Anfrage eines Mitglieds der Bürgerschaft - 0149/04-KA

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Beratungsfolge

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

 

0149/04-KA

 

Kleine Anfrage

Datum

 

18.10.2004

Absender

Wird von der Verwaltung ausgefüllt

Datum

 Uwe Schaffer (CDU-Fraktion)

Neuer Markt 1

18055 Rostock

19.10.2004

Adressat

Genehmigungsvermerk

Oberbürgermeister

I, gez. Pöker

 

Gremium

Sitzungstermin

federführend

Bürgerschaft

03.11.2004 16:00

VI, gez. Grüttner

 

Gegenstand

beteiligt

Spiel- und Sportmöglichkeiten im Wohngebiet "Ehemaliger Marinestützpunkt Gehlsdorf"

V, gez. Dr. Nitzsche

 

  

Der Satzungsbeschluss zum B-Plan Nr. 15. W. 123 Wohngebiet „Ehemaliger Marinestützpunkt Gehlsdorf“ sieht u.a. die Herstellung von zwei Spielplätzen und einem Bolzplatz vor.

Die Verpflichtung zur Herstellung eines Spielplatzes besteht lt. Erschließungsvertrag zwischen der Hansestadt Rostock und der WIRO GmbH vom 13.05.04 uneingeschränkt.
Auf Nachfrage beim Bauamt erhielt der Ortsbeirat Gehlsdorf-NO die Aussage, dass die Herstellung des zweiten Spielplatzes im Rahmen des o.g. Erschließungsvertrages nicht vereinbart wurde.
Die Stadt bemühe sich gegenwärtig um den Abschluss einer Vertragsergänzung, in der u.a. die Herstellung dieses Spielplatzes bei nachzuweisendem Bedarf von 5 Jahren nach Vertragsunter-zeichnung vereinbart werden soll.

Zur Herstellung des öffentlichen Bolzplatzes war lt. Bauamt die WIRO ohne Bedarfsermittlung nicht bereit, obwohl er Gegenstand des B-Planes ist.

 

Das Beispiel „Bolzplatz Nienhagen“ hat gezeigt, dass es ein Fehler war, den Spiel- und Bolzplatz bei der Erschließung nicht vertraglich zu sichern. Nur durch die Initiative des Ortsbeirates Gehlsdorf-NO, des Vereins „Jugendhilfe Stadt und Land“, des Grünamtes, der Einwohner und vieler Sponsoren ist die Umsetzung der im B-Plan verankerten Freizeitmöglichkeit nach Jahren gelungen. Es ist zu befürchten, dass für die Stadt erhebliche Kosten für die nachträgliche Umsetzung der Spiel- und Sportmöglichkeiten für die zukünftigen Bewohner des „Marinegeländes“ zukommen könnten.

Daher wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

 

1.      Wie will die Hansestadt Rostock die Umsetzung des nicht vertraglich gesicherten Spiel- und Bolzplatzes garantieren?

2.      Wie und durch wen soll der Bedarf für derartige Plätze in diesem Fall und zukünftig definiert  werden?

3.      Wann und in welcher Höhe stellt die Hansestadt Rostock Haushaltsmittel für o.g. Spielplätze und Bolzplatz ein?

4.      Wo wird die Umsetzung auf der Prioritätenliste des Grünamtes zur Bewirtschaft der o.g. Plätze angesiedelt?

 

 

 

Uwe Schaffer
Mitglied der CDU-Fraktion

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