Änderungsantrag - 2026/AN/1370-04 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Antrag wird um folgenden Punkt ergänzt:

 

„Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, als Gesellschafterin der WIRO GmbH dem Erwerb einer Fläche (Flur 2, Flurstück 256/2 und 246) im Landschaftsschutzgebiet Diedrichshäger Land ausschließlich unter der Maßgabe zu gestatten, dass der Käufer sich verbindlich verpflichtet, diese Fläche als Real-Kompensationsfläche bzw. als Ökokontenfläche gemäß der Ökokontenverordnung Mecklenburg-Vorpommern zu entwickeln.

 

Die Beantragung der Ökokontenmaßnahme sowie deren fachgerechte Umsetzung haben innerhalb einer Frist von fünf Jahren nach notarieller Beurkundung des Grundstückskaufvertrages zu erfolgen.

 

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock sowie ihre kommunalen Unternehmen sollen berechtigt sein, die nach Umsetzung der Ökokontenmaßnahme entstehenden Kompensationsflächenäquivalente (KFÄ) gegen Erstattung der hierfür entstehenden Kosten bzw. gegen Gebühr zu nutzen.“

 

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Sachverhalt:

 

Für die Entwicklung neuer Industrie-, Gewerbe- und Wohnungsbauflächen müssen in der Regel naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen erfolgen. Die Stadt Rostock hat jedoch kaum noch geeignete Kompensationsflächen. So mussten zum Beispiel für den Bebauungsplan Nr. 12.W.192 „Wohn- und Sondergebiet Südring“ Kompensations-maßnahmen außerhalb der Stadt (Insel Rügen) in Höhe von 1 Mio. Euro finanziert werden.

Die Flächen im Diedrichshäger Land eignen sich dagegen hervorragend für Kompensationsmaßnahmen und würden so Wohnungsbau und Gewerbeansiedlung an geeigneteren Standorten in der Stadt ermöglichen. Damit würden zugleich die enormen Kosten für die Erschließung dieser Flächen am Stadtrand und für externe Kompensationsmaßnahmen bei anderen Bauprojekten eingespart.

 

Nach überschlägiger fachlicher Einschätzung könnten auf dieser Fläche Kompensationsflächenäquivalente in einer Größenordnung von insgesamt etwa 100 ha generiert werden.

 

Die Verfügbarkeit ausreichender Kompensationsflächen stellt eine zentrale Voraussetzung für die Entwicklung neuer Industrie-, Gewerbe- und Siedlungsflächen dar. Ohne eigene oder gesicherte Kompensationsressourcen drohen Verzögerungen in der Bauleitplanung sowie erhebliche Mehrkosten bei der Umsetzung städtischer Entwicklungsprojekte.

 

Vor diesem Hintergrund kommt dem Erwerb geeigneter Flächen zur Entwicklung von Ökokonten eine besondere strategische Bedeutung zu.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

x

liegen nicht vor.

 

 

werden nachfolgend angegeben:

 

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:

 

x

Die Vorlage hat keine Auswirkungen.

 

 

Die Vorlage hat folgende Auswirkungen:

 

 

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Klimarelevante Auswirkungen

 

keine Auswirkungen

x

positive Auswirkungen (nachfolgend)

 

negative Auswirkungen (nachfolgend)

 

Angabe entfällt (kein Vorhaben oberhalb von 100.000,- EUR)

(Zutreffendes bitte ankreuzen) 

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Dr. Anja Eggert, Dr. Felix Winter
Fraktionsvorsitzende

 

 

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