Änderungsantrag - 2023/AN/4801-03 (ÄA)
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorsitzende der Fraktionen der SPD, DIE LINKE.PARTEI und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Fahrtkostenpauschale anpassen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 22.11.2023
- Vorlageart:
- Änderungsantrag
- Federführend:
- Fraktion der SPD
- Beteiligt:
- Fachbereich Sitzungsdienst; Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Empfehlung
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Nov 23, 2023
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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Dec 6, 2023
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Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt:
Auf der Grundlage des § 5 Abs. 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung - KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (GVOBl. M-V S. 467), wird nach Beschlussfassung der Bürgerschaft vom 6. Dezember 2023 folgende Achte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock erlassen:
Artikel 1 – Änderung
Die Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock vom 28. November 2019, zuletzt geändert durch die Siebente Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock vom 6. Februar 2023, veröffentlicht im INTERNET unter der Adresse www.rostock.de/Bekanntmachungen am 13. Februar 2023, wird wie folgt geändert:
a) In Ziffer 2 der Anlage 4 wird nach Satz 3 folgender Satz eingefügt:
„Sofern ein günstigeres Angebot eines Verkehrstickets existiert, das die Leistungen des Monatstickets mit umfasst, ist die Pauschale auf die Höhe des Preises dieses Angebotes begrenzt.“
Artikel 2 - Inkrafttreten
Die Achte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Sachverhalt:
Die Hinweise der Stellungnahme bzgl. der Notwendigkeit zur Änderung der Hauptsatzung wurden entsprechend aufgenommen. Durch die Annahme dieser Änderung entfällt eine Vorlage der Hauptsatzungsänderung durch die Verwaltung. Somit kann der Antrag, wie ursprünglich gefordert, zum 01.01.2024 seine Wirkung entfalten.
Die Bestimmung lautet danach wie folgt:
Fahrt- und Reisekosten werden nach den Regelungen des Landesreisekostengesetzes erstattet. Den Mitgliedern der Bürgerschaft ist für Fahrten innerhalb Rostocks auf Antrag eine Pauschale zu erstatten. Sie richtet sich nach dem jeweiligen Preis eines Monats-Abonnements für das Gesamtnetz ÖPNV. Sofern ein günstigeres Angebot eines Verkehrstickets existiert, das die Leistungen des Monatstickets mit umfasst, ist die Pauschale auf die Höhe des Preises dieses Angebotes begrenzt. Sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern steht auf Antrag die gleiche Pauschale zu, sobald in dem jeweiligen Monat an einer Sitzung teilgenommen wurde.