Stellungnahme - 2023/AM/4571-01 (SN)

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Sachverhalt: 


1. Welche Schulen in Rostock verfügen über einen eigenen Schulgarten (bitte als Liste angeben)?

Folgende kommunal getragene Schulen verfügen über einen eigenen Schulgarten:

- Grundschule „Rudolf Tarnow“
- Grundschule „Lütt Matten“
- Schulcampus Rostock-Evershagen
- Erasmus-Gymnasium
- Grundschule mit Orientierungsstufe „Kleine Birke“
- Grundschule am Mühlenteich
- Kooperative Gesamtschule Südstadt
- Warnowschule-Rostock
- Förderzentrum Paul Friedrich Scheel


2. Welche Schulen verfügen über keinen eigenen Schulgarten, haben aber aktive Kooperationen in diesem Bereich, z.B. mit Kleingartenanlagen (bitte als Liste angeben)?

Ob eine Schule, die nicht über einen eigenen Schulgarten verfügt, Kooperationen in diesem Bereich, z.B. mit Kleingartenanlagen eingeht, obliegt – abgesehen von eventuellen finanziellen Anforderungen an den Schulträger, die sich daraus ergeben könnten – der Entscheidung der eigenständigen Schule, da dies eine Entscheidung über die pädagogische Arbeit ist. Hauptverantwortlich für die pädagogische Arbeit der einzelnen Schule ist nach § 101 Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern die Schulleitung, ggfs. im Zusammenwirken mit Schul- und betreffender Fachkonferenz. Die Schulleitung ist demnach ebenso verantwortlich für die Öffnung der Schule in ihr Umfeld sowie für Kooperationen mit externen Partnern, was auf Kooperationen z.B. mit Kleingartenanlagen zuträfe.

Der Schulträger ist mit der pädagogischen Arbeit der einzelnen Schulen also nicht befasst und hat daher keine Kenntnis über eventuell bestehende Kooperationen in diesem Bereich.

 

3. An den Schulen mit Schulgärten oder Kooperationen: Welche Klassenstufen nehmen jeweils am Schulgartenunterricht teil? Ist das Angebot jeweils obligatorisch oder fakultativ (z.B. als Projektkurs)?

Vgl. Antwort zu 2. Der Schulträger ist mit der pädagogischen Arbeit der einzelnen Schulen nicht befasst und kann daher keine Aussagen hierzu treffen.


4. Für welche Schulen ist die Einrichtung eines Schulgartens geplant?

Aktuell sind für folgende Schulen Schulgärten in Planung:

- Grundschule Nordwindkinner – Neubau Bonhoeffer Str.
- Grundschule Alter Markt – Neubau am Küterbruch
- Warnowschule- Rostock – Neubau Kopenhagener Str.

Grundsätzlich erfolgt bei Schulsanierungen oder Neubauten, in Absprache mit der jeweiligen Schule, die Option der Planung eines Schulgartens.


5. An welchen Schulen gäbe es Flächen, die für einen Schulgarten genutzt werden können?

In  Abhängigkeit  von  der  Anforderung  an  Größe  und  Art   eines Schulgartens (von einem   Hochbeet   bis   zu   einer  größeren  Gartenanlage)  ließe  sich  im   Bedarfsfalls  im  Grundsatz  an  jedem  Schulstandort  ein  Schulgarten,  der  an  die  jeweiligen   örtlichen Gegebenheiten angepasst ist, einrichten.


6. Welche Finanzmittel stehen derzeit jährlich für die Einrichtung und die Betreibung von Schulgärten zur Verfügung (Investitionsmittel, Sachkosten, Personalkosten)?

Im Haushaltsplan gibt es kein separates Konto für Schulgärten. Bei Bedarf der Schulen werden die benötigten Sachmittel beschafft und finanziert. Dafür wurden finanzielle Mittel auf den entsprechenden Konten im Bereich der Lehr- und Unterrichtsmittel aufgewendet. Eine konkrete Höhe der finanziellen Mittel kann daher nicht benannt werden.

Separate Investitionsmittel werden ebenfalls nicht abgebildet. Wie bereits benannt, erfolgt die investive Abbildung bei Schulsanierungen oder Neubauten.

Personalkosten für Lehrkräfte fallen in den Bereich des Bildungsministeriums, hierzu kann der Schulträger keine Auskünfte erteilen.


7. Wie stellt sich das Verwaltungsverfahren dar, wenn eine Schule die Einrichtung eines Schulgartens anstrebt?

Die Schule beantragt die Einrichtung eines Schulgartens beim Schulverwaltungsamt. Das Schulverwaltungsamt prüft im Anschluss, ob die sächlichen Gegebenheiten (nötige Außenfläche, sicherer Standort ohne Auswirkung auf notwendige Pausenhoffläche, Zufahrten, Fluchtwege und ähnliches) sowie die nötigen finanziellen Mittel zur Verfügung stehen.

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Steffen Bockhahn

Senator für Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule

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