Informationsvorlage - 2025/IV/1267
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorlage des Verhandlungsergebnisses der WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH zum Erwerb des Grundstückes im Seebad Diedrichshagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 04.12.2025
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführung:
- Zentrale Steuerung
- Beteiligt:
- Senatsbereich 4 Stadtplanung, Bau, Klimaschutz und Mobilität
- Fed. Senator/in:
- S 2 - Finanzen, Digitalisierung und Ordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1)
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Kenntnisnahme
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Jan 13, 2026
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Kenntnisnahme
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Jan 21, 2026
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Sachverhalt:
Auf Grundlage des Beschlusses Nr. 2025/AN/0859 der Bürgerschaft hat die WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH (WIRO) ein Verhandlungsmandat zum Erwerb einer Grundstücksfläche im Seebad Diedrichshagen erhalten. Ziel dieser Verhandlungen war es, die Ankaufsbedingungen für das Grundstück auszuloten und ggf. zu verhandeln. Das Verhandlungsergebnis liegt nun vor.
Die betreffende Grundstücksfläche umfasst 330.000 m² (Flur 2, Flurstück 256/2 und 246). Es besteht seitens der Eigentümerin ein generelles Verkaufsinteresse an die Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Die Eigentümerin schlägt der WIRO drei Varianten für einen möglichen Ankauf des Grundstücks vor:
Variante 1: Verkaufspreis: 2,7 Mio. €
Inklusive der Windkraftanlagen, die in den Besitz des Käufers übergehen. Das Grundstück wird lastenfrei übergeben.
Variante 2: Verkaufspreis: 2,9 Mio. €
Exklusive der Windkraftanlagen. Der Verkäufer verpflichtet sich zum Abbau. Sollten die Abbaukosten 200 T€ überschreiten, wird die Differenz hälftig geteilt. Das Grundstück wird lastenfrei übergeben.
Variante 3: Verkaufspreis: 2,5 Mio. €
Sollte das Grundstück innerhalb der nächsten 10 Jahre zu Bauerwartungsland werden, ist eine Nachzahlung von 10 € auf den m² der Bruttofläche zu verhandeln. Die Windkraftanlagen gehen in den Besitz des Käufers über. Das Grundstück wird lastenfrei übergeben.
Aus Sicht der WIRO wäre die Variante 2 zu favorisieren, weil die Pflicht zum Abbau der Windkraftanlagen auf Seiten des Verkäufers liegen würde. Derartige Kenntnisse besitzt die WIRO nicht.
Die Stellungnahme der Verwaltung wird der Bürgerschaft nachgereicht.
Die Verwaltung verweist auf den derzeit geltenden Beschluss Nr. 2020/AN/1607 der Bürgerschaft, welcher neben der Versagung einer möglichen Bebauung auch ein Erwerbsverbot der WIRO beinhaltet. Die Aufhebung des Beschlusses wäre Voraussetzung für einen Ankauf dieser Grundstücksfläche im Seebad Diedrichshagen.
