Beschlussvorlage - 0907/04-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0907/04-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

40

Beschlussvorschriften

Datum

Schulgesetz M-V § 106

24.11.2004

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

26.01.2005 16:00

I, gez.i.V. Schillen

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Ortsbeirat Schmarl (7)

15.12.2004 19:00  *

IV, gez. Schillen

 

Gegenstand

beteiligt

Herstellung des Einvernehmens zum Schulnamen "Krusenstern-Gesamtschule"

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

 

keine

keine

 

Beschlussvorschlag

Zur Namensgebung "Krusenstern-Gesamtschule" für die Integrierte Gesamtschule Schmarl, Stephan-Jantzen-Ring 6, wird das Einvernehmen mit der Schulkonferenz der Integrierten Gesamtschule Schmarl erklärt

 

finanzielle Auswirkungen

keine

 

Begründung:

 

 

Die Schulkonferenz der Integrierten Gesamtschule Schmarl hat den Antrag auf Verleihung des Schulnamens „Krusenstern-Gesamtschule“ gestellt.

 

Nach erfolgter Fusion der Gesamtschule Groß Klein und der Gesamtschule Schmarl am Standort Schmarl im Schuljahr 2003/2004 erwuchs der Wunsch, sich einen gemeinsamen Schulnamen zu geben. Für den Namen „Krusenstern“ trägt die Schule folgende Aspekte vor:

 

Adam Johann von Krusenstern (1770 – 1846) war Weltumsegler und Wissenschaftler. Dafür notwendige Eigenschaften und Haltungen finden sich in den Kompetenzmodellen der Schule wieder, die dem Bildungs- und Erziehungsauftrag entsprechen.

 

Die Adam-Johann-von-Krusenstern-Straße befindet sich in Schmarl, womit der unmittelbare Bezug und die Verbundenheit zum Wohngebiet gegeben ist.

 

Der Name Krusenstern schafft den Bezug zur Ostsee, zum maritimen Lebensraum und zu einer bedeutenden Tradition des Segelns in der Hansestadt Rostock. Die Schule beabsichtigt, im Rahmen der Hanse Sail einen Freundschaftsvertrag mit der Besatzung des Traditionsschiffes „Krusenstern“ abzuschließen. Auch mit der vor Ort liegenden „Likedeeler“ pflegt die Schule eine enge Kooperation und dokumentiert damit die Verbundenheit mit maritimen Traditionen und maritimer Jugendkulturarbeit.

 

Die Grabstätte Krusensterns befindet sich in Tallinn. Im Rahmen des Comenius-Projektes arbeitet die Schule mit einer Partnerschule aus Tallinn eng zusammen. Es wurde ein Freundschaftsvertrag abgeschlossen, der fester Bestandteil des Schulprojektes „Türen öffnen nach Europa“ ist. Die Gesamtschule Schmarl beabsichtigt, Europa-Schule zu werden.

 

Die Verwaltung befürwortet den Antrag der Schulkonferenz der Integrierten Gesamtschule Schmarl zur Namensgebung „Krusenstern-Gesamtschule“

 

In ihrer Eigenschaft als Schulträgerin kann die Hansestadt Rostock den betreffenden Schulen im Einvernehmen mit der jeweiligen Schulkonferenz auf der Grundlage des § 106 Abs. 2 Schulgesetz Namen geben. Aufgrund der Bedeutung von Schulnamen, insbesondere ihrer Außenwirkung und Größe des betroffenen Personenkreises handelt es sich hier um eine wichtige Angelegenheit der Gemeinde (vgl. z.B. Benennung von Straßen), folglich ist für die Beschlussfassung gemäß § 22 Abs. 2 KV die Bürgerschaft zuständig.

 

Die bisherige Praxis zur Namensgebung von Schulen erfolgte auf der Grundlage eines Beschlusses der Bürgerschaft aus dem Jahre 1990, der allerdings seit Inkrafttreten des neuen Schulgesetzes für Mecklenburg-Vorpommern keine Wirkung mehr hat. In Vorbereitung von entsprechenden Bürgerschaftsbeschlüssen ist weiterhin vorgesehen, eine Meinungsbildung im Schul- und Sportausschuss herzustellen.

 

Der Schul- und Sportausschuss hat in seiner Sitzung am 27.10.2004 der Namensgebung einstimmig  zugestimmt.

 

 

 

 

 

 

 

 

Ida Schillen

1. Stellvertreterin des Oberbürgermeisters

 

Anmerkung Sitzungsdienst/Wolter (02.12.2004):

* Sitzungstermin OBR geändert - ursprünglich mit 21.12.2004 verteilt

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15.12.2004 - Ortsbeirat Schmarl (7)

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26.01.2005 - Bürgerschaft