Anfrage eines Mitglieds der Bürgerschaft - 0149/04-KA
Grunddaten
- Betreff:
-
Spiel- und Sportmöglichkeiten im Wohngebiet "Ehemaliger Marinestützpunkt Gehlsdorf"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 01.12.2004
- Vorlageart:
- Anfrage eines Mitglieds der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft
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03.11.2004
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01.12.2004
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HANSESTADT ROSTOCK
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Nummer |
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Datum |
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Absender |
Wird von der Verwaltung
ausgefüllt Datum |
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Neuer Markt 1 18055 Rostock |
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Adressat |
Genehmigungsvermerk |
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Gremium |
Sitzungstermin |
federführend |
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Gegenstand |
beteiligt |
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Spiel-
und Sportmöglichkeiten im Wohngebiet "Ehemaliger Marinestützpunkt
Gehlsdorf" |
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Der Satzungsbeschluss zum
B-Plan Nr. 15. W. 123 Wohngebiet „Ehemaliger Marinestützpunkt
Gehlsdorf“ sieht u.a. die Herstellung von zwei Spielplätzen und einem
Bolzplatz vor.
Die Verpflichtung zur
Herstellung eines Spielplatzes besteht lt. Erschließungsvertrag zwischen der
Hansestadt Rostock und der WIRO GmbH vom 13.05.04 uneingeschränkt.
Auf Nachfrage beim Bauamt erhielt der Ortsbeirat Gehlsdorf-NO die Aussage, dass
die Herstellung des zweiten Spielplatzes im Rahmen des o.g.
Erschließungsvertrages nicht vereinbart wurde.
Die Stadt bemühe sich gegenwärtig um den Abschluss einer Vertragsergänzung, in
der u.a. die Herstellung dieses Spielplatzes bei nachzuweisendem Bedarf von 5 Jahren
nach Vertragsunter-zeichnung vereinbart werden soll.
Zur Herstellung des
öffentlichen Bolzplatzes war lt. Bauamt die WIRO ohne Bedarfsermittlung nicht
bereit, obwohl er Gegenstand des B-Planes ist.
Das Beispiel „Bolzplatz
Nienhagen“ hat gezeigt, dass es ein Fehler war, den Spiel- und Bolzplatz
bei der Erschließung nicht vertraglich zu sichern. Nur durch die Initiative des
Ortsbeirates Gehlsdorf-NO, des Vereins „Jugendhilfe Stadt und
Land“, des Grünamtes, der Einwohner und vieler Sponsoren ist die Umsetzung
der im B-Plan verankerten Freizeitmöglichkeit nach Jahren gelungen. Es ist zu
befürchten, dass für die Stadt erhebliche Kosten für die nachträgliche
Umsetzung der Spiel- und Sportmöglichkeiten für die zukünftigen Bewohner des
„Marinegeländes“ zukommen könnten.
Daher wird um die
Beantwortung folgender Fragen gebeten:
1. Wie will die Hansestadt Rostock die Umsetzung des
nicht vertraglich gesicherten Spiel- und Bolzplatzes garantieren?
2. Wie und durch wen soll der Bedarf für derartige Plätze
in diesem Fall und zukünftig definiert
werden?
3. Wann und in welcher Höhe stellt die Hansestadt Rostock
Haushaltsmittel für o.g. Spielplätze und Bolzplatz ein?
4. Wo wird die Umsetzung auf der Prioritätenliste des
Grünamtes zur Bewirtschaft der o.g. Plätze angesiedelt?
Uwe Schaffer
Mitglied der CDU-Fraktion