Antrag - 2025/AN/1137

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock

 

  1. begrüßt die Verabschiedung des sogenannten Bau-Turbos (Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung) durch Bundestag und Bundesrat als wichtigen Schritt zum Abbau von Bürokratie und zur Schaffung dringend benötigten Wohnraums.

 

  1. bekennt sich ausdrücklich dazu, die neuen rechtlichen Möglichkeiten, insbesondere nach § 246e BauGB, im Stadtgebiet aktiv anzuwenden, um Planungs- und Genehmigungsverfahren deutlich zu beschleunigen und zusätzliche Wohnbauflächen schnell nutzbar zu machen.

 

  1. fordert die Oberbürgermeisterin auf, zeitnah vorzulegen, wie die Anwendung der rechtlichen Neuregelungen, insbesondere das Einholen der gesetzlich beschriebenen "Zustimmung der Gemeinde", in Rostock stattfinden soll.

 

  1. fordert die Oberbürgermeisterin auf, zeitnah Vorschläge zu unterbreiten, wie Regelungen auf kommunaler Ebene so angepasst werden können, dass dem Wohnungsbau-Turbo keine bürokratischen Hürden im Weg stehen.

 

 

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Sachverhalt:

 

Mit den Beschlüssen vom 9. Oktober 2025 bzw. 17. Oktober 2025 haben sowohl der Bundestag als auch der Bundesrat den Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung gebilligt. Ein Inkrafttreten dieses Gesetzes steht somit unmittelbar bevor.

 

Der Gesetzentwurf enthält mehrere Änderungen des Baugesetzbuches. Ziel dieser Änderungen ist es, Kommunen zu ermöglichen, mehr und schneller Wohnraum zu schaffen. Darum sind Vereinfachungen und Beschleunigungen in Genehmigungs- und Planungsprozessen vorgesehen. Verkürzt gesagt können Kommunen künftig ohne Bebauungsplan neue Wohngebäude errichten sowie bestehende Gebäude erweitern oder umnutzen. Die Würdigung nachbarlicher Interessen sowie des Umwelt- und Lärmschutzes bleibt davon unberührt.

 

Anders als in üblichen baurechtlichen Angelegenheiten steht die Anwendung der gesetzlichen Neuerungen explizit unter Berücksichtigung der kommunalen Planungshoheit. Es ist also Aufgabe der Rostocker Bürgerschaft sich zur Anwendung dieser Maßnahmen zum Bürokratieabbau und zur Vereinfachung bzw. Beschleunigung der Planungsverfahren zu bekennen.

 

Angesichts der offensichtlichen und seit vielen Jahren bekannten Wohnraumknappheit im Gebiet der Hanse- und Universitätsstadt Rostock bietet sich nun also die Chance, die teilweise bis Ende des Jahres 2030 befristeten Regelungen möglichst effektiv und von Anfang an zu nutzen, um möglichst viel Wohnraum zu schaffen. Dies wäre auch ein deutliches Zeichen an die Baubranche und hätte zusätzlich einen gesamtwirtschaftlich positiven Effekt.

 

Dazu gehört auch, dass bestehende Verfahren und kommunale Regelungen daraufhin geprüft werden, ob sie den angestrebten Beschleunigungseffekten im Weg stehen. Wo Anpassungen nötig sind, sollte die Verwaltung entsprechende Vorschläge unterbreiten. Entscheidend ist aber, dass Rostock die neuen rechtlichen Spielräume aktiv anwendet und die Ausgestaltung der gesetzlich formulierten Zustimmung der Gemeinde klar und praxisnah organisiert.

 

 

Begründung der Dringlichkeit für den Bau- und Liegenschaftsausschuss:

Der für diesen Antrag ursächliche Gesetzentwurf wurde erst kürzlich von Bundestag und Bundesrat beschlossen. Eine Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt steht unmittelbar bevor. Dennoch kann dieses Gesetzes für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock einen nennenswerten Mehrwert bieten. Darum ist es sinnvoll, dass sowohl der Bau- und Liegenschaftsausschuss als auch die Bürgerschaft zeitnah über diesen Antrag und damit die Anwendung der neuen gesetzlichen Möglichkeiten abstimmen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt:

Produkt:      Bezeichnung:

ggf. Investitionsmaßnahme Nr.:   Bezeichnung:

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Aufwendungen

Einzahlungen

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

X

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Vorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

X

liegen nicht vor.

 

 

werden nachfolgend angegeben:

 

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:

 

 

Die Vorlage hat keine Auswirkungen.

 

 

Die Vorlage hat folgende Auswirkungen:

 

 

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Klimarelevante Auswirkungen

X

keine Auswirkungen

 

positive Auswirkungen (nachfolgend)

 

negative Auswirkungen (nachfolgend)

 

Angabe entfällt (kein Vorhaben oberhalb von 100.000,- EUR)

(Zutreffendes bitte ankreuzen) 

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gez. Julia Kristin Pittasch

 

 

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Beschlüsse

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Nov 4, 2025 - Bau- und Liegenschaftsausschuss - vertagt

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Nov 13, 2025 - Stadtentwicklungs- und Umweltausschuss - abgelehnt