Stellungnahme - 2024/AM/5265-01 (SN)
Grunddaten
- Betreff:
-
Anfrage von Uwe Flachsmeyer (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Aktueller Sachstand zum Matrosendenkmal
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 06.05.2024
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführung:
- Amt für Kultur, Denkmalpflege und Museen
- Fed. Senator/in:
- Oberbürgermeisterin - Grundsatz, Wirtschaft, Ehrenamt und Kultur
Anliegen:
Das Matrosendenkmal ist seit 2013 eingezäunt und nicht mehr zugänglich.
In 2022 hieß es seitens der Stadt, dass das Denkmal restauriert und standsicher ist.
Das Denkmal wurde 1977 offiziell eingeweiht, sodass in 2027 das 50-jährige Jubiläum ansteht.
In dem Zusammenhang bitte ich um Beantwortung folgender Fragen:
Stellungnahme:
1. Wie ist der aktuelle Stand der Sanierung?
Die Sanierung der Monumentalskulptur ist abgeschlossen.
Bei der Bewertung des statischen Zustandes war vom Gutachter empfohlen worden, in die Skulptur eine Lüftung einzubringen, um Temperaturunterschiede auszugleichen und die damit einhergehende Bildung von Kondenswasser, das der Korrosion Vorschub leistet zu verringern. Dazu fanden im vergangenen und in diesem Jahr bauphysikalische und –chemische Untersuchungen statt. Diesen Untersuchungen werden sich zeitnah Dichtigkeitsprüfungen anschließen, um das notwendige Belüftungsvolumen zu ermitteln. Wir gehen momentan davon aus, dass der Einbau einer Lüftungsanlage sinnvoll ist.
Um Schäden an der Reliefwand durch eindringendes Regenwasser zu verhindern, ist ein Auftrag für die Aufbringung einer horizontalen Abdeckung über dem Relief erteilt worden.
2. Wie ist der aktuelle Stand der Umfeldplanung?
3. Wie und wann wird die Gestaltung des Umfeldes realisiert?
Die Planung des Umfeldes ist unverändert. Ggf. sind kleinere Anpassungen bezüglich der Maßnahmen des Hochwasserschutzes und der Verbreiterung des Geh- und Radweges an der L22 vorzunehmen. Die Gestaltung des Umfeldes soll im Zuge der Umsetzung der Maßnahmen des Hochwasserschutzes vorgenommen werden.
4. Sollten Maßnahmen des Hochwasserschutzes einer zügigen vollständigen Umfeldgestaltung entgegen stehen: Welche Möglichkeiten gibt es, eine vorrübergehende Gestaltung des Umfeldes zu realisieren und das Denkmal zugänglich zu machen?
Die eingezäunte Fläche ist im Zuge der vorbereitenden Arbeiten für den Teilabriss der Gedenkstätte großflächig entsiegelt worden. Eine provisorische, zeitlich befristete, Wiedereinrichtung einer öffentlichen Verkehrsfläche, die auch dem Charakter des Ortes gerecht wird, ist nicht zu vertreten.
Der eingezäunte Bereich umfasst den sich hinter der Skulptur befindlichen Baukörper - das ehemalige Traditionskabinett, das seit Anfang der 1980er Jahre für die Öffentlichkeit geschlossen ist. Der Baukörper weist bauliche Schäden auf und wird im Zuge der anstehenden Sanierung nahezu vollständig abgerissen und anschließend in gleicher Kubatur wiedererrichtet. Inwieweit die Decke des bestehenden Baukörpers für eine öffentliche Nutzung tragfähig ist, müsste ggf. geprüft werden.
5. Ist zum 50-jährigen Jubiläum des Denkmals das Umfeld fertig hergerichtet, sodass es eine würdige Feier zu diesem Jubiläum geben wird?
Der Bereich am Kabutzenhof soll im 2. Bauabschnitt der Hochwasserschutzmaßnahmen umgestaltet werden. Eine Konkretisierung der Bauzeiten ist frühestens im 2. Halbjahr 2024 zu erwarten. Vermutlich ist die Gedenkstätte im Jahr 2027 eine Baustelle.
6. Welche Konzeption besteht bzw. wird erarbeitet für die Gedenkkultur nach dem Jubiläum, also ab 2028?
Es ist geplant, im vorgelagerten Grünraum und/oder in der zu schaffenden Terrassierung von der Gedenkstätte zur Uferpromenade Gestaltungselemente zu platzieren, welche den historischen und den Entstehungskontext der Gedenkstätte erläutern.
