Dringlichkeitsvorlage - 0917/08-DV
Grunddaten
- Betreff:
-
Kreuzungsvereinbarung "Fußgängertunnel Schwaaner Landstraße" zwischen der Hansestadt Rostock und der DB Infrastruktur ProjektBau
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 19.11.2008
- Vorlageart:
- Dringlichkeitsvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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19.11.2008
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19.11.2008
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HANSESTADT ROSTOCK
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Nummer |
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Beschlussvorschriften |
Datum |
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§ 3/13 Eisenbahnkreuzungsgesetz § 22 Kommunalverfassung
für das Land Mecklenburg-Vorpommern |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
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Gegenstand |
beteiligt |
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Kreuzungsvereinbarung
"Fußgängertunnel Schwaaner Landstraße" zwischen der Hansestadt
Rostock und der DB Infrastruktur ProjektBau |
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bereits
gefaßte Beschlüsse |
zu
ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
keine |
keine |
keine |
Beschlussvorschlag |
Der Unterzeichnung der Kreuzungsvereinbarung "Fußgängertunnel
Schwaaner Landstraße" und des 1.
Nachtrages zur Kreuzungsvereinbarung durch die Hansestadt Rostock wird
zugestimmt. |
Begründung
der Dringlichkeit:
Für das Vorhaben wurden
frühzeitig Fördermittel beantragt. In einem Gespräch am 6.11.2008 zwischen
Vertretern des Ministeriums für Verkehr, Bau und Landesentwicklung und der
Hansestadt Rostock, wurde bestätigt, dass noch im laufenden Haushaltsjahr 2008
Fördermittel für den Fußgängertunnel Schwaaner Landstraße ausgereicht werden.
Grundvoraussetzung hierfür
ist eine von allen Beteiligten unterzeichnete Kreuzungsvereinbarung.
Begründung:
Am 18.12.2007 wurde der
Fußgängertunnel Schwaaner Landstraße der Öffentlichkeit übergeben und wird
seitdem rege genutzt.
Entsprechend § 3/13
Eisenbahnkreuzungsgesetz haben die
Kreuzungsbeteiligten eine Kreuzungsvereinbarung zu unterzeichnen und anteilig
die Kosten zu tragen. Am 17.03.2004 legte die DB ProjektBau GmbH der Hansestadt
Rostock die erforderliche Kreuzungsvereinbarung (KV) vor. Im November 2006 wurde der 1. Nachtrag
zur Kreuzungsvereinbarung (Kostenerhöhung auf Grund des
Ausschreibungsergebnisses) nachgereicht. Die Unterzeichnung der Kreuzungsvereinbarung
wurde bisher mit Verweis auf § 53 Kommunalverfassung M-V abgelehnt, da die
finanzielle Deckung über den Haushalt der Hansestadt Rostock nicht gegeben war.
Deshalb hat die DB Netz AG,
vertreten durch die DB ProjektBau GmbH, die Hansestadt Rostock auf Feststellung
der Kostentragungspflicht für ein Drittel der kreuzungsbedingten Kosten gemäß
Eisenbahnkreuzungsgesetz verklagt. Die mündliche Verhandlung hierzu fand
bereits statt, die schriftliche Urteilsbegründung des Gerichts steht noch aus.
Die Hansestadt Rostock hat
zwischenzeitlich die 1. und 2. Abschlagszahlung in Höhe von 852.750,95 €
und 855.252,85 € unter Vorbehalt
bezahlt. Dies war durch eine überplanmäßige Bewilligung möglich und diente der
Schadensbegrenzung für die Hansestadt Rostock.
Die restlichen Mittel in Höhe
von 420.000,00 € sind in den Vermögenshaushalt des Tief- und
Hafenbauamtes in 2008 eingeordnet (siehe Beschluss Hauptausschuss Nr. 0903/08-DV
vom 11.11.08).
Georg Scholze
- Stellv. des Oberbürgermeisters
Anlagen
Kreuzungsvereinbarung
1. Nachtrag zur
Kreuzungsvereinbarung
(nur in Papierform)