Stellungnahme - 2025/AM/0760-01 (SN)

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Sachverhalt :

  1.                                                          Wie hoch ist die Anzahl der Kinderzuschlagsberechtigten Haushalte in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock seit 2022 (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Haushaltsgröße, Alter der Kinder, Rechtskreis)? Wie viel Prozent der Anspruchsberechtigten Eltern bzw. Elternteile sind erwerbstätig (bitte nach Erwerbslosigkeit, Voll- und Teilzeit getrennt ausweisen)?
     

Die Anzahl der Haushalte bzw. die Auswertung nach Haushaltsgrößen und eine prozentuale Inanspruchnahme kann auf Grund von verschiedenen Statistikmethoden der Hanse- und Universitätsstadt Rostock sowie der Bundesagentur für Arbeit (hier für den Bereich des SGB II) nicht ermittelt werden.

 

In der Übersicht befinden sich die absoluten Zahlen nach Kalenderjahr und Rechtskreis der Personen, welche Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket in Anspruch genommen haben.

 

 

2022

2023

2024

AsylbLG

546

283

252

BKGG

1776

2187

2524

SGB XII

68

55

64

SGB II

4980

4780

4439

Summe

7370

7305

7279

 

In der Übersicht befinden sich die absoluten Zahlen nach Kalenderjahr und Kindesalter der Personen, welche Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket in Anspruch genommen haben (die Clusterung entspricht den Alterskohorten der Bundesagentur für Arbeit).


Summendifferenzen zu Tabelle 1 entstehen durch Doppelzählungen bei unterjährigem Rechtskreiswechsel der Leistungsbezieher.
 

Kindesalter nach BKGG, SGB XII und AsylbLG

 

 

2022

2023

2024

Unter 6

558

539

639

6 bis unter 15

1430

1497

1640

15 und Älter

353

433

475

Summe

2.341

2.469

2.754

 

Kindesalter nach SGB II

 

 

2022

2023

2024

Unter 6

1519

1413

1186

6 bis unter 15

2837

2788

2633

15 und Älter

927

955

901

Summe

4.980

4.780

4.439

 

Zur Beantwortung dieser Frage verweisen wir für den Bereich des SGB II auf die offizielle Statistik „Bildung und Teilhabe - Deutschland, West/Ost, Länder und Kreise (Zeitreihe Jahreszahlen)“ der Bundesagentur für Arbeit. In den Erläuterungen zur Statistik der Bundesagentur wird in der Summenbildung auf mögliche Doppelzählungen hingewiesen.

  1.                                                          Wie viele Haushalte haben Anspruch den Kinderzuschlag zu beziehen, rufen die Mittel jedoch nicht ab?

Wie viele Haushalte real Anspruchsberechtigt sind, kann nicht beantwortet werden. Der Anspruch auf Bildung und Teilhabe entsteht erst mit Antrag auf Sozialleistungen. Sollten Haushalte berechtigt sein für die Leistungen aus der Sozialhilfe, haben jedoch keine entsprechenden Anträge gestellt, kann dieser Bedarf nicht erfasst werden.

  1.                                                          Wie hoch ist die prozentuale und absolute Inanspruchnahme der zu BuT-Leistungen berechtigten Haushalte in der Hansestadt Rostock seit 2022 im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Haushaltsgröße, Alter der Kinder, Rechtskreis)?

Die absolute und prozentuale Inanspruchnahme ist aufgrund der in Pkt. 2 genannten Erläuterung nicht möglich.

  1.                                                          Wie viele Mittel hat die Hansestadt Rostock seit 2022 für das Bildungs- und Teilhabepaket bekommen (bitte aufschlüsseln nach Jahr)?

 

2022

2023

2024

31209.42610010

3.600.298,91 €

3.934.049,33 €

4.389.322,34 €

 


  1.                                                          Wie informiert die Hansestadt Rostock Familien, die eine Leistungsablehnung wegen einer geringfügigen Überschreitung des leistungsrechtlichen Bedarfes erhalten, darüber, dass sie ggf. bei einem höheren Bedarf (z.B. Klassenfahrt, außerschulische Lernförderung oder persönlichem Schulbedarf) trotzdem Anspruch auf BuT-Leistungen haben können? Hat die Hansestadt Rostock Erkenntnisse darüber, wie viele Haushalte, die geringfügig über der Leistungsberechtigung liegen, Anspruch auf BuT-Leistungen haben könnten, sie aber nicht geltend machen?

Bei einer Überschreitung bzw. Leistungsablehnung sind keine weiteren Leistungen in Anspruch zu nehmen. Mit der Überschreitung der Voraussetzungen für die Inanspruchnahme entfallen ebenso die Ansprüche auf weitere Leistungen der Bildung und Teilhabe.

  1.                                                          Wie viele Anträge zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben gingen seit 2022 ein? (bitte nach Jahr aufschlüsseln)
    1. Wie viele davon wurden positiv beschieden?
    2. Gibt es statistische Erkenntnisse, für welche Bereiche die Mittel beantragt wurden (Sport, Kultur, Freizeit)?

Eine statistische Erfassung der Anzahl der Anträge erfolgt nicht.
 

a) In den Jahren sind entsprechend folgende Anzahl an Anträgen nach Rechtskreis auf soziales und kulturelles Leben positiv beschieden worden.

 

 

2022

2023

2024

AsylbLG

28

31

26

BKGG

327

377

515

SGB XII

8

7

11

SGB II

1.764

1.757

1.622

Summe

2.128

2.172

2.174

  1.  
  2.  
  3.  
  4.  
  5.  
  6.  
  7.  

b) Es gibt keine statistischen Erkenntnisse darüber, für welchen Bereich des sozialen und kulturellen Lebens Mittel beantragt wurden.
 

7. Gibt es für Schulen Empfehlungen oder Vorgaben für maximale Kosten von Klassen- und Abschlussfahrten? Wenn ja, welche? Wenn nein: Gibt es Erkenntnisse über die durchschnittliche Kostenhöhe solcher Fahrten pro Person?
a) Wie viele Anträge gingen nach Kenntnis der Hansestadt Rostock seit 2022 für die Kostenübernahme nach BuT-Leistung ein? (nach Jahr aufschlüsseln)
b) Wie viele davon wurden positiv beschieden?

Für Schulen gibt es von Seiten der Hanse- und Universitätsstadt keine Vorgaben über die maximalen Kosten von Klassen- und Abschlussfahrten. Im Jahr 2024 wurden durchschnittlich 267,- EUR für mehrtägige Klassenfahrten übernommen.
 

a) Eine statistische Erfassung der Anzahl der Anträge erfolgt nicht.
 


b) In den Jahren sind entsprechend folgende Anzahl an Anträgen nach Rechtskreis auf Klassen- und Abschlussfahrten positiv beschieden worden.

 

 

2022

2023

2024

AsylbLG

55

57

20

BKGG

268

366

498

SGB XII

4

5

14

SGB II

423

478

415

Summe

750

906

947

 

 

 

 

 

 

 

8. Wie viele Anträge auf angemessene außerschulische Lernförderung nach BuT-Leistung  gingen in der Hansestadt Rostock ein (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren seit 2022, Schularten)?
a) Wie viele davon wurden positiv beschieden?
b) Wie hoch war der Gesamtaufwand für diese Leistung in den Jahren seit 2022?
 

Eine statistische Erfassung der Anzahl der Anträge erfolgt nicht.


a) In den Jahren sind entsprechend folgende Anzahl an Anträgen nach Rechtskreis auf außerschulische Lernförderung positiv beschieden worden.

 

 

2022

2023

2024

AsylbLG

4

13

7

BKGG

21

41

66

SGB XII

1

-

1

SGB II

102

133

113

Summe

128

187

187

 

 

 

 

 

 

 

 

b) Gesamtaufwand für Lernförderung

 

2022: 59.814 EUR

2023: 116.629 EUR

2024: 107.328 EUR

9. Wie viele Anträge gingen in der Hansestadt Rostock zur finanziellen Unterstützung der Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung nach BuT-Leistung ein (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren seit 2022 und Schularten) Wie viele davon wurden positiv beschieden?

Eine statistische Erfassung der Anzahl der Anträge erfolgt nicht.

 

In den Jahren sind entsprechend folgende Anzahl an Anträgen nach Rechtskreis auf gemeinschaftliche Mittagsverpflegung positiv beschieden worden.

 

 

2022

2023

2024

AsylbLG

276

126

142

BKGG

1.254

1.426

1.728

SGB XII

48

39

43

SGB II

3.245

3.068

2.810

Summe

4.823

4.659

4.723

 

 

 

 

 

 

 

 

10. Welche Maßnahmen hat die Hansestadt Rostock ergriffen, um die Familien darin zu unterstützen, die Mittel des Kinderzuschlags sowie des Bildungs- und Teilhabepaketes vollständig abzurufen?
a) Welche Maßnahmen plant die Hansestadt Rostock in den kommenden Jahren, um die Familien darin zu unterstützen, die Mittel des Kinderzuschlags und des Bildungs- und Teilhabepaketes vollständig abzurufen?
b)Welche Unterstützung wünscht sich die Hansestadt Rostock durch den Bund oder das Land, um möglichst alle anspruchsberechtigten Familien zu erreichen?

a) Der Kinderzuschlag wird durch die Familienkasse und damit die Agentur für Arbeit gewährt, daher können dazu keine Aussagen getroffen werden.

 

Durch die HRO ist ein Flyer zum Thema in Arbeit, ansonsten können die Informationen zum Thema BuT über die Homepage der HRO abgerufen werden.

 

b) Zu möglichen Unterstützungswünschen gibt es aktuell keine konkreten Vorschläge in Richtung Bund oder Land.

 

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Klimarelevante Auswirkungen

x

keine Auswirkungen

 

positive Auswirkungen (nachfolgend)

 

negative Auswirkungen (nachfolgend)

 

Angabe entfällt (kein Vorhaben oberhalb von 100.000,- EUR)

(Zutreffendes bitte ankreuzen) 

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Steffen Bockhahn

 

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