Beschlussvorlage - 0865/08-BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Bewilligung zur Leistung überplanmäßiger Ausgaben des Amtes für Jugend und Soziales in Höhe von 2.321.502,30 EUR im Deckungsring GD 131 - Kindertagesstätten und Horte
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 19.11.2008
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
|
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Finanzausschuss
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06.11.2008
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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19.11.2008
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HANSESTADT ROSTOCK
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Nummer |
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DER OBERBÜRGERMEISTER |
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Amt |
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Beschlussvorschriften |
Datum |
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§ 52 Kommunalverfassung M-V i. v. mit § 6 Abs. 3 Hauptsatzung der HRO |
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Gremium |
Sitzungstermin |
Genehmigungsvermerk |
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Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
federführend |
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Gegenstand |
beteiligt |
||
Bewilligung
zur Leistung überplanmäßiger Ausgaben des Amtes für Jugend und Soziales in
Höhe von 2.321.502,30 EUR im Deckungsring GD 131 - Kindertagesstätten und
Horte |
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bereits
gefaßte Beschlüsse |
zu
ändernde Beschlüsse |
aufzuhebende
Beschlüsse |
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finanzielle
Auswirkungen |
Mehrausgabe: HHST 01.46430001.7178 2.127.520,14 EUR HHST
01.46430001.7700
193.982,16 EUR Deckung:
durch Mehreinnahmen HHST 01.9000.0030 2.321.502,30 EUR |
Begründung
Haushaltsstelle |
Haushaltsjahr |
Betrag
in EUR |
01.46430001.7178 |
2008 |
2.127.520,14 |
Bezeichnung
der Haushaltsstelle |
||
Zuschüsse an sonstige
Einrichtungen |
1a. Berechnung
der Gesamtausgaben
|
|
in EUR |
|
Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr |
|
26.421.100,00 |
|
bisherige
genehmigte Ansatzüberschreitungen |
+ |
0 |
|
unechte
Deckungsfähigkeit |
|
|
|
echte
Deckungsfähigkeit |
|
|
|
neu
beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt |
+ |
2.127.520,14 |
|
davon: - Haushaltsüberschreitung netto |
|
|
|
- Haushaltsüberschreitung abzugsfähige Vorsteuer |
|
|
|
Summe
der voraussichtlichen Gesamtausgabe |
= |
28.548.620,14 |
Begründung der vorgesehenen Mehrausgabe
unabweisbar:
Nach § 16 KiföG M-V sind mit den
Trägern von Kindertageseinrichtungen Leistungs- Qualitätsentwicklungs- und
Entgeltvereinbarungen über den Betrieb der Kindertageseinrichtungen
abzuschließen. Die Förderung erfolgt dann auf der Grundlage der tatsächlich
betreuten Kinder, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Hansestadt Rostock
haben und in einer Kindertages-einrichtung bzw. in Kindertagespflege betreut
werden. Die Berechtigung zum Besuch einer Kindertageseinrichtung/
Kindertagespflege wird vom Amt für Jugend und Soziales erteilt, soweit nicht
ohnehin ein Rechtsanspruch auf Betreuung nach dem KiföG M-V besteht.
unvorhersehbar:
Monatlich
ist an die Träger der Kindertageseinrichtungen, aufgrund der vereinbarten
Entgelte für die von ihnen betreuten Kinder, der Anteil des Landes, der Anteil
des örtlichen Trägers und der Gemeindeanteil zu überweisen. Die Entwicklung im
HH-Jahr 2008 zeigt in den Monaten Januar bis Oktober steigende Kinderzahlen in
der Betreuung gegenüber den in der Planung eingeschätzten Bedarfen. So wurden
insgesamt durchschnittlich 197 Kinder mehr betreut. In den einzelnen
Betreuungsarten stellt es sich wie folgt dar:
|
Krippe |
Kindergarten |
Hort |
Gesamt |
geplante Bedarfe |
1.741 |
4.874 |
3.270 |
9.885 |
Ø betreute Kinder |
1.889 |
5.005 |
3.188 |
10.082 |
Differenz |
+ 148 |
+ 131 |
./. 82 |
+ 197 |
Diese
Entwicklung konnte nicht vorher gesehen werden. Mit Stand 23.10.2008 wurden
Entgelte in Höhe von 23.800.120,14 EUR gezahlt. Dies entspricht einem
Erfüllungsstand von 90,07 %. Es ergibt sich ein Mehrbedarf in Höhe von
2.127.520,14 EUR.
1b. Berechnung
der Gesamtausgaben
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in EUR |
|
Haushaltsansatz
und/oder Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr |
|
1.208.000,00 |
|
bisherige
genehmigte Ansatzüberschreitungen |
+ |
0 |
|
unechte
Deckungsfähigkeit |
|
|
|
echte
Deckungsfähigkeit |
|
|
|
neu
beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt |
+ |
193.982,16 |
|
davon: - Haushaltsüberschreitung netto |
|
|
|
- Haushaltsüberschreitung abzugsfähige Vorsteuer |
|
|
|
Summe
der voraussichtlichen Gesamtausgabe |
= |
1.401.982,16 |
Begründung der vorgesehenen Mehrausgabe
unabweisbar:
Gemäß § 21 KiföG M-V ist der Träger der öffentlichen
Jugendhilfe zur Übernahme des Elternbeitrages, einschließlich der
Verpflegungskosten, abzüglich der häuslichen Ersparnis verpflichtet, soweit den
Eltern eine Kostenbeteiligung nicht oder nur anteilig zuzumuten ist.
unvorhersehbar:
Die
Entwicklung im HH-Jahr 2008 zeigt in den Monaten Januar bis Oktober steigende
Kinderzahlen in der Betreuung gegenüber den in der Planung eingeschätzten
Bedarfen. Daraus ergeben sich auch steigende Fallzahlen in der Übernahme der
Elternbeiträge. Es ergibt sich ein Mehrbedarf in Höhe von 665.967,75 EUR. Durch
den Deckungsring GD 131 werden über die HHST 01.4820.6920 –
Leistungsbeteiligung übernommene Elternbeiträge gem. § 16 Abs. 2 Satz 2 Ziffer
1 SGB II - insgesamt 471.985,59 EUR bereits gedeckt, so dass noch ein
Mehrbedarf von 193.982,16 EUR finanziert werden muss.
2. Nachweis der Deckung
durch Mehreinnahmen
Haushaltsstelle |
Bezeichnung
der Haushaltsstelle |
01.9000.0030 |
Gewerbesteuer nach Ertrag |
|
|
in EUR |
Haushaltsansatz |
|
42.350.000,00 |
bisher
zum Soll gestellte Einnahmen |
./. |
64.189.347,14 |
Mehreinnahmen |
= |
21.839.347,14 |
davon
bisher bereitgestellt durch: - Zweckbindung |
./. |
0 |
- über-/außerplanmäßige Ausgaben |
./. |
0 |
zur
Verfügung stehende Mehreinnahmen |
= |
21.839.347,14 |
als
Deckungsquelle eingesetzt |
|
2.321.502,30 |
Begründung
der Mehreinnahmen
Das erwartete
Gewerbesteueraufkommen 2008 wird im
Jahresergebnis per 31.12.2008 etwa 20,0
Mio. EUR über dem Planansatz liegen, obwohl nach der Mai‑Steuerschätzung
des Deutschen Städtetages in ostdeutschen Kommunen insgesamt
Aufkommensrückgänge von 5,8 % für das Jahr 2008 zu erwarten waren.
Diese Annahme trifft für die
Hansestadt Rostock nicht zu.
Die Gewerbesteuereinnahmen
waren von einem nicht vorhersehbaren, überproportionalen und nicht
fortschreibbaren Aufkommenszuwachs für das Veranlagungsjahr 2006 mit 8,2 Mio.
EUR und einer nachträglichen Vorauszahlungserhöhung 2007 um 4,7 Mio. EUR
geprägt. Darüber hinaus ist das Vorauszahlungsaufkommen 2008 durch Veranlagung
von Einzelunternehmen und Personengesellschaften deutlich
angestiegen.
Roland Methling