Änderungsantrag - 2024/BV/0024-04 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Baumschutzsatzung wird wie folgt geändert:

 

§ 2 wird wie folgt ergänzt:

Abweichend von den Buchstaben a) - c) gelten auf privaten Grundstücken die Regelungen des § 18 Naturschutzausführungsgesetz M-V.

 

 

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Sachverhalt:

 

Das Landesgesetz schützt aus Sicht des Antragsstellers bereits in ausreichendem Maße die Bäume. Ein verschärfter Schutz, wie in der Satzung vorgesehen, sollte auf den öffentlichen Raum beschränkt werden, da u.a. der vorgesehene Schutz von Obstbäumen Private vor erheblichen finanziellen Herausforderungen und anderen Härten stellen können, die in keiner Verhältnismäßigkeit zum Schutzinteresse von Bäumen stehen. Weiter stehen die meisten Bäume im öffentlichen Raum, so dass der öffentlichen Hand eine besondere Bedeutung beim Schutz von Bäumen zukommt, die mit der Baumschutzsatzung Rechnung getragen wird.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

x

liegen nicht vor.

 

 

 

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gez. Thoralf Sens  gez. Chris Günther

SPD    CDU

 

 

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Beschlüsse

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Oct 8, 2024 - Bau- und Liegenschaftsausschuss - zurückgestellt