Anfrage der Fraktion - 0064/06-AF
Grunddaten
- Betreff:
-
Kita-Entgeltvereinbarungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 05.07.2006
- Vorlageart:
- Anfrage der Fraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft
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14.06.2006
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05.07.2006
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Nummer |
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Bürgerschaft |
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Datum |
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Absender |
Wird von der Verwaltung
ausgefüllt Datum |
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Jochen Schulte (für die Fraktion der SPD) Neuer Markt
1 18055 Rostock |
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Adressat |
Genehmigungsvermerk |
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Gremium |
Sitzungstermin |
federführend |
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Gegenstand |
beteiligt |
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Das durch fünf Träger angerufene Schiedsstellenverfahren gegen die Hansestadt Rostock wurde durch die Schiedsstelle zwischenzeitlich durch Schiedsspruch zu Lasten der Stadt beendet.
Im Rahmen des Verfahrens wurde durch die Schiedsstelle unter anderem festgestellt, dass die zunächst zwischen dem Jugendamt als dem gemäß SBG VII zuständigem Amt ausgehandelten Entgeltvereinbarungen in ihrer Grundlage den gesetzlichen Voraussetzungen entsprachen. Die von dem Oberbürgermeister ungeachtet dessen verlangte Nachverhandlung zur Reduzierung der Entgeltsätze wird darüber hinaus als gegenüber den Trägern nicht zumutbar und rechtlich nicht geboten angesehen. Die auf Grund der Verhandlungen des Jugendamtes erfolgten Entgeltvereinbarungen wurden der Bürgerschaft auf Anordnung des Oberbürgermeisters nicht zur Beschlussvorlage vorgelegt.
Die Schiedsstelle hat die Anordnung des Oberbürgermeisters zur Nachverhandlung der Entgeltvereinbarungen sowie die damit verbundene Unterlassung der Vorlage an die Bürgerschaft als rechtswidrig und verfahrensverzögernd sowie als Verletzung der nach dem KiföG vorgegebenen Verpflichtung zur Förderung von Kindern und Jugendlichen gewertet.
Weiterhin wurde im Rahmen des Verfahrens ein Angebot der Träger sich für das Jahr 2005 mit der Stadt auf 80 % der mit dem Jugendamt ausgehandelten Entgelte vergleichsweise zu einigen durch die Stadt abgelehnt. Auf Grund des Schiedsstellenspruch ist die Stadt jedoch nunmehr verpflichtet, die ursprünglich vereinbarten Entgelte vollständig zu zahlen.
Daraus ergeben sich folgende Fragen:
- Welche zusätzlichen Kosten für die Hansestadt Rostock ergeben sich daraus?
- Welche Kosten hätten gespart werden können, wenn das Angebot der freien Träger aus der 16. Kalenderwoche sich mit 80 % der entgangenen Entgelte zufrieden zu geben, angenommen worden wäre?
In der NNN vom 22./23.04.06 heißt es im Kommentar „Ohrfeige für den Oberbürgermeister“,
dass „ Die Ergebnisse der Verfahren bedeuten nicht nur ein weiteres großes Loch in der Stadtkasse, sondern vor allem auch eine kräftige Ohrfeige für OB Methling, der das Ganze an sich riss, bzw. sich von einer Mehrheit in der Bürgerschaft dazu gedrängt fühlte……“
Daraus stellten sich die Fragen:
- Wann wurde der Oberbürgermeister durch eine Beschlussfassung der Bürgerschaft dazu veranlasst, die durch das Jugendamt verhandelten Leistungsverträge „aufzuheben“ und das Verfahren an sich zu ziehen?
- Wann wurde der Oberbürgermeister durch eine Beschlussfassung der Bürgerschaft dazu veranlasst, das Schiedsstellenverfahren trotz des Vergleichsangebotes der Träger weiterzuführen?
Jochen Schulte
Fraktionsvorsitzender