Antrag - 2026/AN/1499
Grunddaten
- Betreff:
-
Christian Albrecht (für die Fraktion Die Linke) Beschwerde bei der Bundesnetzagentur wegen unzureichender Postversorgung in der Rostocker Innenstadt
- Status:
- öffentlich (Bearbeitung Sitzungsdienst erledigt)
- Vorlage freigegeben:
- 25.03.2026
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführung:
- Fraktion Die Linke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsbeirat Stadtmitte (14)
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Empfehlung
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Apr 8, 2026
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Erledigt
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Wirtschafts- und Vergabeausschuss
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Empfehlung
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Apr 8, 2026
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Erledigt
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Bürgerservice-Ausschuss
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Empfehlung
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Apr 15, 2026
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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Apr 22, 2026
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Beschlussvorschlag:
Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, bei der Bundesnetzagentur gemäß § 14 PostG Beschwerde wegen einer erkennbaren Mangellage in der postalischen Grundversorgung der Rostocker Innenstadt einzulegen. Die Beschwerde ist darauf zu stützen, dass nach der Schließung der Postfiliale am Neuen Markt Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die verbliebenen Standorte die anfallende Nachfrage nicht mehr in einer den Anforderungen des § 15 PostG entsprechenden flächendeckend angemessenen und ausreichenden Weise sowie nicht mehr im Sinne des § 17 PostG nachfragegerecht bewältigen können. Die Bürgerschaft ist über das Ergebnis zu unterrichten.
Sachverhalt:
Nach § 15 PostG ist eine flächendeckend angemessene und ausreichende Versorgung mit Postdienstleistungen sicherzustellen. § 17 PostG konkretisiert dies unter anderem durch Vorgaben für Universaldienstfilialen; diese müssen werktäglich nachfragegerecht geöffnet sein.
Nach aktueller Berichterstattung haben sich nach der Schließung der Filiale am Neuen Markt die Belastungen an den verbliebenen Standorten erheblich verschärft: In der Partnerfiliale „Post@Prünkist“ bilden sich lange Schlangen, täglich fallen dort zusätzlich 80 bis 100 Pakete an, die Betreiberin berichtet von fehlenden räumlichen und personellen Kapazitäten, verzögerter Paketausgabe und hat den Betrieb bereits zum Ende Juni gekündigt. Vor diesem Hintergrund bestehen erhebliche Anhaltspunkte dafür, dass die gesetzlichen Anforderungen an eine angemessene und nachfragegerechte Postversorgung in der Rostocker Innenstadt derzeit nicht mehr durchgängig erfüllt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt:
Produkt: Bezeichnung:
ggf. Investitionsmaßnahme Nr.: Bezeichnung:
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Haushalts-jahr |
Konto / Bezeichnung |
Ergebnishaushalt
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Finanzhaushalt |
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Erträge |
Aufwendungen |
Einzahlungen |
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Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.
Weitere mit der Vorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:
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liegen nicht vor.
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werden nachfolgend angegeben:
Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:
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Die Vorlage hat keine Auswirkungen.
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Die Vorlage hat folgende Auswirkungen:

Apr 22, 2026 - Bürgerschaft - ersetzt
Beschlussvorschlag:
Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, bei der Bundesnetzagentur gemäß § 14 Postgesetz (PostG) Beschwerde wegen einer erkennbaren Mangellage in der postalischen Grundversorgung der Rostocker Innenstadt einzulegen.
Die Beschwerde ist darauf zu stützen, dass nach der Schließung der Postfiliale am Neuen Markt Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die verbliebenen Standorte die anfallende Nachfrage nicht mehr in einer den Anforderungen des § 15 PostG entsprechenden flächendeckend angemessenen und ausreichenden Weise sowie nicht mehr im Sinne des § 17 PostG nachfragegerecht bewältigen können.
Die Bürgerschaft ist über das Ergebnis zu unterrichten.
Durch die Zustimmung zum zunächst abgestimmten ersetzenden Änderungsantrag Nr. 2026/AN/1499-03 (ÄA) (s. TOP 8.16.2) entfällt die Abstimmung zum Antrag.
Beschluss Nr. 2026/AN/1499
(bestätigter Änderungsantrag Nr. 2026/AN/1499-03 (ÄA) (s. TOP 8.16.2)):
Lösungsfindung mit der Deutschen Post AG wegen gesamtstädtischer unzureichender Versorgung mit Postfilialen vor einer möglichen Beschwerdeeinreichung bei der Bundesnetzagentur
Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, Gespräche mit der Deutschen Post AG zu führen, um auf die gesamtstädtische unzureichende Versorgung durch Postfilialen aufmerksam zu machen und gemeinsam mit Vertreter*innen der Deutschen Post AG eine ausgewogene Lösung im Sinne einer besseren Versorgung zu finden.
Sollte sich die Deutsche Post AG entsprechenden Gesprächen verweigern, wird die Oberbürgermeisterin beauftragt, entsprechend § 14 Postgesetz, Beschwerde bei der Bundesnetzagentur einzureichen.
Über das Ergebnis der Gespräche oder die mögliche Beschwerde informiert die Oberbürgermeisterin die Bürgerschaft bis spätestens zur Sitzung am 9. Dezember 2026 schriftlich.