Beschlussvorlage - 2024/BV/0042

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:
 

Die Bürgerschaft bekennt sich zum langfristigen Erhalt sowie dem Verbleib des Eisbrechers "Stephan Jantzen" im Rostocker Stadthafen.

 

Zur Sicherung dieses Ziels durchläuft die "Stephan Jantzen" einen Werftaufenthalt. Die dazu erforderlichen Mittel werden in den Doppelhaushalt 2026/ 2027 eingestellt.

 

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Beschlussvorschriften:
§ 22 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V

bereits gefasste Beschlüsse:  
Beschluss der Bürgerschaft Nr. 2017/BV/2943 vom 11.10.2017
 

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Sachverhalt:
 

Das Schiff wurde 1967 als letztes Schiff der "Nikitich"-Klasse, einer baugleichen Serie mit 21 Einheiten, auf der Leningrader Admiralswerft gebaut und nach dem Warnemünder Lotsenkommandeur Stephan Jantzen (1827–1913) benannt. Das Schiff war seinerzeit der erste Eisbrecher der DDR und das 34. Schiff des Lotsen-, Bugsier- und Bergungsdienstes Warnemünde (VEB LBB). Am 07.12.1964 wurde die „Stephan Jantzen“ nach Warnemünde überführt.

 

Im Jahr 2005 wurde das Schiff aus dem aktiven Dienst genommen und durch das Mehrzweckschiff „Arkona“ ersetzt.

 


Seit nunmehr August 2009 liegt die „Stephan Jantzen“ - bis auf ein kurzzeitiges, unfreiwilliges Liegen im Überseehafen im Jahr 2014 - im Rostocker Stadthafen.

 

Seit dem 01.06.2018 und bis zum heutigen Tag betreibt der Verein „Technische Flotte Rostock e. V.“ nach den Eigentumsquerelen der vorangegangenen Jahre den Eisbrecher als maritim-touristische Attraktion im Rostocker Stadthafen. Ungefähr 10.000 Besucherinnen und Besucher nutzen das Angebot zur Besichtigung des Eisbrechers jährlich. Dazu bietet der Verein an Bord geführte Touren sowie weitere gemeinnützige Angebote an.

 

Die Bürgerschaft hat mit der Beschlussvorlage Nr. 2017/BV/2943 dem Erwerb des Eisbrechers „Stephan Jantzen“ zugestimmt. Seitdem ist die Hanse- und Universitätsstadt Rostock Eigentümerin des Schiffes.

 

Die Verwaltung hatte zuletzt mit der Informationsvorlage Nr. 2022/IV/3145 über das weitere Vorgehen informiert.

 

Aufgrund des in die Jahre gekommenen Schiffes bedarf es mittelfristig eines Werftaufenthaltes zur Inspektion und Durchführung turnusmäßiger werfttypischer Arbeiten, um die Voraussetzungen für ein sicheres, langfristiges Liegen im Rostocker Stadthafen zu schaffen.

 

Dazu ist durch das Hafen- und Seemannsamt die Erstellung eines Arbeitsplanes im Rahmen eines Werftaufenthaltes zum Zwecke der Ermittlung von Schätzkosten für einen langfristigen Erhalt des Schiffes beauftragt worden. Ein fortlaufender, stetiger Unterhaltungsbedarf bleibt darüber hinaus bestehen und ist durch den Betreiberverein abgesichert. Grundlage der während des Werftaufenthaltes auszuführenden Arbeiten ist neben den Feststellungen des besichtigenden Gutachters eine durch den Betreiberverein erarbeitete Reparaturübersichtsliste.

 

Die Ergebnisse aus dem Bericht des Gutachters werden in dieser Vorlage zusammengefasst dargestellt.

 

Das Schiff unterliegt einem aktiven Betrieb durch den Verein, welcher sich erst einmal grundsätzlich positiv auf den Schiffserhalt auswirkt. Gleichwohl haben das Alter des Schiffes und das Fehlen einer aktiven Bereederung mit entsprechenden Intervallen, zum Beispiel Dockungsintervallen, zu potentiell risikobehafteten Bereichen geführt. Dies betrifft nicht einsehbare Bereiche, die durch den Betreiberverein nicht begangen, repariert oder saniert werden können. Hierzu zählen die Außenhaut, Teile des Schutzkleides, die Aufbauten, Masten, Seekästen, Seeventile, Koker- und Wellenlager sowie einige Tanks, deren Zustand unklar ist.

 

Im Bereich der Außenhaut werden auf Grund des Schiffstyps Eisbrecher und der damit einhergehenden Plattenstärke keine oder nur geringe Schäden vermutet. Die Seekästen und insbesondere die Wasseraustrittsöffnungen werden jedoch einem hohen Verschleißgrad unterlegen sein, da Korrosionsschutzmaßnahmen der 80-er Jahre bis hin in die knappen 90-er Jahre keinen verlässlichen, langlebigen Korrosionsschutz hervorgebracht haben.

 

Der geschätzte Arbeitsumfang geht von einer äußerlichen Generalüberholung (Konservierung über und unter Wasser), dem Verschließen aller Seekästen, Blindsetzen von Tanks und dem Herstellen einer langlebigen Schwimmfähigkeit zum Erhalt des Schiffsrumpfes aus. Für den Vorführbetrieb der Dieselgeneratoren sollten im Rahmen der Dockung einzelne unabhängige Wassernebellöscher (z. B. Hi-Fog) über den Maschinen positioniert und installiert werden. Außerdem sollen die in Nutzung befindlichen elektrischen Systeme, in der Regel Licht, Kombüse, Werkstatt usw. hinsichtlich der VDR- Norm (Normreihe für elektrische Sicherheit) überarbeitet werden.

 

Die Verwaltung plant den Werftaufenthalt für das Jahr 2027 ein.

 

Für die grundlegenden Arbeitsleistungen im Zuge eines Werftaufenthalts des Schiffes,

werden für das Jahr 2027 finanzielle Mittel in Höhe von 2.054.000 € angesetzt.

 

Weiterhin zu berücksichtigen sind die aktuellen Unterhaltungskosten des Schiffes. Diese betrugen im Jahr 2023 ca. 30.000 €. Davon übernimmt die Hanse- und Universitätsstadt Rostock als Eigentümerin im Rahmen von Zuwendungen 24.000 € p. a. Der Restbetrag wird aus Eigenmitteln des Betreibervereins bezahlt. Der Unterhalt des Schiffes wird adäquat zur Inflationsrate, insbesondere in Anlehnung an die Energiepreissteigerungen, steigen.

 

Mit dem Bau der Warnowbrücke wird es notwendig, die „Stephan Jantzen“ aufgrund ihrer Größe und des Gewichts zusätzlich in Dalbenschlössern zu sichern. Die dafür notwendigen zusätzlichen finanziellen Mittel für wasserbauliche Maßnahmen werden derzeit mit 652.000 € kalkuliert. Der Anteil der schiffbaulichen Arbeiten würde während der Werftzeit eingeplant und durchgeführt und ist bezüglich der finanziellen Auswirkungen berücksichtigt.

 

Es besteht zwar noch nicht das unmittelbare Risiko eines zufälligen Unterganges oder Totalverlustes mit Folgen für Bergung, Umwelt und Natur. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass Wassereintritte über nicht verschlossene Seekästen und deren weiterführenden Rohrleitungen oder durch das Stevenrohr in einem unbestimmten Zeitraum auftreten können, was im schlimmsten Fall zu einem Sinken des Schiffes führen kann.

 

Die letzte Dockung des Schiffes war im Jahre 2003. Das Liegen eines Stillliegers mit noch nicht verschlossenen Außenhautöffnungen sollte nicht über einen Turnus von 20 bis 25 Jahren hinausgehen. Das aktuelle Schwimmfähigkeitsattest besitzt eine Gültigkeit bis zum 30. November 2024. Spätestens dann - oder bei Veränderung bzw. Verschlechterung des Zustandes - verliert das Attest seine Gültigkeit und es hat eine erneute Besichtigung zu erfolgen.

 

Mit Zustimmung zum Beschlussvorschlag entscheidet sich die Hanse- und Universitätsstadt Rostock für einen langfristigen Erhalt sowie den Verbleib des Eisbrechers „Stephan Jantzen“ im Rostocker Stadthafen und den damit einhergehenden Eigentümerpflichten.

 

Alternativ bliebe zustandsbedingt mittelfristig die Option des Verkaufs bzw. der Entsorgung des Schiffes in einer zertifizierten Abwrackanlage für Schiffe in der EU.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt: 83  

Produkt: 54801  Bezeichnung: Maritime Wirtschaft und Hafenbau

 

Investitionsmaßnahme Nr.:

8354801202600119/1 -  Sanierung Liegeplätze 82-83 “Stephan Jantzen” 

 

Produkt: 12208  

Bezeichnung: Hafen- und Schifffahrtsangelegenheiten/ Seemannsamt

 


 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Aufwendungen

Einzahlungen

Auszahlungen

  2026

54801 78532000 /

Liegeplätze 82-83 Stadthafen

 

 

 

 652.000 €

  2027

12208 52359012 / 12208 72359012 Bewirtschaftung von Schiffen- Stephan Jantzen

 

 2.054.000 €

 

 2.054.000 €

 

 

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

  

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:

 

 X

Die Vorlage hat keine Auswirkungen.

 

 

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Eva-Maria Kröger

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Anlagen

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Beschlüsse

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Nov 14, 2024 - Stadtentwicklungs- und Umweltausschuss - vertagt

Beschluss:

 

Beschlussvorschlag:
 

Die Bürgerschaft bekennt sich zum langfristigen Erhalt sowie dem Verbleib des Eisbrechers "Stephan Jantzen" im Rostocker Stadthafen.

 

Zur Sicherung dieses Ziels durchläuft die "Stephan Jantzen" einen Werftaufenthalt. Die dazu erforderlichen Mittel werden in den Doppelhaushalt 2026/ 2027 eingestellt.

 

Abstimmung über den Geschäftsordnungsantrag auf Vertagung:

 

Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

6

 

 

 

Dagegen:

4

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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Nov 20, 2024 - Tourismusausschuss - ungeändert beschlossen

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Nov 21, 2024 - Finanz- und Beteiligungsausschuss - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:
 

Die Bürgerschaft bekennt sich zum langfristigen Erhalt sowie dem Verbleib des Eisbrechers "Stephan Jantzen" im Rostocker Stadthafen.

 

Zur Sicherung dieses Ziels durchläuft die "Stephan Jantzen" einen Werftaufenthalt. Die dazu erforderlichen Mittel werden in den Doppelhaushalt 2026/ 2027 eingestellt.

 

Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

8

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

2

 

Abgelehnt

 

 

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Nov 28, 2024 - Stadtentwicklungs- und Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

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Dec 11, 2024 - Ortsbeirat Stadtmitte (14) - ungeändert beschlossen

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Dec 12, 2024 - Kulturausschuss - ungeändert beschlossen