Stellungnahme - 0279/06-SN

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HANSESTADT ROSTOCK

Nummer

 

DER OBERBÜRGERMEISTER

0279/06-SN

 

Stellungnahme

Amt

 

S 6,60,61

 

Datum

zum Antrag Nr.  0376/06-A

d. Frau/Herrn/Fraktion/Ortsbeirates

25.09.2006

Fraktionsvorsitzende für die Fraktionen: CDU, SPD, FDP, PDS, RB/AfR

Genehmigungsvermerk

 

VI, gez. Grüttner

 

 

federführend

 

 

 

Gegenstand

beteiligt

Änderung des Flächennutzungsplanes

 

 

 

Verteiler

Sitzungstermin

 

Bürgerschaft

11.10.2006 16:00

 

 

Mit dem vorliegenden Antrag ist im Rahmen einer Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Rostock „insbesondere die Ausweisung weiterer Wohnbauflächen in den Bereichen Riekdahl, Biestow, Diedrichshagen und Toitenwinkel erneut einzubeziehen“.

 

Eine Begründung ist diesem Antrag nicht beigefügt. Ohne Kenntnis der konkreten Gründe kann diese Stellungnahme demzufolge nur eine grundsätzliche Position der Verwaltung darstellen.

 

Zum Antrag in der vorliegenden Form nehme ich daher wie folgt Stellung:

 

1.      Der Flächennutzungsplan in der seit Mitte Juli rechtswirksamen Form wurde am 01. März 2006 von der Bürgerschaft beschlossen. Er regelt damit „…die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde“ (§5 Abs.1 BauGB). Den Darstellungen im Plan liegen demnach eine Vielzahl von Untersuchungen, Gutachten und Studien zugrunde, die diese vorgenannten Bedürfnisse näher quantifizieren.

Grundlage der Darstellung der Wohnbauflächen im Flächennutzungsplan ist die im Kapitel 5 des Erläuterungsberichtes unter Punkt 5.1.2 dargelegte Einwohnerentwicklung bis zum Jahr 2020. Diese Prognose ist regelmäßig in den Arbeitsrunden zum Thema Wohnungsbau diskutiert und bestätigt und gleichzeitig mit aktuellen Daten - insbesondere des Landes und der Planungsregion - abgeglichen worden.

Auf dieser soliden Grundlage ist der Wohnbauflächenbedarf für die Hansestadt Rostock bis zum Jahr 2020 ermittelt worden (Kapitel 6. Wohnbauflächen des Erläuterungsberichtes zum F-Plan). Danach ergibt sich ein Fehlbedarf an Bruttowohnbauland für den Zeitraum des Flächennutzungsplanes in Rostock von ca. 250 ha. Dieser Bedarf wird mit den dargestellten Wohnbauflächen ausreichend abgedeckt. Die Bilanz zwischen Bedarf und Angebot ist ausgeglichen. Der F-Plan der Stadt erfüllt damit die Anforderungen im Bereich Wohnbauflächen gemäß §5 Abs. 1 BauGB.

Für eine Änderung der zugrunde gelegten Einwohnerprognose bestehen keine Anhaltspunkte. Es ist außerdem nicht ersichtlich, dass die dargestellten Wohnbauflächen im rechtswirksamen Flächennutzungsplan für diese Nutzung nicht zur Verfügung stehen und die Umsetzung der im F-Plan verankerten Wohnungsbauziele der Stadt im Zeitraum bis 2020 nicht oder nur schwer umgesetzt werden können.

 

 

 

 

2.      Neben den vorgenannten generellen Bedenken zum vorliegenden Änderungsantrag gibt es weiterhin und unverändert zahlreiche fachliche Belange zu den genannten Bereichen, die einer Darstellung im Flächennutzungsplan entgegenstehen. Diese haben Eingang in das Abwägungsmaterial zum Flächennutzungsplan gefunden und sind mit dem Ergebnis, die Flächen nicht im F-Plan darzustellen, am 01.03.2006 von der Bürgerschaft mehrheitlich beschlossen worden. Die Verwaltung hat dabei in einem mehrstufigen Beteiligungsverfahren vom Vorentwurf bis zur Beschlussfassung in diesem Jahr eine Vielzahl von öffentlichen und privaten Belangen ermittelt und bewertet und die Abwägungsvorschläge der Bürgerschaft zur Entscheidung vorgelegt. Insbesondere in den auch im Antrag genannten Bereichen in Biestow, Diedrichshagen und Toitenwinkel sind Komplexabwägungen erarbeitet worden, die intensiv in der Arbeitsgruppe „Flächennutzungsplan“ der Bürgerschaft diskutiert wurden. Da der Verwaltung keine neuen Erkenntnisse vorliegen, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Abwägung zu keinem anderen Ergebnis als am 01.03.2006 in der Bürgerschaft führen.

Die Komplexabwägungen für die Bereiche Biestow, Diedrichshagen und Toitenwinkel sind als Anlagen beigefügt.

 

3.      Die beabsichtigte Darstellung der im Änderungsantrag genannten Flächen steht grundsätzlich im Widerspruch zur beschlossenen städtebaulichen Leitlinie Nr.13 im Kapitel D der Leitlinien zur Stadtentwicklung, der Innenentwicklung Vorrang vor der weiteren Inanspruchnahme von Außenbereichsflächen einzuräumen. Mit dem Beschluss zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes hat die Bürgerschaft die Verwaltung beauftragt, diese grundsätzlichen Ziele der Stadtentwicklung dem F-Plan zugrunde zu legen.

 

4.      Es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass beim beabsichtigten Termin Ende 2007 für eine Vorlage zum abschließenden Beschluss über den Flächennutzungsplan keine andere Sach- und Rechtslage als beim Bürgerschaftsbeschluss vom 01.03.2006 besteht. Die Einleitung eines Änderungsverfahrens zum Flächennutzungsplan ist mit erheblichen Arbeits- und Verwaltungsaufwand verbunden, der im Hinblick auf das zu erwartende Ergebnis nicht gerechtfertigt ist. Darüber hinaus verursachen notwendige Gutachten, die sich insbesondere mit den Auswirkungen der Planänderung auseinandersetzen, zusätzliche Kosten im städtischen Haushalt in den nächsten Jahren. Vor dem Hintergrund des Haushaltssicherungskonzeptes 2006-2009 ist der vorliegende Antrag kritisch zu bewerten.

 

 

Der Änderungsantrag soll aus vorgenannten Gründen abgelehnt werden.

 

 

 

 

 

 

 

Peter Grüttner

 

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