Stellungnahme - 2026/AM/1658-01 (SN)

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Sachverhalt:

 

1.) Welche Mittel für den ÖPNV in Rostock würden dadurch pro Jahr entfallen?

Im Jahr 2025 wurden aus dem ÖPNV Anteil der Kurabgabe rund 3,4 Mio. EUR an den Verkehrsverbund Warnow, VVW, ausgezahlt.

Künftig sollen die Erlöse aus der tatsächlichen ÖPNV Nutzung wieder über den regulären Ticketverkauf erzielt werden, soweit Gäste den ÖPNV nutzen. Soweit zusätzliche Angebotsausweitungen, etwa Taktverdichtungen oder Mehrfahrten, weiterhin gewollt sind, müssten diese außerhalb der Kurabgabe separat vereinbart und finanziert werden. Nach derzeitiger Einschätzung der RSAG betrifft das eine Größenordnung von rund 0,75 Mio. EUR pro Jahr.

2.) Welche zusätzlichen ÖPNV Leistungen wurden aus dem ÖPNV-Anteil der Kurabgabe bisher finanziert?

Der ÖPNV Anteil diente bisher der pauschalen Abgeltung der ÖPNV Nutzung für kurabgabepflichtige Gäste auf Basis einer Mischkalkulation, die nicht von einer vollständigen Nutzung durch alle Gäste ausgeht. Darüber hinaus wurden über den ÖPNV Anteil Mehrleistungen, insbesondere zusätzliche Fahrten und Taktverdichtungen auf den Linien 36, 37 und 17, mit abgesichert.

3.) Wie sollen die fehlenden Mittel zukünftig ausgeglichen werden?

Die unter 1) ausgewiesene Größenordnung von rund 0,75 Mio. EUR pro Jahr muss über den Wirtschaftsplan der RSAG für das Jahr 2027 bei der RVV/HRO angezeigt werden und ggf. kompensiert werden. Eine inhaltliche Diskussion zu möglichen vertretbaren Taktreduzierungen obliegt der RSAG.

Die Einbindung des ÖPNV in die Kurabgabe soll derzeit für zwei Jahre ausgesetzt werden, um zu prüfen, ob und in welcher Form künftig ein tragfähiges Anschlussmodell entwickelt werden kann, das Nutzen, Akzeptanz und Finanzierung belastbar zusammenführt.

 

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in Vertretung

 

 

 

Steffen Bockhahn

Senator für Jugend und Soziales, Gesundheit, Schule und Sport

und Zweiter Stellvertreter der Oberbürgermeisterin

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