Änderungsantrag - 2026/AN/1350-02 (ÄA)
Grunddaten
- Betreff:
-
Dr. Anja Eggert (Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.Volt)
Werkserweiterung von EEW im Seehafen ermöglichen - Flächenprüfung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 24.02.2026
- Vorlageart:
- Änderungsantrag
- Federführung:
- Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.Volt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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Mar 4, 2026
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Erledigt
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Stadtentwicklungs- und Umweltausschuss
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Empfehlung
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Feb 26, 2026
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Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag wird durch die fett gekennzeichneten Passagen ergänzt
und lautet dann:
Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt,
- alle notwendigen Planungsvoraussetzungen für die Betriebserweiterung der Firma EEW Special Pipe Constructions GmbH (EEW SPC) Rostock zu schaffen und dazu geeignete Flächen zu prüfen, u.a. das Gebiet des in Aufstellung befindlichen B-Plans 21.GI.209 und Teile der Swienskuhlen,
- bei Bedarf die dafür erforderliche Teilaufhebung des Geschützten Landschaftsbestandteils Swienskuhlen vorzubereiten und
- die Bürgerschaft quartalsweise über den aktuellen Stand der Bearbeitung in geeigneter Weise zu informieren.
Der Sachverhalt des Beschlussvorschlages ist im letzten Absatz durch die fett gekennzeichneten Ergänzungen anzupassen:
Die geplante Erweiterung betrifft ggf. auch einen Teil der Waldfläche der „Swienskuhlen“, den die Stadt zum geschützten Landschaftsbestandteil erklärt hat. Die antragsstellenden Fraktionen sind sich der Bedeutung dieses Areals bewusst. Der Schutzstatus ist bei Bedarf durch Beschluss der Bürgerschaft in Teilen aufzuheben. In gleichem Maße ist u.a. das Gebiet des in Aufstellung befindlichen B-Plans 21.GI.209 zu prüfen. Hier sind bereits umfangreiche Vorarbeiten für eine mögliche Industrieansiedlung erfolgt. Die Fläche ist Teil des vorgesehenen Hafenerweiterungsgebiets, liegt in der Nähe des Verladekais und weist eine Größe von 27 Hektar auf.
Sachverhalt:
Eine einseitige politische Vorfestlegung auf einen einzigen Standort könnte das Verfahren gefährden. Es ist eine rechtssichere Planung inkl. Alternativenprüfung erforderlich.
Das Fehlen einer Alternativenprüfung, gerade bei einer Waldumwandlung und bei einem Eingriff in ein Gebiet mit geschützten Arten führt im Planungsverfahren zu Problemen, erhöht das Risiko erfolgreicher Klagen und kann zu einer massiven Verzögerung des Vorhabens führen, die vermieden werden soll.
