Beschlussvorlage - 0978/08-BV

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0978/08-BV

 

Beschlussvorlage

Amt

 

03

Beschlussvorschriften

Datum

§ 5 Absatz 1 Kommunalwahlgesetz Mecklenburg-Vorpommern

 

02.12.2008

Gremium

Sitzungstermin

Genehmigungsvermerk

Bürgerschaft

28.01.2009 16:00

I, gez. Methling

 

Beratungsfolge

Sitzungstermin

federführend

Hauptausschuss

16.12.2008 17:00

I, gez. Methling

 

Gegenstand

beteiligt

Bestimmung der Zahl und Abgrenzung der Wahlbereiche zur Wahl der 5. Rostocker Bürgerschaft der Hansestadt Rostock am 7. Juni 2009.

 

 

 

 

bereits gefaßte Beschlüsse

zu ändernde Beschlüsse

aufzuhebende Beschlüsse

0424/08-A

keine

keine

 

Beschlussvorschlag

Das Wahlgebiet der Hansestadt Rostock wird zur Wahl der 5. Rostocker Bürgerschaft am

7. Juni 2009 in folgende fünf Wahlbereiche eingeteilt:

 

Wahlbereich

Nr.

Name

Ortsteile

1

Rostock 1

Seebad Warnemünde, Diedrichshagen, Markgrafenheide, Hohe Düne, Hinrichshagen, Wiethagen, Torfbrücke, Lichtenhagen, Groß Klein

2

Rostock 2

Lütten Klein, Evershagen, Schmarl

3

Rostock 3

Reutershagen, Hansaviertel, Gartenstadt/ Stadtweide, Südstadt, Biestow

4

Rostock 4

Kröpeliner-Tor-Vorstadt, Stadtmitte, Brinckmansdorf

5

Rostock 5

Dierkow-Neu, Dierkow-Ost, Dierkow-West, Toitenwinkel, Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Jürgeshof

 

 

 

 

finanzielle Auswirkungen

keine

 

Begründung

 

Die Zahl und die Abgrenzung der Wahlbereiche legt die Bürgerschaft fest, daher hat sie mit Beschluss Nr. 0424/08-A vom 10. September 2008 den Oberbürgermeister beauftragt, für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl zur Bürgerschaft der Hansestadt Rostock am 07. Juni 2009 eine Vorlage zur Einteilung des Wahlgebietes zu erarbeiten und der Bürgerschaft vorzulegen.

Die Anzahl der Wahlbereiche soll mindestens fünf betragen. Es sind der Bürgerschaft mehrere Varianten, die dem Kommunalwahlgesetz genügen, aufzuzeigen

 

Zur Bestimmung der Zahl und der Abgrenzung der Wahlbereiche sind § 4 Abs. 5 und § 5 Abs. 2 und 3 KWG M-V sowie § 6 Abs. 3 KWG M-V zu berücksichtigen.

 

Danach sind Wahlgebiete mit mehr als 25.000 Einwohnern in mehrere Wahlbereiche einzuteilen, örtliche Verhältnisse sowie historische Gegebenheiten sind dabei zu berücksichtigen, § 5 Abs. 2 Sätze 1 und 2 sowie Abs. 3 Satz 1 KWG M-V.

Die Hansestadt Rostock ist Wahlgebiet mit ca. 200.000 Einwohnern und somit in mehrere Wahlbereiche einzuteilen.

 

Darüber hinaus setzt das Innenministerium den Stichtag zur Ermittlung der fortgeschriebenen Bevölkerung fest. Dieser festgesetzte Stichtag ist maßgeblich für die korrekte Zahl der Einwohner, § 4 Abs. 5 KWG M-V. Danach bestimmt das Innenministerium, dass die am Stichtag ermittelte Zahl der fortgeschriebenen Bevölkerung für die Zahl und die Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbereiche zugrunde zu legen ist und in dem Zusammenhang auch den Zeitpunkt der Wahlbereichseinteilung.

 

Damit die Gemeindevertretungen ihre Beschlüsse über die Wahlbereichseinteilung treffen können, hat das Innenministerium mit Schreiben vom 18. November 2008 an die Kreis – und Gemeindewahlleiter vorab die erforderlichen statistischen Bevölkerungszahlen mit Stand 31. März 2008 mitgeteilt. Die Bekanntmachung des Stichtages im Amtsblatt M-V erfolgt voraussichtlich Anfang Januar, was den geplanten Neuregelungen des Kommunalwahlgesetzes zuzuschreiben ist.

 

Die Einteilung der Wahlbereiche muss vor dem 90. Tag (voraussichtlich neu 114. Tag) erfolgen, da an diesem Tag der Gemeindewahlleiter in der Wahlbekanntmachung nach § 13 auch die Zahl und die Abgrenzung der Wahlbereiche bekannt zu geben hat.

 

Die hier unterbreiteten Vorschläge basieren auf dem vorgegebenen Bevölkerungsstand per 31. März 2008. Die erste Variante beschreibt die Wahlbereichseinteilung nach den Landtagswahlkreisen. Sie wurde insbesondere deshalb hier aufgenommen und begutachtet, weil es sich um eine beim Wahlvolk bereits bekannte Einteilung des Wahlgebietes handelt. Variante zwei geht von der Einteilung der Hansestadt Rostock in fünf Wahlbereiche aus, Variante drei unterteilt in sechs Wahlbereiche. Favorisiert wird die zweite Variante und daher zur Beschlussfassung vorgeschlagen.

 

 

Variante 1

Einteilung des Wahlgebietes in vier Wahlbereiche

 

Wahlbereich

Nr.

Name

Ortsteile

Bevölkerung per 31.03.2008

1

Rostock 1

Seebad Warnemünde, Diedrichshagen, Markgrafenheide, Hohe Düne, Lichtenhagen, Groß Klein, Schmarl

43 338

2

Rostock 2

Lütten Klein, Evershagen, Reutershagen I

45 975

3

Rostock 3

Reutershagen II, Hansaviertel, Gartenstadt/ Stadtweide, Kröpeliner-Tor-Vorstadt, Südstadt, Biestow

53 367

4

Rostock 4

Hinrichshagen, Wiethagen, Torfbrücke, Stadtmitte, Brinckmansdorf, Dierkow-Neu, Dierkow-Ost, Dierkow-West, Toitenwinkel, Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Jürgeshof

56 244

 

Diese Variante der Wahlbereichseinteilung ist identisch mit der Einteilung der Hansestadt Rostock in vier Landtagswahlkreise. Die Höchstzahl der Bewerber je Wahlvorschlag nach § 22 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz beträgt danach 17 Bewerber.

Es sind vier unterschiedliche Stimmzettel in großer Stückzahl anzufertigen. Wegen der Höchstzahl der Bewerber je Wahlvorschlag kann der Stimmzettel sehr umfangreich werden, so dass die mögliche Ersparnis aufgrund der Stückzahl sicherlich durch erhöhte Kosten wegen der Sonderformate aufgezerrt würde.

 

 

Variante 2

Einteilung des Wahlgebietes in fünf Wahlbereiche

 

Wahlbereich

Nr.

Name

Ortsteile

Bevölkerung per 31.03.2008

1

Rostock 1

Seebad Warnemünde, Diedrichshagen, Markgrafenheide, Hohe Düne, Hinrichshagen, Wiethagen, Torfbrücke, Lichtenhagen, Groß Klein,

36 240

2

Rostock 2

Lütten Klein, Evershagen, Schmarl

40 807

3

Rostock 3

Reutershagen, Hansaviertel, Gartenstadt/ Stadtweide, Südstadt, Biestow

47 574

4

Rostock 4

Kröpeliner-Tor-Vorstadt, Stadtmitte, Brinckmansdorf,

43 979

5

Rostock 5

Dierkow-Neu, Dierkow-Ost, Dierkow-West, Toitenwinkel, Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Jürgeshof

30 324

 

Diese Variante der Wahlbereichseinteilung ist in der Bevölkerung bereits bekannt, da sie so erstmalig zur Bürgerschaftswahl 2004 erfolgte. Statistische Vergleiche und Auswertungen der Bürgerschaftswahlen 2004 und 2009 wären möglich. Die Höchstzahl der Bewerber je Wahlvorschlag nach § 22 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz beträgt nach diesem Vorschlag 14 Bewerber.

Im Fokus der Mandatsanwartschaften, die zur Besetzung freigewordener Sitze in der Bürgerschaft von hoher Bedeutung sind, stellt die Höchstzahl von 14 Bewerbern je Wahlvorschlag nach den Erfahrungen der noch laufenden Wahlperiode eine moderate Größe dar.

 

Es sind fünf unterschiedliche Stimmzettel in größerer Stückzahl anzufertigen, für drei Wahlbereiche liegt sie über 40 000, was bei der Preisgestaltung eine Verhandlungsmöglichkeit erkennen lässt.

Das Format A 3 genügte den Anforderungen des Stimmzettels zur Kommunalwahl 2004.

 


Variante 3

Einteilung des Wahlgebietes in sechs Wahlbereiche

 

Wahlbereich

Nr.

Name

Ortsteile

Bevölkerung per 31.03.2008

1

Rostock 1

Seebad Warnemünde, Diedrichshagen, Markgrafenheide, Hohe Düne, Hinrichshagen, Wiethagen, Torfbrücke, Lichtenhagen, Groß Klein

36 240

2

Rostock 2

Lütten Klein, Evershagen

33 332

3

Rostock 3

Schmarl, Reutershagen

25 714

4

Rostock 4

Hansaviertel, Gartenstadt/ Stadtweide, Südstadt, Biestow

29 335

5

Rostock 5

Kröpeliner-Tor-Vorstadt, Stadtmitte

35 755

6

Rostock 6

Brinckmansdorf, Dierkow-Neu, Dierkow-Ost, Dierkow-West, Toitenwinkel, Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Jürgeshof

38 548

 

Ausgehend von der Variante 2 erhalten bei dieser Wahlbereichseinteilung bis auf Wahlbereich 1 alle anderen Wahlbereiche neue Zuschnitte. Statistische Vergleiche und Auswertungen mit der vorhergehenden Bürgerschaftswahl wären somit nur eingeschränkt möglich. Die Höchstzahl der Bewerber je Wahlvorschlag nach § 22 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz beträgt nach dieser Variante 12 Bewerber.

Im Fokus der Mandatsanwartschaften, die zur Besetzung freigewordener Sitze in der Bürgerschaft von hoher Bedeutung sind, kann die Höchstzahl von nur 12 Bewerbern je Wahlvorschlag nach den Erfahrungen der noch laufenden Wahlperiode bedenklich knapp werden.

 

Es sind sechs unterschiedliche Stimmzettel anzufertigen, deren Stückzahl in keinem Fall

40 000 erreicht, was Auswirkungen auf die Höhe des Preises nach sich ziehen könnte.

 

 

Alle Varianten berücksichtigen die örtlichen Verhältnisse und die Einteilung der Hansestadt Rostock in Ortsamtsbereiche. Entweder bildet ein Ortsamtsbereich gleichzeitig einen eigenen Wahlbereich oder es sind zwei Ortsamtsbereiche in einem Wahlbereich zusammengefasst. Ortsteilgrenzen wurden nicht durchschnitten.

 

Da die Wahlbezirke nicht über die Wahlbereichsgrenzen hinausgehen sollten, wurden die Wahlbereiche so zugeschnitten, dass eine sinnvolle Unterteilung in allgemeine Wahlbezirke möglich ist. Bei der Betrachtung der voraussichtlichen Einteilung in Briefwahlbezirke wäre die statistische Vergleichbarkeit und Auswertung mit den Ergebnissen zur Kommunalwahl 2004 bei Variante 3 nicht mehr möglich.

 

Größenunterschiede der Wahlbereiche verstoßen nicht gegen den Grundsatz der gleichen Wahl, da der Wahlbereichsgröße in Bezug auf die proportionale Gesamtsitzverteilung nach § 38 KWG keine Bedeutung zukommt. Sie wurde hier hauptsächlich aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten beurteilt und die Variante 2 als günstigste befunden.

 

Die Entscheidung über die Wahlbereichseinteilung soll auch andere kommunale Gremien berücksichtigen. So bergen besonders viele Wahlbereiche die Gefahr in sich, dass sie letztlich mit den Ortsbeiratsgrenzen übereinstimmen und damit die Ortsbeiräte ihrerseits Konkurrenz des stetig gewachsenen kommunalen Eigenlebens vermuten könnten. Bei allen Varianten werden mehrere Ortsbeiräte impliziert.

 

Aus organisatorischem Blickwinkel können viele Wahlbereiche auch mehr Fehlerquellen bedeuten, da gerade in den letzten Wahljahren ein enormer Anstieg der Briefwähler zu verzeichnen war. Bei der Ausreichung der Stimmzettel kann es schneller zu Verwechslungen kommen. Fünf verschiedene Stimmzettel haben sich bei der vorangegangenen Kommunalwahl als noch praktikabel erwiesen.

 

Es kann konstatiert werden, Sinn und Zweck der Wahlbereichseinteilung des Wahlgebietes in der Hansestadt Rostock erfüllt der Zuschnitt in fünf Wahlbereiche. Diese Einteilung erlaubt den Wahlvorschlagsträgern (Parteien und Wählergruppen) je Wahlbereich 14 Bewerber aufzustellen.

 

 

 

Roland Methling

 

 

 

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