Beschlussvorlage - 2025/BV/0953
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die 2. öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 12.W.192 für das „Wohn- und Sondergebiet am Südring“
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 05.08.2025
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Mobilität
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung; Stadtamt; Bauamt; Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt; Tiefbauamt; Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen; Amt für Umwelt- und Klimaschutz; Eigenbetrieb KOE; Ortsamt Mitte
- Fed. Senator/in:
- S 4 - Stadtplanung, Bau, Klimaschutz und Mobilität
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Wirtschafts- und Vergabeausschuss
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Empfehlung
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Sep 3, 2025
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Erledigt
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Ortsbeirat Südstadt (12)
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Empfehlung
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Sep 4, 2025
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Erledigt
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Stadtentwicklungs- und Umweltausschuss
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Empfehlung
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Sep 11, 2025
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Erledigt
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Bau- und Liegenschaftsausschuss
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Empfehlung
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Sep 16, 2025
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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Sep 17, 2025
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Beschlussvorschlag:
Der 2. Entwurf des Bebauungsplans Nr. 12.W.192 für das „Wohn- und Sondergebiet am Südring“, begrenzt
im Norden: durch die Gleise der Bahnstrecke nach Wismar und Warnemünde,
im Südwesten: durch den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 09.SO.162 „Groter Pohl“ sowie nördlich durch die Erich-Schlesinger-Straße,
im Südosten: durch die Straße Südring,
bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), beide Anlage 1, und der 2. Entwurf der Begründung dazu, Anlage 2, werden in der vorliegenden Form gebilligt und sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Beschlussvorschriften:
§ 38 Abs. 3 KV M-V,
§ 3 Abs. 2 BauGB,
§ 4 Abs. 2 BauGB
bereits gefasste Beschlüsse:
2016/BV/1527 Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 12.W.192 für das „Wohn- und Sondergebiet am Südring“ vom 06.04.2016;
2018/BV/4012 Auslegungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 12.W.192 für das „Wohn- und Sondergebiet am Südring“ vom 14.11.2018
Sachverhalt:
Ziel des Bebauungsplans ist die bauliche Aufwertung eines innerhalb der Hansestadt Rostock zentral gelegenen Areals unweit des Hauptbahnhofs, das bereits seit längerer Zeit für eine Überbauung bestimmt ist. Es wird hierbei eine Mischung der Hauptnutzungsarten Wohnen, sonstigen Sondergebieten und Flächen für den Gemeinbedarf angestrebt, wobei die inneren, dem Verkehrslärm abgewandten ruhigen Gebietsanteile dem Wohnen überlassen werden.
Es sollen maßgeblich zwei verschiedene Sondergebietstypen etabliert werden:
- Die geplanten Sondergebiete „Wissenschaft/Forschung und Technologie“ (WFT) stellen mehrere Flächen für Institute, wissenschaftsnahe Unternehmen sowie Ausgründungen, die die Nähe zum Campus Albert-Einstein-Straße suchen, bereit.
- Das geplante Sondergebiet „Kultur, Bildung, Kreativwirtschaft“ (KBK) kann Bildungsträger sowie kulturelle und soziokulturelle Einrichtungen aufnehmen und richtet sich darüber hinaus an einen besonderen Zweig von Freiberuflern und Gewerbetreibenden mit kreativer Ausrichtung ihrer Dienstleistung oder Gewerbes.
Daneben gibt noch zwei weitere Sondergebietstypen, die der Aufnahme des ruhenden Verkehrs dienen, die SO „Quartiersgarage“ und SO „Tiefgarage“, letztere rein unterirdisch unterhalb einiger Sondergebiete „Wissenschaft/Forschung und Technologie“.
Es werden überdies Flächen für den Gemeinbedarf mit den Zweckbestimmungen „Schule“ und „sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“ festgesetzt, die unter der Planung des KOE eine allgemeinbildende städtische Schule mit Sportflächen und einen Kinderhort aufnehmen können.
Für die im Gebiet vorhandene Moschee ist in allen Sondergebieten der Typen WFT und KBK textlich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit für ihre Errichtung eröffnet, ohne sie an einen konkreten Standort zu binden.
Für die im Gebiet vorhandenen Interkulturellen Gärten ist in der an der Gemeinbedarfsfläche angrenzenden Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Interkulturelle Gärten“ ein bauplanungsrechtlich zulässiger Standort festgesetzt.
In den inneren, ruhigeren Gebietsteilen, die aufgrund ihres Abstands zu den peripheren Lärmquellen des Verkehrs für das Wohnen immissionsschutzfachlich geeignet sind, sollen Wohngebiete entstehen. Das geplante Maß der baulichen Nutzung lässt aufgrund der zentralen Lage unweit des Hauptbahnhofes einen verdichteten Geschosswohnungsbau zu. Aufgrund der Nähe zur Universität Rostock und künftig weiteren Bildungseinrichtungen ist das Gebiet geeignet, neben dem allgemeinen Wohnen auch besondere Formen des Wohnens, wie das Studierenden-Wohnen, aufzunehmen, ohne dass diese planungsrechtlich als zwingend festgesetzt wurden.
Das Planungsgebiet grenzt unmittelbar an den Geltungsbereich der rechtskräftigen Bebauungspläne Nr. 09.SO.162 „Groter Pohl – östlicher Teil“ sowie Nr. 09.SO.162 „Groter Pohl – westlicher Teil“, die beide an die Erich-Schlesinger-Straße angrenzen.
Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) stellt im Plangebiet das sonstiges Sondergebiet SO.9.4 mit der Zweckbestimmung „Wissenschaft und Technik“, die Wohnbaufläche W.9.4 sowie die Fläche für den Gemeinbedarf GEM.9.2 mit der Zweckbestimmung "Feuerwehr" dar. Der Bebauungsplan mit den oben beschriebenen Zielen gilt daher gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Die konkrete Abgrenzung der unterschiedlichen Bauflächen bzw. Baugebietstypen kann im Bebauungsplan von den Darstellungen des Flächennutzungsplans abweichen, da dieser für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung lediglich in den Grundzügen darstellt (§ 5 Abs. 1 BauGB).
Eigentümer der Flächen im Plangebiet sind überwiegend die Hanse- und Universitätsstadt Rostock sowie einige wenige private Eigentümer.
Die Fläche des Plangebietes umfasst ca. 22 ha.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten der Bauleitplanung einschl. aller Gutachten trägt die Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Bei den unten aufgeführten Kosten handelt es sich um die offenen Restsummen aus den Verträgen zu den Gutachten des Bebauungsplans Nr. 12.W.192 für das „Wohn- und Sondergebiet am Südring“.
Teilhaushalt: 61
Produkt: 51102 Bezeichnung: Stadtentwicklung und städtebauliche Planung
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Haushalts-jahr |
Konto / Bezeichnung |
Ergebnishaushalt
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Finanzhaushalt |
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Erträge |
Aufwendungen |
Einzahlungen |
Auszahlungen |
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2025 |
56255010/Aufwendungen für die Erstellung von Bebauungsplänen – städtebauliche Planung, Landschaftsplanung |
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108.459,19 € |
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76255010 / Auszah-lungen für städte-bauliche Planungen, Landschaftsplanungen |
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108.459,19 € |
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x |
Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.
Weitere mit der Vorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:
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liegen nicht vor.
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werden nachfolgend angegeben:
Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:
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x |
Die Vorlage hat keine Auswirkungen.
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Die Vorlage hat folgende Auswirkungen:
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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9,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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7,8 MB
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