Anfrage der Fraktion - 2025/AF/1166

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Beratungsfolge

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(redaktionelle Änderung des Einreichers)

Anliegen:

 

In der Öffentlichen Bekanntmachung der Planfeststellung für die L 22, äußere Erschließung „Wohnen am Werftdreieck“ ist ersichtlich, dass eine Tempo-30-Absenkung zwischen Doberaner Straße und Holbeinplatz planfestgestellt werden soll. Aufgrund der verkehrstechnischen Bedeutung der L22 für Rostock wäre dies fatal. Außerdem würde eine solche (dauerhaft) planfestgestellte Temporeduzierung den städtischen, durch die Bürgerschaft beschlossenen, Planungen im Rahmen des Mobilitätsplans Zukunft entgegenstehen. Die Frist für Einsprüche ist bereits am 9. Oktober 2025 verstrichen.

 

  1. Wie ist der aktuelle Stand des Verfahrens?

 

  1. Hat die Hanse- und Universitätsstadt Rostock Einspruch gegen diese geplante Maßnahme eingelegt? Wenn nein, warum nicht?

 

  1. Wie ist die benannte Temporeduzierung mit der, im Zusammenhang mit den geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen im Stadthafen regelmäßig besonders hervorgehobenen, Bedeutung der L 22 für das Rettungswesen vereinbar?

 

  1. Warum wird die Bürgerschaft nicht informiert, wenn landesseitig Planungen auf dem Hoheitsgebiet der Stadt vorgenommen werden, welche derart drastische Auswirkungen für die (wirtschafts-) verkehrliche Situation haben?

 

Wir bedanken uns im Voraus für die Beantwortung der Fragen und freuen uns auf eine zeitnahe Rückmeldung.

gez. Julia Kristin Pittasch


 

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Beschlüsse

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Nov 19, 2025 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben