Stellungnahme - 2025/AN/1081-01 (SN)
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung von Schutz- und Ruhezonen bei Silvesterfeuerwerk
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 11.11.2025
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführung:
- Amt für Umwelt- und Klimaschutz
- Beteiligt:
- Stadtamt; Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen; Stadtforstamt
- Fed. Senator/in:
- S 4 - Stadtplanung, Bau, Klimaschutz und Mobilität
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1)
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Kenntnisnahme
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Nov 11, 2025
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Erledigt
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Ortsbeirat Evershagen (6)
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Kenntnisnahme
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Nov 11, 2025
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Geplant
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Ortsbeirat Reutershagen (8)
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Kenntnisnahme
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Dec 9, 2025
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Bereit
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Ortsbeirat Biestow (13)
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Kenntnisnahme
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Erledigt
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Ortsbeirat Dierkow-Neu (16)
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Kenntnisnahme
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Nov 11, 2025
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Geplant
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Ortsbeirat Seebad Markgrafenheide, Seebad Hohe Düne, Hinrichshagen, Wiethagen, Torfbrücke (2)
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Kenntnisnahme
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Nov 12, 2025
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Bereit
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Ortsbeirat Stadtmitte (14)
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Kenntnisnahme
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Erledigt
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Stadtentwicklungs- und Umweltausschuss
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Kenntnisnahme
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Nov 13, 2025
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Geplant
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Ortsbeirat Hansaviertel (9)
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Kenntnisnahme
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Dec 2, 2025
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Erledigt
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Ortsbeirat Toitenwinkel (18)
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Kenntnisnahme
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Nov 18, 2025
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Erledigt
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Ortsbeirat Groß Klein (4)
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Kenntnisnahme
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Nov 18, 2025
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Kenntnisnahme
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Nov 19, 2025
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Erledigt
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Ortsbeirat Lichtenhagen (3)
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Kenntnisnahme
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Nov 25, 2025
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Erledigt
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Bürgerservice-Ausschuss
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Kenntnisnahme
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Jan 15, 2026
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Erledigt
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Stadtentwicklungs- und Umweltausschuss
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Kenntnisnahme
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Jan 15, 2026
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Kenntnisnahme
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Jan 21, 2026
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Sachverhalt:
Es wird empfohlen, dem Antrag zuzustimmen.
Um den Brand- und Umweltschutz an der Ostseeküste zu erhöhen, das Landschaftsbild zu bewahren und gesundheitliche Belastungen für Mensch und Tier zu verringern, befürwortet die Stadtverwaltung das Anliegen der Antragstellenden zur Einrichtung von Schutz- und Ruhezonen im Rahmen von Silvesterfeuerwerken.
Die Einrichtung von Schutz- und Ruhezonen kann im Rahmen der Silvesterfeuerwerke auf Grundlage einer Allgemeinverfügung nach § 24 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) erfolgen, sofern diese auf einer nachvollziehbaren Gefahren- und Interessenabwägung beruhen. Andere Rechtsgrundlagen aus dem Naturschutzrecht (z. B. EU-Vogelschutzrichtlinie, FFH-Richtlinie, Bundesnaturschutzgesetz, Bundestierschutzgesetz) und Ordnungswidrigkeitenrecht/Umweltrecht (z. B. Waldbrandschutzverordnung) können herangezogen werden.
Der Erlass der Allgemeinverfügung sollte mit einer klaren Öffentlichkeitsarbeit und abgestimmter Vollzugspraxis mit Polizei und Feuerwehr begleitet werden.
Bezüglich der praktischen Umsetzung wird darauf hingewiesen, dass die Festlegung von Schutz- und Ruhezonen Auswirkungen auf die Arbeit und Organisation des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) haben werden. Zum jetzigen Zeitpunkt können weder Arbeitsumfänge, Personaleinsatz und Kontrolldichten konkret prognostiziert werden, weil die Anzahl bzw. die Größen der Schutzzonen nicht bekannt sind. Es ist aber zu erwarten, dass sich eine vollumfängliche Durchführung von Kontrolle und Durchsetzung der Schutz- und Ruhezonen mit dem vorhandenen Personalbestand nur Stichprobenartig organisieren lässt. Zu berücksichtigen ist dabei, dass sich die Silvesternacht in ihrem Ablauf und ihrer Dynamik im Gegensatz zu anderen Ereignissen im Jahresrhythmus als kaum vergleichbar darstellt. Die zumeist zeitgleich ablaufenden Privat- und Gewerbefeuerwerke um die Mitternachtszeit sowie die Verteilung der Ereignisse über das gesamte Stadtgebiet, kombiniert mit den übrigen Aufgabenfeldern des KOD, stellen in jedem Fall eine besondere Herausforderung dar.
Finanzielle Auswirkungen:
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Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.
Weitere mit der Vorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:
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liegen nicht vor.
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x |
werden nachfolgend angegeben:
Durch die Umsetzung entstehen Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Plakate), für die Beschilderung der entsprechenden Schutz- und Ruhezonen und den Personaleinsatz der Kontrollkräfte (inkl. Zulagen aufgrund Feiertagsarbeit, Gewährung Ausgleichstage etc.). Die genaue Höhe der Kosten kann erst beziffert werden, wenn die Schutz- und Ruhezonen festgelegt sind.
Klimarelevante Auswirkungen
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keine Auswirkungen |
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x |
positive Auswirkungen (nachfolgend) |
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negative Auswirkungen (nachfolgend) |
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Angabe entfällt (kein Vorhaben oberhalb von 100.000,- EUR) |
(Zutreffendes bitte ankreuzen)
Obwohl der Beitrag von Feuerwerk zum gesamten jährlichen CO₂-Ausstoß Rostocks nur einen geringen Prozentsatz ausmacht, trägt ein Verbot in Teilen der Stadt dennoch zu einer Reduzierung dieser Emissionen bei.
