Beschlussvorlage - 2023/BV/4729
Grunddaten
- Betreff:
-
Überplanmäßige Bewilligung einer Verpflichtungsermächtigung im Teilhaushalt 37 in 2023 für 2025 für die Ausschreibung eines Liefervertrages für die Beschaffung von Rettungswagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 23.11.2023
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Brandschutz/Rettungsdienst und Katastrophenschutz
- Beteiligt:
- Kämmereiamt; Zentrale Steuerung
- Fed. Senator/in:
- S 2 - Finanzen, Digitalisierung und Ordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss
|
Empfehlung
|
|
|
Nov 23, 2023
| |||
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft
|
Entscheidung
|
|
|
Dec 6, 2023
|
Beschlussvorschlag:
1. Die Zustimmung zur überplanmäßigen Bewilligung einer Verpflichtungsermächtigung für die Ausschreibung eines Liefervertrages über die Lieferung von Rettungswagen für den Rettungsdienst in Höhe von 1.918.000 EUR für die Maßnahme 3712700201200699 Erwerb von Rettungswagen wird erteilt.
2. Die Deckung der Verpflichtungsermächtigung erfolgt innerhalb des TH 37 durch die Maßnahme 3712601202200117 Ausstattung Neubau und Sanierung Feuerwache 1 in Höhe von 673.200 EUR, sowie der Maßnahme 3712601202200209 Ausstattung Neubau Freiwillige Feuerwehr Groß-Klein in Höhe von 1.244.800 EUR.
Begründung der Dringlichkeit für den Finanzausschuss:
Die Maßnahme muss zwingend in 2023 begonnen werden. Sollte das Projekt nicht zeitnah begonnen werden können, kann es zur Gefährdung der Einsatzbereitschaft im Rettungsdienst und bei der Feuerwehr der Hanse- und Universitätsstadt Rostock kommen. Die Verpflichtungsermächtigung wird dringend benötigt, damit die Fahrzeuge dieses Jahr ausgeschrieben werden können und eine Liefer- und Kassenwirksamkeit im Jahr 2025 sichergestellt ist.
Sachverhalt:
Im Bereich Rettungsdienst wurde im Jahr 2022 das Fahrzeugkonzept umgestellt. Bisher hat die Hanse- und Universitätsstadt Kastenrettungswagen angeschafft. Seit 2022 werden Kofferrettungswagen beschafft.
In der Planungsphase des Doppelhaushaltes 2022/2023 war dieser Sachverhalt noch nicht bekannt und es wurde mit den Werten eines Kastenrettungswagens geplant.
Die Kosten für die Umstellung des Fahrzeugkonzeptes waren in der Haushaltsplanung 2022/2023 nicht vorhersehbar. Der Bedarf für die Verpflichtungsermächtigung basiert auf der Beschaffung der ersten gelieferten Kofferrettungswagen. Des Weiteren soll zur Erleichterung des Beschaffungsprozesses ein Liefervertrag geschlossen werden. Damit sind die Abnahmemengen gleich festgelegt und die langen Ausschreibungsprozesse, aus denen Lieferverzögerungen entstehen werden, vorgebeugt. Für diesen Vorgang ist es notwendig, dass die Verpflichtungsermächtigung die Finanzierung der nächsten 3 Jahre sicherstellt.
überplanmäßig VE außerplanmäßig VE
- Zusätzlicher Bedarf – Verpflichtungsermächtigung
Teilhaushalt: 37 Produkt: 12700
|
Nummer |
Bezeichnung |
Investitionsmaßnahme |
3712700201200699 |
Erwerb von Rettungswagen |
Investitionsposition |
2 |
Fahrzeuge |
-in EUR-
Ansatz VE im Haushaltsjahr 2023 für Haushaltsjahr 2024 für Haushaltsjahr 2025 für Haushaltsjahr |
Gesamt |
1.260.000,00 620.000,00 640.000,00 0,00 |
bereits genehmigte über-/außerplanmäßige VE für Haushaltsjahr 2024 für Haushaltsjahr für Haushaltsjahr |
Gesamt
+/- +/- +/- |
-70.000,00
|
Aufträge VE für Haushaltsjahr 2025 für Haushaltsjahr für Haushaltsjahr |
Gesamt - - - |
0,00 0,00
|
Verfügbar VE für Haushaltsjahr 2024 für Haushaltsjahr 2025 für Haushaltsjahr |
Gesamt = = = |
1.190.000,00 550.000, 640.000
|
Gesamtbedarf VE Haushaltsjahr 2023 für Haushaltsjahr 2024 für Haushaltsjahr 2025 für Haushaltsjahr |
Gesamt |
3.108.000 550.000 2.558.000
|
Begründung der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigung
a) Unabweisbarkeit
Im Bereich Rettungsdienst wurde im Jahr 2022 das Fahrzeugkonzept umgestellt. Bisher hat die Hanse- und Universitätsstadt Kastenrettungswagen beschafft. Seit 2022 werden Kofferrettungswagen beschafft. In der Planungsphase des Doppelhaushaltes 2022/2023 war dieser Sachverhalt noch nicht bekannt und es wurde mit den Werten einen Kastenrettungswagen geplant.
Die Verpflichtungsermächtigung wird dringend benötigt damit die Fahrzeuge dieses Jahr ausgeschrieben werden können und eine Liefer- und Kassenwirksamtkeit im Jahr 2025 sichergestellt ist.
b) Unvorhersehbarkeit:
Die Kosten für die Umstellung des Fahrzeugkonzeptes waren in der Haushaltsplanung 2022/2023 nicht vorhersehbar. Der Bedarf für die Verpflichtungsermächtigung basiert auf der Beschaffung der ersten gelieferten Kofferrettungswagen. Des Weiteren soll zur Erleichterung des Beschaffungsprozesses ein Liefervertrag geschlossen werden. Damit sind die Abnahmemengen gleich festgelegt und die langen Ausschreibungsprozesse aus denen Lieferverzögerungen entstehen werden vorgebeugt. Für diesen Vorgang ist es notwendig, dass die Verpflichtungsermächtigung die Finanzierung der nächsten 3 Jahre sicherstellt.
- Nachweis der Deckung durch nicht in Anspruch genommene VE
1. |
Nummer |
Bezeichnung |
Investitionsmaßnahme |
3712601202200117 |
Ausstattung Neubau und Sanierung Feuerwache 1 |
Investitionsposition |
1 |
Möbelausstattung |
in EUR
Ansatz VE im Haushaltsjahr 2023 für Haushaltsjahr 2024 für Haushaltsjahr 2025 für Haushaltsjahr |
Gesamt |
2.710.000 0,00 2.710.000
|
bereits genehmigte über-/außerplanmäßige VE für Haushaltsjahr 2025 für Haushaltsjahr für Haushaltsjahr |
+/- +/- +/- |
|
Aufträge VE für Haushaltsjahr für Haushaltsjahr für Haushaltsjahr |
- - - |
|
Verfügbar VE für Haushaltsjahr 2025 für Haushaltsjahr für Haushaltsjahr |
= = = |
934.200
|
als Deckungsquelle VE im Haushaltsjahr 2023 vorgesehen für Haushaltsjahr 2025 für Haushaltsjahr für Haushaltsjahr |
Gesamt |
673.200 673.200
|
Begründung:
Mit der Haushaltsplanung für die Jahre 2022/2023 erfolgte die Einordnung einer VE im Jahr 2023 für 2025 in Höhe von 2,71 Mio. EUR für die Ausschreibungen der Ausstattung für den Neubau und Sanierung der Feuerwache 1. Auf Grund des aktuellen Baufortschritts wird diese VE nicht benötigt.
- Nachweis der Deckung durch nicht in Anspruch genommene VE
1. |
Nummer |
Bezeichnung |
Investitionsmaßnahme |
3712601202200209 |
Ausstattung Neubau und Sanierung Freiwillige Feuerwehr Groß-Klein |
Investitionsposition |
1 |
Möbelausstattung |
in EUR
Ansatz VE im Haushaltsjahr 2023 für Haushaltsjahr 2024 für Haushaltsjahr 2025 für Haushaltsjahr |
Gesamt |
2.080.000 0,00 2.080.000
|
bereits genehmigte über-/außerplanmäßige VE für Haushaltsjahr 2025 für Haushaltsjahr für Haushaltsjahr |
+/- +/- +/- |
|
Aufträge VE für Haushaltsjahr für Haushaltsjahr für Haushaltsjahr |
- - - |
|
Verfügbar VE für Haushaltsjahr 2025 für Haushaltsjahr für Haushaltsjahr |
= = = |
2.080.000
|
als Deckungsquelle VE im Haushaltsjahr 2023 vorgesehen für Haushaltsjahr 2025 für Haushaltsjahr für Haushaltsjahr |
Gesamt |
1.244.800 1.244.800
|
Begründung:
Mit der Haushaltsplanung für die Jahre 2022/2023 erfolgte die Einordnung einer VE im Jahr 2023 für 2025 in Höhe von 2,08 Mio. EUR für die Ausschreibungen der Ausstattung für den Neubau und Sanierung Freiwillige Feuerwehr Groß-Klein. Auf Grund des aktuellen Baufortschritts wird diese VE nicht benötigt.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Deckung der VE für das Jahr 2025 und des korrespondierenden Ansatzes in Höhe von 1.918.000 EUR erfolgt durch die Maßnahmen 3712601202200209 Ausstattung Neubau Freiwillige Feuerwehr Groß-Klein mit 1.224.800 EUR und der Maßnahme 3712601202200117 Ausstattung Neubau und Sanierung Feuerwache 1 mit 673.200 EUR. Der korrespondierende Ansatz 2025 für die Investitionsmaßnahme 3712700201200699 wird innerhalb des TH 37 gedeckt und mit Änderungsliste der Verwaltung in den Entwurf zum Doppelhaushalt 2024/2025 eigearbeitet.
*redaktionell ergänzt am 23.11.2023 / 03.1 Ke
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