Stellungnahme - 2026/AM/1482-01 (SN)

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Sachverhalt:

 

  1. Welche Sanierungsmaßnahmen erfolgten in der Vergangenheit zu welchem Zeitpunkt? (Kleinmaßnahmen können vernachlässigt werden)

 

Für das Hortgebäude in der Etkar-André-Straße wurden in der Vergangenheit keine Sanierungsmaßnahmen durchgeführt, da mit dem Investitionsprüfautrag des Grund- und Hortschulgebäude Bonhoeffer-Straße ein Ersatz für dieses nicht sanierungsfähige Gebäude errichtet werden sollte. Da sich diese Maßnahme zuerst zeitlich verschob und dann abgesagt werden musste, ist die Raumzelle, welche im Gerüstbauerring als Hort errichtet wurde, zur dauerhaften Umsetzung und Nutzung als Ersatzgebäude geplant. Aufgrund des Wissens einer Ersatzlösung, welche notwendig wurde, da das Bestandsgebäude in der Etkar-André-Straße abgängig ist, wurden nur Erhaltungsmaßnahmen durchgeführt und nicht in eine Sanierung des Gebäudes investiert.

 

2. Warum wurde das Gebäude in der Vergangenheit nicht in einen sanierten Zustand versetzt?

 

Das Gebäude ist seit langem nicht mehr in den Planungen für das Netz an Horteinrichtungen vorgesehen. Zuletzt bestand die Absicht, den Hort in den geplanten Neubau einer Grundschule in der Bonhoefferstraße zu integrieren. Diese Neubaupläne mussten wegen der demographischen Entwicklung zurückgestellt werden. Wegen der Absicht, das Objekt zurückzubauen, wurden folgerichtig keine Sanierungen zum Bestandserhalt vorgesehen.

 

3. Welche wesentlichen Schadensmeldungen gab es seitens des Mieters/Nutzers in der Vergangenheit (Kleinstmeldungen können vernachlässigt werden)? Wie wurde mit diesen Schadensmeldungen umgegangen?

 

In den letzten Jahren gab es mehr als 50 Schadensmeldungen, die alle bearbeitet wurden. Hierbei waren wesentliche Bestandteile Undichtigkeiten sowohl in den wasserführenden Leitungen als auch am Dach, defekte Scheiben, Reparaturen an der Elektroanlage und Leckagen an der Heizungsanlage. Somit mussten hier insgesamt mehr als 135.000 EUR in ein abgängiges Gebäude für Reparaturen aufgebracht werden.

 

4. Welche Planungen gibt es zum Gebäude?

 

Das Gebäude wird zurückgebaut.

 

5. Wie soll kurz und mittelfristig mit den Hortplätzen verfahren werden?

 

Derzeit laufen abschließende Planungen. Wegen der demographischen Entwicklung sind auch im betroffenen Versorgungsraum erhebliche Kapazitäten in Kindertagesstätten frei. Die geplante Umsetzung der Anlage aus dem Taklerring würde nunmehr dazu führen, dass für einen Bedarf an 66 Hortplätzen eine Kapazität mit 220 Plätzen geschaffen werden würde. Das ist unwirtschaftlich, weshalb Lösungen im Sozialraum gesucht werden, die pädagogisch geeignet und wirtschaftlich vertretbar sind.

 

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Steffen Bockhahn

 

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