Antrag - 2026/AN/1499

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, bei der Bundesnetzagentur gemäß § 14 PostG Beschwerde wegen einer erkennbaren Mangellage in der postalischen Grundversorgung der Rostocker Innenstadt einzulegen. Die Beschwerde ist darauf zu stützen, dass nach der Schließung der Postfiliale am Neuen Markt Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die verbliebenen Standorte die anfallende Nachfrage nicht mehr in einer den Anforderungen des § 15 PostG entsprechenden flächendeckend angemessenen und ausreichenden Weise sowie nicht mehr im Sinne des § 17 PostG nachfragegerecht bewältigen können. Die Bürgerschaft ist über das Ergebnis zu unterrichten.

 

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Sachverhalt:

 

Nach § 15 PostG ist eine flächendeckend angemessene und ausreichende Versorgung mit Postdienstleistungen sicherzustellen. § 17 PostG konkretisiert dies unter anderem durch Vorgaben für Universaldienstfilialen; diese müssen werktäglich nachfragegerecht geöffnet sein.

 

Nach aktueller Berichterstattung haben sich nach der Schließung der Filiale am Neuen Markt die Belastungen an den verbliebenen Standorten erheblich verschärft: In der Partnerfiliale „Post@Prünkist“ bilden sich lange Schlangen, täglich fallen dort zusätzlich 80 bis 100 Pakete an, die Betreiberin berichtet von fehlenden räumlichen und personellen Kapazitäten, verzögerter Paketausgabe und hat den Betrieb bereits zum Ende Juni gekündigt. Vor diesem Hintergrund bestehen erhebliche Anhaltspunkte dafür, dass die gesetzlichen Anforderungen an eine angemessene und nachfragegerechte Postversorgung in der Rostocker Innenstadt derzeit nicht mehr durchgängig erfüllt werden.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt:

Produkt:      Bezeichnung:

ggf. Investitionsmaßnahme Nr.:   Bezeichnung:

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Aufwendungen

Einzahlungen

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Vorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

 

liegen nicht vor.

 

 

werden nachfolgend angegeben:

 

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:

 

 

Die Vorlage hat keine Auswirkungen.

 

 

Die Vorlage hat folgende Auswirkungen:

 

 

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Klimarelevante Auswirkungen

 

keine Auswirkungen

 

positive Auswirkungen (nachfolgend)

 

negative Auswirkungen (nachfolgend)

 

Angabe entfällt (kein Vorhaben oberhalb von 100.000,- EUR)

(Zutreffendes bitte ankreuzen) 

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Christian Albrecht

Fraktionsvorsitzender

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

Apr 8, 2026 - Wirtschafts- und Vergabeausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

Apr 8, 2026 - Ortsbeirat Stadtmitte (14) - abgelehnt