Informationsvorlage - 2024/IV/5209

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Der unteren Bauaufsichtsbehörde liegt der o.g. Antrag zur Entscheidung vor. Die notwendigen Informationen zu planungsrechtlichen Belangen sind den Anlagen 1 bis 6 zu entnehmen. Das Vorhaben ist planungsrechtlich zulässig.

 

Das Verfahren wird nach § 64 LBauO M-V geführt.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

keine

 

 

 

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Dr. Ute Fischer-Gäde

Senatorin für Stadtplanung, Bau,

Klimaschutz und Mobilität

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Anlagen

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Beschlüsse

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May 7, 2024 - Bau- und Planungsausschuss - zur Kenntnis gegeben

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May 7, 2024 - Ortsbeirat Brinckmansdorf (15)