Ergänzung Beschlussvorlage - 0776/08-EV
Grunddaten
- Betreff:
-
Nachtrag
Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 10.06.2009
- Vorlageart:
- Ergänzung Beschlussvorlage
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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28.10.2008
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11.11.2008
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16.12.2008
| |||
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft
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19.11.2008
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Nummer |
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Absender |
Datum |
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Neuer Markt 1 18055 Rostock |
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Gegenstand |
Genehmigungsvermerk |
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Nachtrag Erste Satzung zur
Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock |
Beschlussvorschlag |
Die Bürgerschaft
beschließt die Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt
Rostock (Anlage). |
Begründung
Die
Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung am 10.09.2008 (Beschluss-Nr. 0305/08-A)
beschlossen, dem Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus die Aufgaben eines
Betriebsausschusses des Kommunalen Eigenbetriebes Objektbewirtschaftung und
–entwicklung der Hansestadt Rostock zu übertragen. Der Nachtrag dient
dazu, diesen Beschluss umzusetzen.
Roland
Methling
Anlage
zum Nachtrag Nr. 0776/08-EV zur Beschlussvorlage 0545/08-BV
Erste Satzung zur Änderung
der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock
Auf
der Grundlage des § 5 Abs. 2 der Kommunalverfassung für das Land
Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung - KV M-V) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 8. Juni 2004, zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Dezember
2007 (GVOBl. M-V S. 410, 413), wird nach Beschlussfassung der Bürgerschaft vom
15. Oktober 2008 und dem Abschluss des Anzeigeverfahrens bei der
Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung
der Hansestadt Rostock erlassen:
Artikel
1 Änderungen
Die
Hauptsatzung der Hansestadt Rostock vom 7. August 2006, veröffentlicht im Amts-
und Mitteilungsblatt der Hansestadt Rostock Nr. 17 vom 30. August 2006, wird
wie folgt geändert:
1.
In § 5 Abs. 1 wird in der Tabelle unter der Überschrift Aufgabengebiet in der
3. Zeile für den Ausschuss für
Wirtschaft und Tourismus das Aufgabengebiet wie folgt geändert:
„Betriebsausschuss
für den Kommunalen Eigenbetrieb für Objektbewirtschaftung, Wirtschaft und
Tourismus, Handel, Angelegenheiten des Eigenbetriebes Tourismuszentrale Rostock
und Warnemünde“
2.
§ 5 Abs. 5 erhält folgende Fassung:
„(5)
Dem Hauptausschuss gehören zwölf Mitglieder der Bürgerschaft und die Oberbürgermeisterin
oder der Oberbürgermeister an. Die weiteren Ausschüsse werden mit zehn
Mitgliedern besetzt. In beratende Ausschüsse, ausgenommen der
Rechnungsprüfungsausschuss, können jeweils vier sachkundige Einwohnerinnen und
Einwohner berufen werden. Für jedes Mitglied wird eine Stellvertreterin oder
ein Stellvertreter gewählt. Mitglieder der Bürgerschaft können nicht durch
sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner vertreten werden. Für den
Jugendhilfeausschuss gelten die besonderen Regelungen des SGB VIII und die
Satzung des Jugendamtes."
3.
§ 8 erhält folgende Fassung:
„§
8 Die Beigeordneten (Senatorinnen und/oder Senatoren)
Es
werden drei hauptamtliche Beigeordnete gewählt. Sie führen die Bezeichnung
Senator(in); die Stellvertreter(innen) des Oberbürgermeisters zusätzlich die
Bezeichnung Erste(r) und Zweite(r) Stellvertreter/in. Ihre Amtszeit beträgt
sieben Jahre.“
Artikel
2 Inkrafttreten
Die
Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock tritt am
Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Rostock,
Roland
Methling
Oberbürgermeister