Ergänzung Antrag - 0532/08-EA
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestimmung der Zahl und Abgrenzung der Wahlbereiche zur Wahl der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock im Juni 2009
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 10.09.2008
- Vorlageart:
- Ergänzung Antrag
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft
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10.09.2008
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Nummer |
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Absender |
Datum |
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Vorsitz.
der Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90 und DIE LINKE., Neuer Mark 1 18055 Rostock |
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Gegenstand |
Genehmigungsvermerk |
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Bestimmung der Zahl und
Abgrenzung der Wahlbereiche zur Wahl der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock
im Juni 2009 |
Beschlussvorschlag |
Der Beschlussvorschlag
wird wie folgt verändert und ergänzt: 1. das Wort
"Beschlussvorlage" wird durch das Wort
"Informationsvorlage" ersetzt, zwischen "Bürgerschaft"
und "in ihrer Sitzung wird "spätestens" eingefügt, das Datum
10. September" wird durch "15. Oktober" ersetzt und die Wörter
"zur Beschlussfassung" werden gestrichen. 2. Mit folgendem Passus
wird der Text ergänzt: "Die Anzahl der
Wahlbereiche soll mindestens fünf betragen. Es sind mehrere Varianten, die
dem Kommunalwahlgesetz genügen, aufzuzeigen." |
finanzielle
Auswirkungen |
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Begründung
Je höher die Anzahl der
Wahlbereiche, um so eher haben die Wahlvorschlagsträger die Möglichkeit,
Bewerberinnen und Bewerber aufzustellen, die einen lokalen Bezug zu den Wählern
haben. – Ein frühzeitiges Erkennen der Möglichkeiten der Kandidatenaufstellung
in Wahlbereichen ermöglicht den Wahlvorschlagsträgern, geeignete Bewerber zu
finden. Da Abweichungen bei den Bevölkerungszahlen zwischen den Wahlbereichen
keine Rolle spielen, ist es möglich, mit diesen Informationen eine Orientierung
über die Struktur des Wahlgebietes (Hansestadt Rostock) zur späteren
Beschlussfassungzu bekommen.
Damit lautet der
Beschlussvorschlag wie folgt:
Der Oberbürgermeister wird
beauftragt,
für die Vorbereitung und
Durchführung der Wahlen zur Bürgerschaft der Hansestadt Rostock im Juni 2009
eine Informationsvorlage zur Einteilung des Wahlgebietes zu erarbeiten
und der Bürgerschaft spätestens in Ihrer Sitzung am 15. Oktober 2008
vorzulegen.
Die Anzahl der
Wahlbereiche soll mindestens fünf betragen. Es sind mehrere Varianten, die dem
Kommunalwahlgesetz genügen, aufzuzeigen.
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CDU-Fraktion Fraktion
der SPD Fraktion Bündnis
90
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Fraktion DIE LINKE.