Antrag - 2026/AN/1568

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

 

Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt zu prüfen,

 

  1. unter welchen Voraussetzungen in Rostock eine Anlaufstelle zur Beratung und Prävention von häuslicher und sexualisierter Gewalt eingerichtet werden kann, die sich insbesondere auch an gewaltausübende oder dahingehend gefährdete Personen richtet
  2. wie eine Umsetzung zunächst im Rahmen eines zeitlich befristeten Modellprojekts mit dem Ziel einer langfristigen Etablierung möglich und sinnvoll ist,
  3. wie eine solche Anlaufstelle mit bestehenden Interventions- und Beratungsstellen für Betroffene häuslicher Gewalt und Stalking kooperieren kann, insbesondere im Hinblick auf mögliche Auflagen im Rahmen behördlicher oder gerichtlicher Verfahren,
  4. welche strukturellen, rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen für eine solche Kooperation geschaffen werden müssten und inwiefern dadurch bestehende Hilfesysteme entlastet werden können,
  5. welche Fördermöglichkeiten – insbesondere durch das Land Mecklenburg-Vorpommern sowie im Rahmen bundesgesetzlicher Regelungen (u. a. Gewalthilfegesetz) – zur Finanzierung eines solchen Angebots in Betracht kommen,
  6. inwiefern eine wissenschaftliche Begleitung und Evaluation eines entsprechenden Modellprojekts umgesetzt werden kann.

 

Zudem wird die Oberbürgermeisterin gebeten, sich gegenüber dem Land Mecklenburg-Vorpommern sowie dem Städte- und Gemeindetag für die Prüfung und ggf. Bereitstellung entsprechender Fördermittel einzusetzen. Die Bürgerschaft ist im vierten Quartel 2026 über die Prüfergebnisse und einen möglichen Umsetzungsstand zu informieren.

 

Reduzieren

Sachverhalt:


In Rostock sowie in Mecklenburg-Vorpommern bestehen bislang keine bzw. nur unzureichende Angebote, die sich gezielt an gewaltausübende oder dahingehend gefährdete Personen richten. Der Bedarf an entsprechenden präventiven und intervenierenden Maßnahmen wird seit Jahren von Trägern, Initiativen sowie dem Büro für Gleichstellung hervorgehoben und durch aktuelle gesetzliche Entwicklungen – insbesondere das Gewalthilfegesetz – unterstrichen.

Ein wirksamer Gewaltschutz erfordert neben der Unterstützung von Betroffenen auch Angebote, die darauf abzielen, Gewalt frühzeitig zu verhindern, Verantwortungsübernahme zu fördern und gewaltförmige Verhaltensmuster zu durchbrechen. Präventive Beratungs- und Unterstützungsangebote können hierzu einen wichtigen Beitrag leisten und gleichzeitig bestehende Hilfestrukturen ergänzen.

Bislang richten sich bestehende Angebote in Rostock überwiegend an Kinder und Jugendliche im Vorfeld strafrechtlicher Verantwortlichkeit (z. B. Projekte wie „HALTEstelle“). Für erwachsene Personen, die Gewalt ausgeübt haben oder bei denen ein entsprechendes Risiko besteht, fehlen hingegen entsprechende niedrigschwellige und strukturierte Angebote.

Zudem ist Mecklenburg-Vorpommern derzeit das einzige Bundesland, in dem entsprechende Beratungsangebote nicht systematisch im Rahmen von Auflagen durch Gerichte oder Interventionsstellen einbezogen werden können. Ein entsprechendes Angebot in Rostock könnte daher über die Stadt hinaus eine landesweite Bedeutung entfalten.

Vor dem Hintergrund begrenzter kommunaler Haushaltsmittel gewinnen mögliche Förderungen durch Bundes- und Landesmittel – insbesondere im Rahmen des Gewalthilfegesetzes – an Bedeutung. Eine Prüfung entsprechender Optionen erscheint daher geboten.

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

x 

liegen nicht vor.

Reduzieren

 

Klimarelevante Auswirkungen

 x

keine Auswirkungen

 

 

(Zutreffendes bitte ankreuzen) 

Reduzieren

 

Dr. Anja Eggert und Dr. Felix Winter

Vorsitzende der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN.Volt

 

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

May 27, 2026 - Sozialausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

Jun 10, 2026 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen