Anfrage eines Mitglieds der Bürgerschaft - 0090/06-AM
Grunddaten
- Betreff:
-
Angemessenheit der Kosten für Unterkunft von ALG II-EmpfängerInnen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 05.07.2006
- Vorlageart:
- Anfrage eines Mitglieds der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft
|
|
|
|
14.06.2006
| |||
|
05.07.2006
|
Nummer |
|
||
Bürgerschaft |
|||
Datum |
|||
|
|||
Absender |
Wird von der Verwaltung
ausgefüllt Datum |
||
Johann Georg Jaeger (Fraktion Bündnis 90) Neuer Markt 1
18055 Rostock |
|||
Adressat |
Genehmigungsvermerk |
||
|
|||
Gremium |
Sitzungstermin |
federführend |
|
|
|||
Gegenstand |
beteiligt |
||
Angemessenheit
der Kosten für Unterkunft von ALG II-EmpfängerInnen |
|
Mir liegen Informationen vor,
dass das Hanse-Jobcenter Rostock eine qm-Miete für angemessen hält, die um 1,20
€/qm unter dem Mittelwert des gültigen Mietspiegel liegt.
Ich bitte deshalb um die
Beantwortung folgender Fragen:
- Auf welcher Grundlage prüft das Hanse-Jobcenter
die Angemessenheit der Wohnungskosten?
- Welche Miethöhen werden aktuell als angemessen
angesehen?
- Wie viele EmpfängerInnen von ALG II erhalten für
die Kosten der Unterkunft weniger Leistungen als ihre tatsächlichen
Aufwendungen sind, obwohl ihre Wohnungsgröße als angemessen gilt und sich
die Nettokaltmiete im Rahmen des Mietspiegels bewegt?
Johann-Georg Jaeger
stellv. Fraktionsvorsitzender