Beschlussvorlage - 2024/BV/0355

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag:


1. Für eine im Stadtteil Groß Klein gelegene Freifläche soll gemäß § 2 Abs. 1 BauGB der B-Plan Nr. 04.WA.213 „Wohngebiet Hermann-Flach-Straße“ aufgestellt werden.

 

Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:

 

im Norden:  durch den Seelotsenring und durch die östliche und südliche                              Grundstücksgrenze des Grundstücks Seelotsenring 2 sowie der                                                         südlichen Grundstücksgrenze des Grundstücks Zum Laakkanal 3

im Osten: durch die Werftallee, inkl. Knotenpunkt Werftallee/Groß Kleiner Allee

im Süden: durch die Hermann-Flach-Straße und den Taklerring

im Westen: durch die Straße Zum Laakkanal

 

Der als Anlage 1 beigefügte Geltungsbereich ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 (1) Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

Reduzieren

Beschlussvorschriften:  § 22 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V, § 2 Abs. 1 BauGB

bereits gefasste Beschlüsse:

- Nr. 2021/BV/2334 der Bürgerschaft vom 3.11.2021
Fortfall der Freihaltetrasse für die verkehrliche Entwicklung des Raumes Groß Klein
- Nr. 2023/AN/4810 der Bürgerschaft vom 17.01.2024
Bebauung Hermann-Flach-Straße
 

Reduzieren

 

Sachverhalt:


Die Hanse- und Universitätsstadt ist aufgrund ihres anhaltenden Wohnraumbedarfs im Rostocker Stadtgebiet gefordert, verfügbare Baulandpotentiale vorzugsweise im Innenbereich für den Wohnungsbau nutzbar zu machen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 04.WA.213 soll dieser Bedarfssituation Rechnung getragen werden, indem die planungsrechtliche Voraussetzung für den Wohnungsbau auf einer Freifläche im Stadtteil Groß Klein zwischen der Hermann-Flach-Straße und dem Seelotsenring geschaffen wird.

Planungsanlass ist der Beschluss der Bürgerschaft vom 17.01.2024 (2023/AN/4810), die Planungen zur Bebauung der Freifläche zwischen Hermann-Flach-Straße und Seelotsenring bauplanungsrechtlich voranzubringen. Diesem Beschluss wird mit der vorliegenden Beschlussvorlage zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 04.WA.213 nachgekommen.

Planungsziel ist die Entwicklung von Wohnbauflächen unter Berücksichtigung sozialer Aspekte sowie einer langfristigen, nachhaltigen Lösung zur Organisation des ruhenden Verkehrs. Dazu ist die Untersuchung einer städtebaulichen Neuordnung der Stellplatzflächen erforderlich. Es gilt zu prüfen, inwiefern diese zentralisiert werden können. Der Flächennutzungsplan stellt für den westlichen Bereich entlang der Straße Zum Laakkanal ein Kerngebiet dar. Derzeit ist noch offen, wie mit dem betreffenden Bereich umgegangen wird. Im Planverfahren muss geprüft werden, welche Bedarfe bestehen und welche Nutzungen an der Stelle umsetzbar und sinnvoll sind. Des Weiteren sind die Aspekte der Klimaanpassung aufgrund der lokalklimatischen Bedeutung der Freifläche besonders zu berücksichtigen. Die Notwendigkeit der Errichtung von sozialen Infrastrukturen ist im Planverfahren zu prüfen. Das Plangebiet soll über die Hermann-Flach-Straße erschlossen werden. Die Erbennisse aus der Mehrfachbeauftragung für ein städtebauliches Konzept zur Bebauung der Flächen von 2018 sollen, soweit möglich, Berücksichtigung finden.

Die im Geltungsbereich des Bebauungsplans liegenden Flurstücke befinden sich überwiegend im Eigentum der Stadt. Die nordöstlich und südöstlich gelegenen Parkplatzflächen befinden sich hingegen im privaten Eigentum (Eigentümergemeinschaften). Sollte sich im Aufstellungsverfahren des B-Plans herausstellen, dass eine Bündelung der privaten Parkplatzflächen nicht umsetzbar ist, werden die Parkplatzflächen aus dem Geltungsbereich des B-Plans herausgenommen. Des Weitern befinden sich private Parkplatzflächen im Straßenraum Hermann-Flach-Straße auf der südlichen Straßenseite.

Das Plangebiet umfasst eine Gesamtfläche von ca. 10,8 ha. Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren nach § 2 ff. BauGB aufgestellt. Es wird ein Umweltbericht zu erarbeiten sein.

 

Der Flächennutzungsplan (FNP) der Hanse- und Universitätsstadt Rostock stellt für den Standort großflächig Wohnbauflächen (W.3.1 und W.3.2) sowie im Westen einen Teil der Fläche als Kerngebiet (MK.3.1) dar. Des Weiteren ist eine Verkehrsfläche dargestellt. Der künftige Bebauungsplan Nr. 04.WA.213 entspricht somit nicht vollständig dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB. Der FNP ist entsprechend im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB anzupassen.


Zusammenfassend werden mit dem Bebauungsplan folgende Planungsziele angestrebt:

 Schaffung von Wohnbauflächen,

 Neuordnung des ruhenden Verkehrs,

 Prüfung des Umgangs mit der im FNP als Kerngebiet dargestellten Fläche.

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Aufwendungen und Auszahlungen für o.g. Vorhaben i. H. v. 21.000 € im HH-Jahr 2025 auf den Produktkonten 51102.56255010/76255010 „Aufwendungen/Auszahlungen für die Erstellung von Bebauungsplänen – städtebauliche Planung, Landschaftsplanungen“ sind Bestandteil der Doppelhaushaltsplanung 2024/2025 des Amtes für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Mobilität. Die finanziellen Mittel i. H. v. 422.600 € sind Bestandteil des Finanzplanes 2026/2027, die zunächst dafür auskömmlich sind. Eine Überprüfung/ Anpassung kann erst durch die Aufstellung des Haushaltsplanes 2026/2027 erfolgen.

 

Die Planungskosten und Kosten für erforderliche Gutachten sind von der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zu übernehmen.

 

Die Auftragswertschätzung für den Bebauungsplan und die Fachgutachten liegt bei ca. 443.600 € brutto.

 

Teilhaushalt: 61

 

Produkt: 51102 Bezeichnung: Stadtentwicklung und städtebauliche Planung

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

2025

56255010 / Aufwendun-gen für die Erstellung von Bebauungsplänen – städtebauliche Planung, Landschaftsplanungen

 

21.000 €

 

 

 

 

76255010 / Auszahlun-gen für  städtebauliche Planungen, Landschaftsplanungen

 

 

 

21.000 €

 

2026

56255010 / Aufwendun-gen für die Erstellung von Bebauungsplänen – städtebauliche Planung, Landschaftsplanungen

 

306.300 €

 

 

 

 

76255010 / Auszahlun-gen für  städtebauliche Planungen, Landschaftsplanungen

 

 

 

306.300 €

 

2027

56255010 / Aufwendun-gen für die Erstellung von Bebauungsplänen – städtebauliche Planung, Landschaftsplanungen

 

107.300 €

 

 

 

 

76255010 / Auszahlun-gen für  städtebauliche Planungen, Landschaftsplanungen

 

 

 

107.300 €

 

 

2028

56255010 / Aufwendun-gen für die Erstellung von Bebauungsplänen – städtebauliche Planung, Landschaftsplanungen

 

9.000 €

 

 

 

 

76255010 / Auszahlun-gen für  städtebauliche Planungen, Landschaftsplanungen

 

 

 

9.000 €

 

 

 

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Vorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

x

liegen nicht vor.

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:

 

x

Die Vorlage hat keine Auswirkungen.

 

 

Reduzieren




Eva-Maria Kröger

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

Dec 3, 2024 - Bau- und Liegenschaftsausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

Dec 10, 2024 - Ortsbeirat Groß Klein (4) - ungeändert beschlossen

Erweitern

Jan 8, 2025 - Wirtschafts- und Vergabeausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

Jan 9, 2025 - Stadtentwicklungs- und Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

Jan 15, 2025 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen