Antrag - 2025/AN/0527
Grunddaten
- Betreff:
-
Julia Kristin Pittasch (für die Fraktion FDP/Unabhängige)
Klimaneutralität in Rostock – Realitäten anerkennen und Ziele anpassen
- Status:
- öffentlich (Bearbeitung Sitzungsdienst erledigt)
- Vorlage freigegeben:
- 05.02.2025
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführung:
- Fraktion FDP/Unabhängige
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanz- und Beteiligungsausschuss
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Empfehlung
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Feb 13, 2025
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●
Erledigt
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Stadtentwicklungs- und Umweltausschuss
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Empfehlung
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Feb 20, 2025
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Oct 9, 2025
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Nov 27, 2025
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Dec 4, 2025
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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Dec 10, 2025
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Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beschließt:
- Der Beschluss auf Antrag 2020/AN/1447 wird aufgehoben.
- Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock übernimmt die in § 3 des Bundes-Klimaschutzgesetzes festgelegten Zielvorstellungen hinsichtlich des Erreichens der Klimaneutralität.
- Hierbei konzentriert sich die Stadt bei ihren Maßnahmen auf die durch übergeordnetes Recht der kommunalen Ebene zugeschriebenen Kompetenzen im Rahmen der Klimapolitik. Diese lauten: Finanzierung, Flankierung und Vernetzung sowie Umsetzung technischer Maßnahmen.
-
Alle 3 Jahre ist von der Stadtverwaltung und den kommunalen Unternehmen jeweils mit einer Kurzübersicht über den aktuellen Stand der geplanten Maßnahmen zu berichten. Hierzu ist weiterhin anzugeben:
- Entwicklung der CO2-Emissionen von Stadtverwaltung und kommunalen Unternehmen
- Einsatz Erneuerbarer und fossiler Energien
- Energieeinsparung
- sowie ergänzend durch die Stadtverwaltung: Entwicklung der CO2-Emissionen im Bereich der Stadt Rostock insgesamt.
- Bei Land und Bund sind die verfügbaren Fördermittel konsequent einzuwerben.
Sachverhalt:
Bereits zum Zeitpunkt der ursprünglichen Beschlussfassung des Antrags 2020/AN/1447 war klar, dass das darin beschriebenen Ziel der Klimaneutralität Rostocks im Jahr 2035, anhand der Handlungsmöglichkeiten innerhalb der Stadtverwaltung und der kommunalen Unternehmen, utopisch war. Dennoch hat sich eine Mehrheit der Bürgerschaft für diesen Weg entschieden.
In den Informationsvorlagen zur Umsetzung des gefassten Beschlusses (2021/IV/2143, 2021/IV/2737) werden bereits die sehr eingeschränkten Möglichkeiten der kommunalen Player in Rostock ersichtlich. Nach Studium der konkreten Handlungsmöglichkeiten bis zum Jahr 2035 wird deutlich, dass ein Erreichen des gesteckten Ziels - Klimaneutralität 2035 - nicht erreichbar ist. Der gefasste Beschluss erweist sich somit als gut gemeinte aber unrealistische Zielvorstellung.
Insgesamt ist der ursprüngliche Beschluss mit seinen prozentualen jährlichen planwirtschaftlich abgeleiteten CO2 Einsparvorgaben auf kommunaler Ebene, da hier keinerlei rechtliche Durchgriffbefugnisse vorhanden sind, zu hinterfragen. Kommunale Maßnahmen mit dem Ziel Klimaschutz müssen in besonderem Maße einen Fokus auf Umsetzbarkeit, Wirksamkeit und Effizienz haben, da sich das klimapolitische Handeln der Kommune im eigenen Wirkungskreis vor allem auf drei Feldern bewegt: Finanzierung, Flankierung und Vernetzung sowie Umsetzung technischer Maßnahmen. Hierzu kann auch ein Zitat aus der 2. Information zum Beschluss Nr. 2020/AN/1447 "Klimaneutralität 2035" (2021/IV/2737) herangezogen werden: „Das Amt Zentrale Steuerung sowie das Kämmereiamt betonen, dass es wichtig ist, im Rahmen der Umsetzung von Maßnahmen stets eine Kosten-Nutzen-Analyse durchzuführen. In dieser Analyse sollen die entsprechenden Folgekosten und Fördermöglichkeiten der jeweiligen Maßnahmen Berücksichtigung finden. Das bedeutet, dass die konkrete CO2-Einsparung in ein Verhältnis zu den Kosten gesetzt werden muss, sodass sich daraus eine Priorisierung für den Maßnahmenplan ableiten lässt. Die angespannte Haushaltslage ist mit den Maßnahmen zum Klimaschutz in Einklang zu bringen. Dies bedeutet auch, dass entstehende Mehrbelastungen nicht auf wenige Haushaltsjahre zentriert werden dürfen und ein abgestimmter Zeitplan bis zur Zielerreichung 2035 von äußerster Wichtigkeit ist, um auch allen weiteren Verpflichtungen der Stadt gleichermaßen gerecht zu werden.“
Zur Erreichung der klimapolitischen Ziele der Bundesrepublik Deutschland bzw. der europäischen Union müssen statt planwirtschaftlicher Elemente weiterhin marktwirtschaftliche Methoden wie der Emissionszertifikatehandel erfolgreich angewandt werden. Das Parallelstellen unterschiedlichster Vorgaben in etlichen Kommunen mit Vorgaben der EU, des Bundes und der Länder kann nicht zu einem zielgerichteten, verwaltungsarmen und sinnvollen Vorgehen führen. Die Folgen sind eine überbordende Bürokratie und unnötige Kosten für die in den kommenden Jahren sowieso bereits sehr angespannten kommunalen Haushalte. Dies gilt uneingeschränkt auch für Rostock.
Unter diesen Gesichtspunkten, mit Blick auf die Haushaltslage der öffentlichen Hand (sowohl Rostock selbst, als auch Bund und Land) und vor allem auch unter dem Eindruck der Darstellungen vieler kommunaler Unternehmen, ist es daher sinnvoll, die klimapolitischen Zielvorstellungen Rostocks realistisch abzubilden, um letztlich vor allem auch der Öffentlichkeit gegenüber keine falschen Versprechungen zu machen.

Feb 20, 2025 - Stadtentwicklungs- und Umweltausschuss - vertagt
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beschließt:
- Der Beschluss auf Antrag 2020/AN/1447 wird aufgehoben.
- Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock übernimmt die in § 3 des Bundes-Klimaschutzgesetzes festgelegten Zielvorstellungen hinsichtlich des Erreichens der Klimaneutralität.
- Hierbei konzentriert sich die Stadt bei ihren Maßnahmen auf die durch übergeordnetes Recht der kommunalen Ebene zugeschriebenen Kompetenzen im Rahmen der Klimapolitik. Diese lauten: Finanzierung, Flankierung und Vernetzung sowie Umsetzung technischer Maßnahmen.
-
Alle 3 Jahre ist von der Stadtverwaltung und den kommunalen Unternehmen jeweils mit einer Kurzübersicht über den aktuellen Stand der geplanten Maßnahmen zu berichten. Hierzu ist weiterhin anzugeben:
- Entwicklung der CO2-Emissionen von Stadtverwaltung und kommunalen Unternehmen
- Einsatz Erneuerbarer und fossiler Energien
- Energieeinsparung
- sowie ergänzend durch die Stadtverwaltung: Entwicklung der CO2-Emissionen im Bereich der Stadt Rostock insgesamt.
- Bei Land und Bund sind die verfügbaren Fördermittel konsequent einzuwerben.
Abstimmung über den Geschäftsordnungsantrag auf Vertagung:
Abstimmungsergebnis:
|
Dafür: |
11 |
|
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|
Dagegen: |
0 |
|
Angenommen |
x |
|
Enthaltungen: |
0 |
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Abgelehnt |
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Oct 9, 2025 - Stadtentwicklungs- und Umweltausschuss - vertagt
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beschließt:
- Der Beschluss auf Antrag 2020/AN/1447 wird aufgehoben.
- Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock übernimmt die in § 3 des Bundes-Klimaschutzgesetzes festgelegten Zielvorstellungen hinsichtlich des Erreichens der Klimaneutralität.
- Hierbei konzentriert sich die Stadt bei ihren Maßnahmen auf die durch übergeordnetes Recht der kommunalen Ebene zugeschriebenen Kompetenzen im Rahmen der Klimapolitik. Diese lauten: Finanzierung, Flankierung und Vernetzung sowie Umsetzung technischer Maßnahmen.
-
Alle 3 Jahre ist von der Stadtverwaltung und den kommunalen Unternehmen jeweils mit einer Kurzübersicht über den aktuellen Stand der geplanten Maßnahmen zu berichten. Hierzu ist weiterhin anzugeben:
- Entwicklung der CO2-Emissionen von Stadtverwaltung und kommunalen Unternehmen
- Einsatz Erneuerbarer und fossiler Energien
- Energieeinsparung
- sowie ergänzend durch die Stadtverwaltung: Entwicklung der CO2-Emissionen im Bereich der Stadt Rostock insgesamt.
- Bei Land und Bund sind die verfügbaren Fördermittel konsequent einzuwerben.
Abstimmung über den Geschäftsordnungsantrag auf Vertagung:
Abstimmungsergebnis:
|
Dafür: |
10 |
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|
|
Dagegen: |
0 |
|
Angenommen |
x |
|
Enthaltungen: |
0 |
|
Abgelehnt |
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Nov 27, 2025 - Stadtentwicklungs- und Umweltausschuss - vertagt
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beschließt:
- Der Beschluss auf Antrag 2020/AN/1447 wird aufgehoben.
- Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock übernimmt die in § 3 des Bundes-Klimaschutzgesetzes festgelegten Zielvorstellungen hinsichtlich des Erreichens der Klimaneutralität.
- Hierbei konzentriert sich die Stadt bei ihren Maßnahmen auf die durch übergeordnetes Recht der kommunalen Ebene zugeschriebenen Kompetenzen im Rahmen der Klimapolitik. Diese lauten: Finanzierung, Flankierung und Vernetzung sowie Umsetzung technischer Maßnahmen.
-
Alle 3 Jahre ist von der Stadtverwaltung und den kommunalen Unternehmen jeweils mit einer Kurzübersicht über den aktuellen Stand der geplanten Maßnahmen zu berichten. Hierzu ist weiterhin anzugeben:
- Entwicklung der CO2-Emissionen von Stadtverwaltung und kommunalen Unternehmen
- Einsatz Erneuerbarer und fossiler Energien
- Energieeinsparung
- sowie ergänzend durch die Stadtverwaltung: Entwicklung der CO2-Emissionen im Bereich der Stadt Rostock insgesamt.
- Bei Land und Bund sind die verfügbaren Fördermittel konsequent einzuwerben.
Abstimmung über den Geschäftsordnungsantrag auf Vertagung:
Abstimmungsergebnis:
|
Dafür: |
8 |
|
|
|
|
Dagegen: |
2 |
|
Angenommen |
x |
|
Enthaltungen: |
1 |
|
Abgelehnt |
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