Anfrage der Fraktion - 2025/AF/1165

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Beratungsfolge

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Anliegen:

 

In der Stellungnahme 2025/AN/1065-01 (SN) beschreibt die Verwaltung, dass sie plant, eine Verlängerung der Tempo-30-Anordnung auf dem Mühlendamm bis zum Weißen Kreuz auszusprechen. Bei der Diskussion des zugrundeliegenden Antrags im Stadtentwicklungs- und Umweltausschuss wurde klar, dass es für dieses Vorhaben keine politische Mehrheit gibt. Dennoch unterstrich die Verwaltung ihre Planungen.

 

  1. Welche Alternativen zu einer Tempo-30-Anordnung wurden geprüft, um den Anforderungen der entsprechenden Rechtsgrundlagen mit milderen Mitteln gerecht zu werden und aus welchen Gründen wurden diese verworfen?
  2. Plant die Verwaltung tatsächlich die benannte Tempo-30-Anordnung vorzunehmen, auch wenn die Bürgerschaft das Vorhaben ablehnt?
  3. Wenn ja, welchen Rechtsgrundlagen ist aus Sicht der Verwaltung nur durch eine Tempo-30-Anordnung Rechnung zu tragen? (Bitte nennen und erläutern)
  4. Ebenfalls wenn ja, welche Schritte würde die Verwaltung einleiten, wenn die Bürgerschaft sie explizit zur Unterlassung der Maßnahme auffordert?
  5. Welche Pläne gibt es seitens der Verwaltung zur Errichtung weiterer Verkehrsüberwachungsanlagen im Bereich Ernst-Barlach-Straße/Mühlendamm?

Wir bedanken uns im Voraus für die Beantwortung der Fragen und freuen uns auf eine zeitnahe Rückmeldung.

gez. Julia Kristin Pittasch


 

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