Beschlussvorlage - 0201/04-BV

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0201/04-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

20

Beschlussvorschriften

Datum

§§ 87 und 88 EG-Vertrag

§ 22 (4) und § 58 (1 und 3) sowie § 72 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern

29.03.2004

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

05.05.2004 16:00

I, gez. Pöker

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Finanzausschuss

15.04.2004 17:00

II, gez. Schröder

 

Gegenstand

beteiligt

Übernahme einer Kreditausfallbürgschaft für die Rostocker Straßenbahn AG für die Straßenbahn-netzerweiterung 2004

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

 

 

 

 

Beschlussvorschlag

Die Hansestadt Rostock übernimmt eine Kreditausfallbürgschaft für die Rostocker Straßenbahn AG in Höhe von 1.370.000,00 EUR für die Straßenbahnnetzerweiterung.

 

Die Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde des Innenministeriums des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist einzuholen.

 

finanzielle Auswirkungen

Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle

01.8770.1013 – Bürgschaftsentgelte in Höhe von 13.700,00 EUR

 

Begründung

 

Die Straßenbahnnetzerweiterung zwischen Schröderplatz und Platz der Freundschaft (S1) ist Bestandteil des Generalverkehrsplanes von 1993 (GVP) und des integrierten Gesamtverkehrskonzeptes von 1998 (GVK) der Hansestadt Rostock. Dieser Abschnitt ist ebenfalls in der „Städtebaulichen Rahmenplanung zum Sanierungsgebiet Stadtzentrum Rostock“ integriert. Die Gesamtstrecke des Bauabschnittes S1 verläuft vom Schröderplatz entlang der Straße „Am Vögenteich“ über den Goetheplatz bis zur Einbindung in das bestehende Gleis am Südring /Platz der Freundschaft.

 

Im Investitionsplan 2004 der Rostocker Straßenbahn AG sind für die Abschnitte S1 sowie für Restinvestitionen der Abschnitte Nordwest und Süd insgesamt 4.670 TEUR eingestellt worden.

 

Die Kosten- und Finanzierungsentwicklung stellt sich für die Jahre 1999 bis 2004 nach derzeitigem Stand wie folgt dar:


 

- in TEUR -

Jahr

 

Gesamtkosten

Eigenmittel

öffentliche Mittel

Kredite

Bürgschaft

Hansestadt Rostock

 

Ist 1999

15.036

130

10.826

4.080

4.080

 

Ist 2000

23.651

528

18.521

4.602

4.602

 

Ist 2001

26.122

1.033

18.442

6.647

6.647

 

Ist 2002

42.235

0

32.325

9.910

 

6.805

 

V-Ist 2003

32.740

421

25.963

6.356

 

5.456

Plan 2004

4.670

372

2.928

1.370

1.370

 

Gesamt

144.454

2.484

109.005

32.965

28.960

 

 

Der in der Aufsichtsratssitzung der Rostocker Straßenbahn AG am 10. September 2003 bestätigte und der Hansestadt Rostock vorliegende Wirtschaftsplan 2004 sieht eine Darlehensaufnahme für die Straßenbahnnetzerweiterung, einschließlich dem Gleisabschnitt Schröderplatz/Platz der Freundschaft (S1), von rund 1.370,0 TEUR für 2004 vor.

 

Die Rostocker Straßenbahn AG hat die Absicht, für die Darlehensaufnahme Mittel aus dem kommunalen Infrastrukturprogramm (Sonderfonds „Wachstumsimpulse“) der Kreditanstalt für Wiederaufbau in Anspruch zu nehmen.

 

Entsprechend den allgemeinen Bestimmungen dieses KfW-Infrastrukturprogrammes können zinsgünstige Darlehen bis zu 50 % der Gesamtkreditsumme ausgereicht werden.

 

Für dieses Programm ist die Erteilung einer Kommunalbürgschaft unerlässlich. Eine andere Besicherungsmöglichkeit seitens der Rostocker Straßenbahn AG besteht nicht.

 

Die übrigen finanziellen Mittel (50 %) werden auf dem Kapitalmarkt aufgenommen und können durch eine Bürgschaft kommunalkreditähnliche Konditionen erreichen.

 

Bei der Übernahme von Bürgschaften ist die Einhaltung des EU-Rechtes, §§ 87 und 88 EG-Vertrag zu prüfen.

 

Unter die Notifizierungspflicht fallen nicht Beihilfen entsprechend der so genannten Di-minimis-Regelung. Demnach sind folgende Kriterien einzuhalten:

 

Ø       maximal 20 Mio. EUR dürfen innerhalb von 3 Jahren verbürgt werden

Ø       80 % der aufgenommenen Darlehen dürfen maximal verbürgt werden

Ø       das Unternehmen muss auch ohne Bürgschaft kreditwürdig sein.


 

Aus den vorgenannten Gründen wurde die Bürgschaftsübernahme nochmals einer Prüfung unterzogen:

 

- in TEUR -

 

2002

2003

Plan 2004

Gesamt

 

Kreditaufnahme

10.897

7.539

2.657

21.093

 

80 %-EU-Regelung

 

8.718

6.031

2.125

16.874

tatsächlich verbürgt

 

6.805

5.456

1.370

13.631

davon: KfW

3.400

2.728

685

6.813

 

unverbürgt

4.092

2.083

1.287

7.462

 

 

 

Die Hansestadt Rostock hat für die Rostocker Straßenbahn AG Bürgschaften in Höhe von 131,3 Mio. EUR übernommen, davon wurden 88,3 Mio. EUR getilgt, so dass die valutierende verbürgte Darlehenssumme per 31.12.2003 43,0 Mio. EUR betrug.

 

 

 

 

 

Arno Pöker

 

 

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

05.05.2004 - Bürgerschaft

Online-Version dieser Seite: https://ksd.rostock.de/bivo020?VOLFDNR=95026&VOLFDNR=95026&selfaction=print