Anfrage eines Mitglieds der Bürgerschaft - 2025/AM/1290

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Anliegen:

 

Aus den gesammelten Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches und des Tierschutzgesetzes lässt sich eine Pflicht der Kommunen zur Inobhutnahme bzw. zur ordnungsgemäßen Behandlung von aufgefundenen Tieren ableiten. Die Stadt Rostock kooperiert hierzu mit dem Rostocker Tierschutzverein e.V. und dem Tierheim Schlage.

 

  1. Wie gestaltet sich der Verwaltungsakt bei der Inobhutnahme von sogenannten „Fundtieren“?

 

  1. Welche konkreten Vereinbarungen oder Verträge hat die Hanse- und Universitätsstadt Rostock mit dem Rostocker Tierschutzverein e.V. und dem Tierheim Schlage im Rahmen der Unterbringung von Fundtieren?

 

  1. Welche Kosten entstehen der Stadt jährlich durch entsprechende Vorgänge bzw. pro Tier (insbesondere Hund)?

 

  1. Wie viele Tiere werden jährlich im Durchschnitt durch die Stadt "finanziert"?

 

  1. Können die tatsächlichen Kosten des Tierheims für die Unterbringung, Verpflegung und medizinische Versorgung der Tiere durch diese Zahlungen gedeckt werden?

 

Ich bedanke mich im Voraus für die Beantwortung meiner Fragen und freue mich auf eine zeitnahe Rückmeldung.

 

gez. Eric Adelsberger


 

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