Änderungsantrag - 2025/BV/0487-02 (ÄA)
Grunddaten
- Betreff:
-
Karina Jens (für den Ortsbeirat Biestow)
Beschluss über die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 13.W.189 für das „Wohngebiet Nobelstraße“
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 20.03.2025
- Vorlageart:
- Änderungsantrag
- Federführung:
- Ortsamt Mitte
- Beteiligt:
- Fachbereich Sitzungsdienst; Büro des Präsidenten der Bürgerschaft
- Fed. Senator/in:
- S 2 - Finanzen, Digitalisierung und Ordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtentwicklungs- und Umweltausschuss
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Empfehlung
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Mar 20, 2025
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Erledigt
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Bau- und Liegenschaftsausschuss
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Empfehlung
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Mar 25, 2025
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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Mar 26, 2025
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Beschlussvorschlag:
Der vorliegende Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:
Im Entwurf der Satzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock über den Bebauungsplan Nr. 13.W.189 "Wohngebiet Nobelstraße" in der Planzeichnung Teil A werden die Baufelder WA 2 und WA 4 durch die Art der baulichen Nutzung in einen Nord- und Südteil getrennt.
- Im Nordteil wird jeweils der Gürtel mit Einzelhäusern mit gleichem baulichen Charakter aus den Baufeldern WA 8 und W 20 fortgesetzt, inklusive der Grundflächenzahl von 0,3
- Im Südteil bleibt es bei den bisherigen Festsetzungen, wobei ausgehend vom Nordteil die Anzahl der Vollgeschosse von Reihe zu Reihe in Richtung Planstraße A um jeweils ein Vollgeschoss zunehmen darf
Sachverhalt:
Die Umgestaltung der beiden Baufelder WA 2 und WA 4 folgt dem Gleichheitsgrundsatz und schafft eine durchgängig einheitliche Gestaltung an der Nordseite des neuen Wohngebietes. Die weitere Staffelung der Bauhöhen nach Süden orientiert sich an den benachbarten Baufeldern WA 10 / WA 6 und WA 20 / WA 18 und dient der angestrebten höheren Baudichte im neuen Wohngebiet. Da entgegen der einstigen Vorschläge an der Nordgrenze des neuen Wohngebietes eine räumlich wirksame Pflanzfläche kaum ausgebildet wurde, stellt die Umgestaltung einen Minimalkompromiss bezüglich der verträglichen Gestaltung am Übergang zwischen den beiden Wohngebieten dar.
