Anfrage eines Mitglieds der Bürgerschaft - 0189/08-AM
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausgaben für Sachverständigen-,Gerichts- u.a. Kosten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 04.03.2009
- Vorlageart:
- Anfrage eines Mitglieds der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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28.01.2009
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04.03.2009
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Nummer |
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Bürgerschaft |
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Datum |
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Absender |
Wird von der Verwaltung
ausgefüllt Datum |
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Thoralf Sens (Fraktion der SPD) Neuer Markt 0
18055 Rostock |
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Adressat |
Genehmigungsvermerk |
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Gremium |
Sitzungstermin |
federführend |
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Gegenstand |
beteiligt |
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Ausgaben
für Sachverständigen-,Gerichts- u.a. Kosten |
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Internetver- |
Ja |
Nein |
öffentlichung: |
X |
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Der Oberbürgermeister hatte
in der Beschlussvorlage 0959/08-BV überplanmäßige Ausgaben für
Sachverständigen-, Gerichts- u. ä. Kosten in Höhe von 40.000 Euro beantragt,
diese aber inzwischen zurückgezogen. Da die Mehrausgaben als unabweisbar
begründet wurden, ergeben sich folgende Fragen:
1. Wie möchte der Oberbürgermeister die aufgetretenen
Mehrausgaben decken nachdem er die Beschlussvorlage zurückgezogen hat?
2. Wann sollte die Bürgerschaft über das Vorgehen aus
Frage 1 informiert werden?
3. Auf welcher rechtlichen Grundlage begründet der
Oberbürgermeister die Mehrausgaben als pflichtige Ausgaben, wie in der
Beschlussvorlage ausgeführt?
4. Welche Mandate (mit kurzer Beschreibung des
(Rechts-)Gegenstandes) wurden unter der Gruppierung 6550 aller Einzelpläne
extern vergeben und in welcher Höhe per 31.10.2008 bezahlt?
Thoralf Sens