Antrag - 0023/05-A
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 16.W.123 "Ehemaliger Marinestützpunkt Gehlsdorf"
-Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 26.01.2005
- Vorlageart:
- Antrag
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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26.01.2005
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finanzielle
Auswirkungen |
Keine
unmittelbaren Kosten (trägt Investor), ggf. Folgekosten für die Unterhaltung
öffentlicher Grün- und Verkehrsflächen |
Begründung
Die noch immer bestehende starke Nachfrage nach Wohneigentum, besonders nach Einfamilienhäusern, und die herausragende Lage im Stadtbereich machen den ehemaligen Marinestützpunkt zu einem attraktiven Wohnstandort, der das Angebot an Wohnbauflächen im Stadtgebiet ergänzt.
Das Plangebiet beinhaltet eine Fläche von ca. 41 ha.
Die ehemals militärisch genutzten Flächen sind durch
die Lage zwischen Landschaft und Wasser, nahe Freizeit- und Sporteinrichtungen
sowie eine gute verkehrliche Anbindung für eine Umnutzung als Wohngebiet für
gehobene Wohnansprüche prädestiniert.
Durch den Bebauungsplan wird die räumliche Entwicklung
zwischen dem nördlichen Bereich von Gehlsdorf mit der Sunseeker-Werft und
Langenort städtebaulich geordnet.
Gleichzeitig erhalten die vorhandenen Sportanlagen,
wie die Schwimmhalle, ein neues Umfeld, das den Nordosten der Stadt aufwertet.
Zur gestalterischen Umsetzung der Planungsziele wurde
von Oktober 1997 bis Januar 1998 ein städtebaulicher Ideenwettbewerb
durchgeführt, dessen Ergebnisse die Grundlage bildeten für intensive
Realisierungsuntersuchungen zu den Planungsinhalten und den davon abgeleiteten
wirtschaftlichen Auswirkungen.
Die öffentliche Auslegung des Planentwurfs und die
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgte vom 18.12.2003 bis
30.01.2004.
Im Rahmen der Abwägung wurden einige geringfügige
Änderungen vorgenommen. Diese betreffen im Wesentlichen die Überarbeitung der
hochbaulichen Ausbildung des zentralen Platzes, die Konkretisierung der
Gebäudetypen im östlichen Bereich auf Einzel- und Doppelhäuser, die Lockerung
der Grundstücksausnutzung zu Gunsten von Stellplätzen und Nebenanlagen, die
Integration der örtlichen Bauvorschriften in die Festsetzungen, die
Berücksichtigung der Anforderungen des ÖPNV an die Kreisel, Detailabstimmungen
zum Verlauf des Uferradweges im Bereich des Sportkomplexes, die Integration der
Lärmschutzwand Richtung Langenort in die Verkehrsfläche, die Anpassung der
Versorgungsflächen in Abstimmung mit den Versorgungsträgern, die Konkretisierung
der Ausgleichsbilanz und Präzisierungen der Erhaltungs- und Anpflanzgebote für
Grün.
Wahlmöglichkeiten
bei Baustoffen sollten für die Bauherren erhalten bleiben.
Die
WIRO hat zwischenzeitlich mit der Erschließung des Gebietes begonnen und erste
Teilbereiche sind bereits fertig gestellt.
Im
Ergebnis mehrerer Variantenuntersuchungen zur Umsetzung des
Bürgerschafts-beschlusses bezüglich des eingeforderten zusätzlichen Radweges
ergibt sich lediglich eine
Möglichkeit
einer Aufwertung des Gehwegbereiches östlich der Straße „Zur
Yachtwerft“ um
ca.
1,5 m. Diese Erweiterungsmaßnahme ist mit einem finanziellen Aufwand von
150.000,00
EUR verbunden, bedingt durch folgende bauliche Einzelmaßnahmen:
- Um- bzw. Neuverlegung bestehender Straßenbeleuchtungsanlagen
- Um- bzw. Neuverlegung bestehender Erschließungsmedien
- Um- bzw. Neuverlegung vorhandener Hausanschlussleitungen in angrenzende
Baulandbereiche.
Darüber hinaus muss in die bereits vorbereiteten Grundstücksparzellierungen
eingegriffen werden, die durch die Minimierung der Flächengrößen eine im B-Plan
gewünschte
Bebauung nur begrenzt zulässt. Dieser Eingriff erfolgt auf 1.000 m²
Nettobauland, das
mit
ebenfalls 150.000,00 EUR bewertet ist. Die Kosten einer erforderlichen
Neuvermessung
sämtlicher Grundstücke östlich der Straße an der Yachtwerft sind darin noch
nicht enthalten.
Zusammengefasst verlangt die Umsetzung des Änderungsantrages einen finanziellen
Aufwand von 300.000,00 EUR, wobei weitere Folgekosten aus der detaillierteren
Durcharbeitung des Bebauungsplanes sehr wahrscheinlich sind.
Dieser enorme finanzielle Aufwand für den zusätzlichen Radweg ist nicht zu
rechtfertigen mit Blick auf den hochwertig hergestellten Ufer- und Radweg in
250 m Entfernung.
Die
Aufhebung und das erneute Beschließen der Satzung sind möglich, da die Satzung
noch keine Rechtskraft besitzt.
Die
Unterlagen wurden aus Kostengründen bisher nicht überarbeitet und neu verteilt.
Grundlage der Beschlussfassung sind damit die als Anlage zur Beschlussvorlage
0654/04-BV
zur Sitzung am 03.11.2005 verteilten Unterlagen.
Am Satzungsinhalt ändert sich durch diesen Antrag nichts, es entfällt lediglich
die 2. Ergänzung zur Beschlussvorlage 0853/04-EV - Separate Radwegeführung in
der Straße "Zur Yachtwerft".
Rainer
Albrecht
Vorsitzender
Bau- und Planungsausschuss