Antrag - 2026/AN/1341
Grunddaten
- Betreff:
-
Dr. Anja Eggert, Dr. Felix Winter (für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.Volt)
Hundesteuerbefreiung bei Übernahme von Tierheim-Hunden
- Status:
- öffentlich (Bearbeitung Sitzungsdienst erledigt)
- Vorlage freigegeben:
- 27.02.2026
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführung:
- Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.Volt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanz- und Beteiligungsausschuss
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Empfehlung
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Apr 9, 2026
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●
Erledigt
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Bürgerservice-Ausschuss
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Empfehlung
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Apr 15, 2026
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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Apr 22, 2026
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Beschlussvorschlag:
Die Oberbürgermeisterin wird im Interesse eines besseren Tierschutzes beauftragt, die Hundesteuersatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock wie folgt zu ändern:
1. in § 7 (Steuerbefreiung) wird folgender Punkt ergänzt: „8. Hunde, die aus einem von der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beauftragten Tierheim übernommen wurden. Dies gilt nicht für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 2).“
2. in § 8 Abs. 1 (Steuerermäßigungen) wird folgender Punkt ergänzt: „5. gefährliche Hunde, die aus einem von der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beauftragten Tierheim übernommen wurden.“
Sachverhalt:
1.) Hunde in Tierheimen möglichst zügig neu zu vermitteln, ist eine effektive Tierschutz-Maßnahme. In vielen Kommunen deutschlandweit gelten darum Steuerbefreiungen für Tierheimhunde. Die Befreiung erhöht den Anreiz, einen Hund aus dem Tierheim zu wählen. Dies entlastet zugleich die Einrichtungen und spart auch der Stadt ggf. Kosten. Neben einer Jahreszahlung für Fundtiere zahlt die Stadt bei sichergestellten Hunden einen zusätzlichen Tagessatz von 21,00 € pro Tag. Die Hundesteuersätze liegen derzeit zwischen 108 und 168 € pro Jahr (ohne gefährliche Hunde). Die Befreiung soll möglichst für Tierübernahmen ab dem 1.1.2026 gelten.
2.) Für gefährliche Hunde (sog. „Listenhunde“) wurde durch die Satzungsgeberin bewusst ein deutlich höherer Steuersatz von 1.000 € gewählt. Allerdings lassen sich diese Hunde in Tierheimen besonders schwer vermitteln. Mit einer Ermäßigung des Steuersatzes von 50% kann ein Anreiz geschaffen werden, einen Tierheim-Hund statt eines Zuchthundes aus der Liste der gefährlichen Hunde zu wählen. Zugleich bleibt mit einem ermäßigten Satz von 500 € pro Jahr ein deutlicher Abstand zu den steuerfreien übrigen Hunderassen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Steuererleichterungen gelten nur für neue Hunde-Übernahmen. Darüber hinaus können sich durch zügigere Vermittlungen Einsparungen bei den Kostenerstattungen für das Tierheim sowie die Tierklinik ergeben.
Teilhaushalt: 32 (Hundsteuer: TH 90)
Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:
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x |
Die Vorlage hat keine Auswirkungen.
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Die Vorlage hat folgende Auswirkungen:

Apr 9, 2026 - Finanz- und Beteiligungsausschuss - geändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Die Oberbürgermeisterin wird im Interesse eines besseren Tierschutzes beauftragt, die Hundesteuersatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock wie folgt zu ändern:
1. in § 7 (Steuerbefreiung) wird folgender Punkt ergänzt: „8. Hunde, die aus einem von der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beauftragten Tierheim übernommen wurden. Dies gilt nicht für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 2).“
2. in § 8 Abs. 1 (Steuerermäßigungen) wird folgender Punkt ergänzt: „5. gefährliche Hunde, die aus einem von der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beauftragten Tierheim übernommen wurden.“
Abstimmung: Abstimmungsergebnis:
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Dafür: |
10 |
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Dagegen: |
0 |
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Angenommen |
X |
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Enthaltungen: |
0 |
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Abgelehnt |
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Apr 15, 2026 - Bürgerservice-Ausschuss - geändert beschlossen
Empfehlungsvorschlag:
Die Oberbürgermeisterin wird im Interesse eines besseren Tierschutzes beauftragt, die Hundesteuersatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock wie folgt zu ändern:
1. in § 7 (Steuerbefreiung) wird folgender Punkt ergänzt: „8. Hunde, die aus einem von der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beauftragten Tierheim übernommen wurden. Dies gilt nicht für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 2).“
2. in § 8 Abs. 1 (Steuerermäßigungen) wird folgender Punkt ergänzt: „5. gefährliche Hunde, die aus einem von der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beauftragten Tierheim übernommen wurden.“
Abstimmung: Abstimmungsergebnis:
|
Dafür: |
10 |
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Dagegen: |
0 |
|
Angenommen |
X |
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Enthaltungen: |
0 |
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Abgelehnt |
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Apr 22, 2026 - Bürgerschaft - geändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Die Oberbürgermeisterin wird im Interesse eines besseren Tierschutzes beauftragt, die Hundesteuersatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock wie folgt zu ändern:
1. In § 7 (Steuerbefreiung) wird folgender Punkt ergänzt:
„8. Hunde, die aus einem von der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beauftragten Tierheim übernommen wurden. Dies gilt nicht für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 2).“
2. in § 8 Abs. 1 (Steuerermäßigungen) wird folgender Punkt ergänzt:
„5. gefährliche Hunde, die aus einem von der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beauftragten Tierheim übernommen wurden.“
Nach Abstimmung des Änderungsantrages Nr. 2026/AN/1341-02 (ÄA) - s. TOP 8.4.2 - erfolgt die Abstimmung zum Antrag:
Beschluss Nr. 2026/AN/1341
(einschließlich des bestätigten Änderungsantrages Nr. 2026/AN/1341-02 (ÄA) (s. TOP 8.4.2):
Hundesteuerbefreiung bei Übernahme von Tierheim-Hunden
für die Dauer von 2 Jahren ab Anschaffung
Die Oberbürgermeisterin wird im Interesse eines besseren Tierschutzes beauftragt, die Hundesteuersatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock wie folgt zu ändern:
1. In § 7 (Steuerbefreiung) wird folgender Punkt ergänzt:
„8. Hunde, die aus einem von der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beauftragten Tierheim übernommen wurden für die Dauer von zwei Jahren ab Anschaffung.
Dies gilt nicht für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 2).“
2. in § 8 Abs. 1 (Steuerermäßigungen) wird folgender Punkt ergänzt:
„5. gefährliche Hunde, die aus einem von der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beauftragten Tierheim übernommen wurden für die Dauer von zwei Jahren ab Anschaffung“
Abstimmungsergebnis:
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Angenommen |
X |
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Abgelehnt |
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