Antrag - 2026/AN/1671

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Beratungsfolge

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durch Einreichende zurückgestellt bis zur Sitzung der Bürgerschaft am 2. September 2026 / 04 i.V. Ke – 1. Juli 2026

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt,

 

Regelungen zu erarbeiten, die Baumpflanzungen mit geringeren Abständen zu unterirdischen Leitungen als bisher ermöglichen. Ziel ist, mehr geeignete Standorte für Baumpflanzungen in der Stadt zu erlangen. Dies soll in Abstimmung mit den relevanten Versorgungsunternehmen wie z.B. den Stadtwerken Rostock und Nordwasser erfolgen.

 

Die Bürgerschaft soll bis bis zum 1. Dezember 2026 über die vereinbarten Regelungen informiert werden.

 

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Sachverhalt:

 

In Rostock mangelt es an Standorten für neue Bäume. Sie fehlen besonders in hoch verdichteten Quartieren, wo sie auch als Hitzeschutz im Sommer dringend benötigt würden. Ein Grund für den Mangel an Standorten sind die Mindestabstände zu unterirdischen Leitungen, die in Rostock eingehalten werden müssen. Dieser Mindestabstand gilt auch dann, wenn zuvor bereits Bäume an diesen Standorten wuchsen. Muss die Stadt zum Beispiel einen älteren kranken Baum aus Sicherheitsgründen fällen, darf an dieser Stelle oft kein neuer Baum gepflanzt werden. Das sorgt für Einschränkungen der Lebensqualität und häufig für Unverständnis bei den Bürgerinnen und Bürgern.

 

Inzwischen gibt es mehr technische Möglichkeiten, Leitungen vor Beschädigungen durch Wurzeln zu schützen. Erste Städte gehen darum den Weg, Mindestabstände zu verringern. Teilweise garantieren sie den Versorgungsunternehmen, die Kosten für eine Reparatur zu übernehmen, sollte es doch einmal zu einer Beschädigung durch Wurzeln kommen. Dieser pragmatische Weg sollte auch in Rostock geprüft werden, damit zum Beispiel Ausgleichspflanzungen häufiger im gleichen Stadtteil erfolgen können und nicht in die Rostocker Heide oder außerhalb des Stadtgebiets verlegt werden müssen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Prüfauftrag.

 

 

 

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Vorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

x

liegen nicht vor.

 

 

werden nachfolgend angegeben:

 

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:

 

 

Die Vorlage hat keine Auswirkungen.

 

 

Die Vorlage hat folgende Auswirkungen:

 

 

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Klimarelevante Auswirkungen

 

keine Auswirkungen

x

positive Auswirkungen (zusätzliche Baumpflanzungen)

 

negative Auswirkungen (nachfolgend)

 

Angabe entfällt (kein Vorhaben oberhalb von 100.000,- EUR)

(Zutreffendes bitte ankreuzen) 

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Prof. Dr. Anja Eggert, Dr. Felix Winter

Fraktionsvorsitzende

 

 

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Beschlüsse

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Jun 25, 2026 - Stadtentwicklungs- und Umweltausschuss - ungeändert beschlossen