes Messegelände"
- Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 05.07.2006
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsbeirat Evershagen (6)
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13.06.2006
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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13.06.2006
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20.06.2006
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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21.06.2006
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Erledigt
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Bürgerschaft
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05.07.2006
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HANSESTADT ROSTOCK
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Nummer |
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Beschlussvorschriften |
Datum |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
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Bau- und Planungsausschuss Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus |
13.06.2006 17:00 21.06.2006 17:00 |
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Gegenstand |
beteiligt |
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2. Änderung des
Bebauungsplans Nr. 05.GE.35 „Schutow- Altes Messegelände" Aufstellungs- und
Auslegungsbeschluss |
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bereits
gefaßte Beschlüsse |
zu
ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
Satzungsbeschluss Nr.
0563/01 vom 10.10.2001 Satzungsbeschluss der 1. Änderung Nr. 0021/05 vom
06.04.2005 |
keine |
keine |
finanzielle
Auswirkungen |
Begründung
Der Bebauungsplan Nr. 05.GE.35 der Hansestadt Rostock für das Sonder- und Gewerbegebiet „Schutow - Altes Messegelände“ ist seit dem 27.02.2002 rechtskräftig. Seither haben sich im Gebiet deutliche Veränderungen vollzogen. So haben sich im Osten des Plangebietes ein Bau- und Gartenmarkt sowie ein Discounter angesiedelt. Die Straße „An den Griebensöllen“ ist als Anbindung an die B 105 hergestellt worden und erschließt das Gebiet bis zu Möbel-Wikinger.
Dennoch sind derzeitig große Flächen ungenutzt und
liegen brach. Das betrifft u. a. zentrale Flächen zwischen „An den
Griebensöllen“ und dem Libellenweg sowie große Teile des Plangebietes
zwischen der Messestraße und dem Schmetterlingsweg.
Für den letztgenannten Bereich gibt es ein konkretes
Ansiedlungsinteresse von IKEA, als international tätigen Anbieter für Möbel und
Einrichtungsgegenstände. Die Ansiedlung würde zur wesentlichen Steigerung der
Anziehungskraft als Einzelhandelsstandort beitragen. Damit kann die
Wirtschaftskraft der Hansestadt Rostock gesteigert werden und ein Beitrag zur
Schaffung von neuen Arbeitsplätzen geleistet werden. Gleichzeitig wird von der
Ansiedlung eine Initialwirkung für die weitere Entwicklung des ehemaligen
Messegeländes in Schutow als Handels- und Gewerbestandort erwartet. Aus diesen
Gründen wird das Ansiedlungsvorhaben von Seiten der Hansestadt Rostock
unterstützt.
Mit einer Verkaufsfläche von ca. 25.500 m² gehört der
geplante Einrichtungsmarkt zu den großflächigen Einzelhandelsbetrieben, die
außer in Kerngebieten nur in für sie festgesetzten Sondergebieten zulässig
sind.
Im Bebauungsplan Nr. 05.GE.35 ist das Gebiet zwischen
Messestraße und dem zentralen verkehrsberuhigten Bereich als Gewerbegebiet
festgesetzt worden. Seit der Rechtskraft des Bebauungsplans hat es jedoch keine
gewerblichen Ansiedlungsinteressen für das Gebiet gegeben. Mit der geplanten
Errichtung des Einrichtungsmarktes könnten die bisher brachliegende Fläche
einer geordneten baulichen Nutzung zugeführt und die Erschließung des Gebietes
weitergeführt werden. Einer Ansiedlung des Einrichtungsmarktes stehen die
derzeitigen Festsetzungen des Bebauungsplans insbesondere im Hinblick auf Art
und Maß der baulichen Nutzung entgegen. Aus diesem Grunde ist die Änderung des
Bebauungsplans erforderlich.
Für den Einrichtungsmarkt wird anstelle von Gewerbegebietsflächen ein sonstiges Sondergebiet „Einrichtungsmarkt“ festgesetzt. Die ursprünglich geplante innere Erschließung wird im westlichen Bereich neu geordnet. Die Anbindung an die Messestraße wird an den nördlichen Rand des im Ursprungsplan festgesetzten Gewerbegebietes GE 2 verlagert. Durch diese Änderungen ist es möglich, den relativ großen Flächenbedarf des Einrichtungsmarktes im Plangebiet zu sichern.
Zur unmittelbaren Erschließung des Einrichtungsmarktes
aus Richtung Innenstadt ist die Schaffung einer Ausfädelspur von der B 105 vor
dem Knoten B 105/Messestraße vorgesehen.
Für die Unterbringung von Stellplätzen ist die
zusätzliche Nutzung von Teilen des jetzigen Gewerbegebietes GE 3 möglich. Da
die überbaubaren Grundstücksflächen und die Maßfest-setzungen im
rechtskräftigen Bebauungsplan die Errichtung eines Parkhauses in der
notwendigen Größe nicht zulassen, werden hier die entsprechenden Festsetzungen
geändert.
Im
Zuge der Planänderung werden einige grünordnerische Festsetzungen gestrichen,
die in der bisherigen Umsetzung Probleme darstellten. Hierzu gehören Dach- und
Fassadenbegrünung, die festgesetzte Pflanzliste sowie Pflanzdichten entlang der
B 105.
Im Änderungsverfahren wurden
ein Grünausgleich ermittelt und entsprechende Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt.
Zur Umsetzung der Maßnahmen soll ein Vertrag mit dem Investor geschlossen
werden.
Die Gesamtfläche des Plangebietes umfasst ca. 35,7 ha. Die konkret von zeichnerischen Änderungen betroffene Fläche beträgt 10,43 ha.
Roland
Methling