Antrag - 0958/04-A
Grunddaten
- Betreff:
-
Erstellung einer Vollmacht zur Beurkundung eines Kaufvertrages
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 15.12.2004
- Vorlageart:
- Antrag
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft
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15.12.2004
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Nummer |
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
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Datum |
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Absender |
Datum |
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Fraktionen der SPD, CDU, Bündnis 90 und FDP Neuer Markt 1 18055 Rostock |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Präsident |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
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Gegenstand |
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Erstellung
einer Vollmacht zur Beurkundung eines Kaufvertrages |
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Beschlussvorschlag |
Der Vertrag wird unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde geschlossen. |
finanzielle
Auswirkungen |
Begründung
Die Bürgerschaft hat in der
Sitzung vom 06.10.2004 den Beschluss zum Verkauf der Sportanlagen im Damerrower
Weg an die WIRO GmbH mit Beschluss Nr. 0678/04- BV gefasst.
Der Vertrag muss unbedingt
noch im Jahr 2004 beurkundet werden, auch wenn noch nicht alle offenen Fragen
mit der Rechtsaufsicht bezüglich der Genehmigung des Vertrages abschließend
geklärt sind. Er sollte – in Berücksichtigung des Umstandes – unter
den ausdrücklichen Vorbehalt der nachträglichen Genehmigung durch die
Rechtsaufsichtsbehörder gestellt werden. Das bedeutet, dass der Vertrag erst
wirksam wird, wenn die Genehmigung erteilt wird.
Sowohl die
Investitionsrechnung als auch die handelsrechtliche Betrachtung führen für die
Antragsteller zu dem Ergebnis, dass bei einem fixen Investionsvolumen der WIRO
von rd. T€ 5.100 sich eine vertretbare Wirtschaflichkeit des Projektes
„Sportanlagen“ nur bei Erwerb der Grundstücksflächen von der
Hansestadt Rostock zu einem symbolischen
Kaufpreis und bei Verzicht auf eine angemessene Verzinsung der Eigenmittel der
WIRO ergibt.
Um die Fördermittel in Höhe
von 500.000,00 € für das Projekt „Umbau und Neugestaltung der
Sportanlage Damerower Weg“ überhaupt abrufen zu können, ist der
Zuwendungsbescheid noch in diesem Jahr erforderlich. Voraussetzung für die
Erteilung des Zuwendungsbescheides ist der notariell abgeschlossene
Kaufvertrag.
Da der Vertrag unter
Vorbehalt der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde geschlossen werden
soll, können die in Bezug auf die Genehmigung offenen Fragen parallel geprüft
werden, ohne dass die für den Zuwendungsbescheid notwendige Voraussetzung durch
die Stadt vereitelt wird.
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Fraktion der SPD Fraktion
der CDU
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Fraktion Bündnis 90 Fraktion der
FDP