Stellungnahme - 2024/AM/0402-01 (SN)

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Sachverhalt:

 

In der BV 2023/BV/4698 über den Verkauf potenzieller Grundstücke zur Darstellung des Eigenkapitalanteils für die Finanzierung des Theaterneubaus ist unter anderem das Grundstück Albrecht-Kossel-Platz (Interimsparkplatz Stadthalle) aufgelistet. Auf diesem Grundstück ist nach mehrfacher Aussage der Stadtverwaltung der Bau eines Parkhauses geplant. Diesbezüglich bittet die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN.Volt um Beantwortung folgender Fragen:

 

  1. Wie ist der konkrete Planungs- und Realisierungsstand zum Vorhaben?

Das geplante Parkhaus befindet sich auf der bereits von der Stadt erworbenen Fläche zwischen den Bahngleisen im Norden und dem jetzigen Bahnhofsparkplatz im Süden. Die Bebaubarkeit richtet sich nach § 34 BauGB nach Art und Maß der umgebenden Bebauung und ermöglicht damit eine bauliche Umsetzung auf einer Fläche von 35x80 Meter bei einer maximalen Höhe von 12 Meter.

 

Ziel des Projektes ist die Schaffung eines attraktiven Parkplatzangebotes für Gäste, Pendler sowie Anwohnerinnen und Anwohner des Quartiers. Der kurze und komfortable Weg über den ÖPNV bzw. zu Fuß in die Innenstadt stellt eine Entlastung für den angespannten Parkraum im Zentrum der Stadt dar.

 

Neben 450 PKW Parkplätzen können weitere zusätzliche Nutzungen integriert werden. Dazu zählen die Unterbringung einer Zweigstelle der Bundespolizei, ein Lebensmittel- Einzelhandel, 300 Fahrradstellplätze sowie darüber hinaus gehende alternative Verkehrsangebote (Mobility Hub).

 

Die Verkehrserschließung des Parkhauses wurde während der Gesamtabstimmung zur Anbindung des Baugebietes “Kesselborn“ und der damit verbundenen Umgestaltung des Kosselplatzes geklärt.

 

  1. Gibt / Gab es konkrete Umsetzungsplanungen mit der Parkhausgesellschaft?

Mit Blick auf städtebauliche Ziele, insbesondere Parkraumentwicklung, sucht die Stadt einen starken Partner zur Umsetzung der Quartiersgaragen und Parkhäuser, so auch für das geplante Parkhaus auf der Fläche Bahnhof Süd.

 

Im Zuge der Überlegungen zur künftigen Bauträgerschaft und Betreibung des Parkhauses am Bahnhof Süd wurde deshalb als erstes Kontakt zur kommunalen Gesellschaft PGR/ WIRO aufgenommen.

 

Das Vorhaben ist Bestandteil laufender Abstimmungen zwischen der Verwaltung und der WIRO. Die letzten Gespräche hierzu erfolgten am 12. Dezember 2024.

 

  1. Sollte unsere kommunale Gesellschaft das Vorhaben nicht realisieren wollen, was sind die Gründe dafür und welche konkreten Berechnungen gibt es seitens der PGR zur Realisierung des Vorhabens?

Im Ergebnis einer unternehmerischen Einschätzung wurde von Seiten der PGR / WIRO von einer aktiven Beteiligung bei der Realisierung des Parkhauses am Bahnhof Süd Abstand genommen.

 

  1. Sollte unsere kommunale Gesellschaft nicht umsetzen wollen, welche alternative Planung der Stadtverwaltung gibt es zur Realisierung?

Aktuell laufen hierzu Gespräche mit unterschiedlichen privaten Investoren. Sobald diese Gespräche finalisiert sind, bereitet die Stadtverwaltung ein formelles Verfahren zur Grundstücksvergabe vor.

 

  1. Wann ist mit einer Umsetzung des Vorhabens zu rechnen?

Die Stadtverwaltung strebt ein zügiges Verfahren und eine schnelle Realisierung der Maßnahme an. Ein möglicher Umsetzungszeitraum kann voraussichtlich im 2. Quartal 2025 benannt werden.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:

 

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Die Vorlage hat keine Auswirkungen.

 

 

Die Vorlage hat folgende Auswirkungen:

 

 

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Dr. Ute Fischer-Gäde

 

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